- Rediskont
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Unter Rediskont (oder Rediskontierung) versteht man den Weiterverkauf eines Wechsels, den eine Geschäftsbank ihrerseits aufgekauft (diskontiert) hat, an eine Zentralbank (z. B. Bundesbank).
Durch den Aufkauf eines Wechsels vergibt die Bank einen sog. Diskontkredit an ihre Geschäftskunden.
Damit ein Wechsel bei der deutschen Bundesbank rediskontierungsfähig war, musste dieser bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Zum einen musste es sich um einen Handelswechsel handeln, d. h. dem Wechsel musste ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegen, eine Restlaufzeit von höchstens drei Monaten haben und an einem Ort mit einer Zentralbank-Geschäftsstelle zahlbar sein.
Zum anderen musste der Wechsel mindestens drei gute Unterschriften tragen, d. h. von Personen oder Unternehmen, die über eine gute Kreditwürdigkeit verfügten. Diese drei Unterschriften leisteten in der Regel der Bezogene, der Aussteller des Wechsels und die Geschäftsbank bei Indossierung des Wechsels an die Bundesbank.
Durch den Übergang von Aufgaben der Geldpolitik von der deutschen Bundesbank auf die Europäische Zentralbank am 1. Januar 1999 ist die Möglichkeit der Rediskontierung von Wechseln bei der Bundesbank ersatzlos weggefallen. Die Europäische Zentralbank rediskontiert keine Wechsel.
Siehe auch
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