Privatarzt

Privatarzt

Ein Privatarzt ist ein Arzt, der nur Privatpatienten und Selbstzahler behandelt.

Der Privatarzt ist im Unterschied zum Vertragsarzt unabhängig von den Vorgaben des Sozialgesetzes. Der Patient wird also unabhängig von den Körperschaften (Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA), gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) behandelt. Somit besteht allerdings auch kein Anspruch auf Behandlung als gesetzlich Versicherter.

Der Privatarzt ist wie alle Ärzte an das Berufsrecht gebunden. Vor der Behandlung beim Privatarzt soll mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung erfolgen. Das Arzthonorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOAe). Der Gebührenordnungspunkt (z.B. eingehende Beratung von über zehn Minuten Dauer, Ziffer 3, Grundhonorar 8,73 Euro) wird je nach Aufwand mit einem Steigerungsfaktor belegt. Der Steigerungsfaktor richtet sich nach dem Aufwand. In der Regel ist der höchste übliche Steigerungsfaktor 3,5. Der Faktor kann aber in der Honorarvereinbarung auch höher gesetzt werden. Der Patient muss die Honorarrechnung dem Privatarzt selbst bezahlen. Die Honorarquittung kann der Patient bei einer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. Private Krankenversicherungen erstatten meist den vollen Rechnungsbetrag.

Grundsätzlich kann zwar auch eine gesetzliche Krankenversicherung den vollen Betrag einer privatärztlichen Behandlung erstatten. Dieser Weg (Kostenerstattung) wird von den gesetzlichen Versicherungen jedoch meist abgelehnt. Übt ein gesetzlich versicherter Patient sein Recht auf Wahl des Verfahrens Kostenerstattung nach § 13 SGB V aus, so ist die gesetzliche Krankenversicherung gesetzlich verpflichtet, abzüglich der Verwaltungskosten, mindestens den einfachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte zu erstatten. Auch ein Privatarzt ist beim Regierungspräsidium approbiert (bestallt) und ist Pflichtmitglied der Ärztekammern. Der Privatarzt muss seinen Verpflichtungen zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst in seinem Notfalldienstbezirk nachkommen.

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