- Parteiwechsel (Politik)
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Ein Parteiwechsel ist der Austritt eines Politikers aus einer Partei und der Eintritt in eine andere.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
In Demokratien ist ein Parteiwechsel ein legitimer Vorgang. Die Häufigkeit von Parteiwechseln hängt von der Stabilität des Parteiensystems ab. Während Parteiübertritte in Deutschland eher selten sind, finden in anderen Länder öfter statt. In einer Reihe von Staaten mit gering ausgeprägter demokratischer Tradition kommt es zu Parteiwechseln gegen Geld, Ämter oder andere Vorteile, dem sogenannten Abgeordnetenkauf. Parteiwechsel kommen gehäuft vor, wenn Parteien einen politischen Richtungswechsel vollziehen, neue Koalitionen eingehen oder eine Parteispaltung erfolgt.
So führte die Entscheidung der FDP 1969 eine Sozialliberale Koalition einzugehen, zu einer Vielzahl von Parteiwechseln nationalliberaler Abgeordneten hin zu den Unionsparteien. In der Folge verlor Willy Brandt rechnerisch seine Mehrheit im Bundestag. Das darauf folgende Misstrauensvotum konnte Brand nur durch die Stimmen von zwei Abweichlern in der Opposition abwehren, von denen Julius Steiner Bestechungsgelder der Stasi angenommen hatte.
Doppelmitgliedschaft in mehreren Parteien
Es kommt vor, dass Politiker sich anderen Parteien anschließen, ohne aus ihrer alten Partei auszutreten. Die Satzungen der Parteien schließen jedoch in der Regel Doppelmitgliedschaften so kategorisch aus, dass dann ein Ausschlussverfahren aus der bisherigen Partei unabwendbar ist.
Verluste von Mandaten
Ein wesentliches Thema bei Parteiübertritten ist die Frage, ob Ämter oder Mandate, die der betreffende Politiker für bzw. auf Listen der bisherigen Partei errungen hat, mit dem Parteiwechsel aufzugeben sind. Dies ist insbesondere bei Listenwahlen wesentlich, bei denen ein Nachrücker der bisherigen Partei das Mandat erhalten würde (womit sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament nicht ändern würden).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt das Prinzip des Freien Mandates. Folge dieses freien Mandates ist, dass der Politiker, der die Partei wechselt, sein Mandat behalten darf.[1]
Dies ist nicht überall so. Eine Reihe von Staaten sehen bzw. sahen einen Wegfall des Mandates bei Parteiwechsel vor. Vielfach wird dies mit dem Verhindern von Abgeordnetenkäufen begründet. Ein historisches Beispiel ist der Political Parties Act von 1962 aus Pakistan.[2]
Auch bei der ersten freien Volkskammerwahl 1990 regelte § 41 Abs. 2 Volkskammerwahlgesetz[3], dass ein Parteiwechsel den Verlust des Volkskammermandates nach sich ziehen solle. Am 20. Juli 1990 änderte die Volkskammer das Wahlgesetz und ermöglichte so den Wechsel von Peter-Michael Diestel von der DSU zur CDU und die Auflösung der DBD/DFD-Fraktion[4].
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Peter Schneider, Wolfgang Zeh: Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland: ein Handbuch, 1989, ISBN 3110110776, Seite 500-501, Online
- ↑ D. Conrad: Die Neubegründung der Verfassung Pakistans, Seite 280, Online
- ↑ Volkskammerwahlgesetz – GBl. DDR I S. 60 Online
- ↑ Wahlrecht DDR
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