Finanzwechsel

Finanzwechsel

Der Finanzwechsel ist ein Wechsel, dem kein Waren- oder Handelsgeschäft zugrunde liegt, sondern der Geldbeschaffung dient (im Gegensatz zum Handelswechsel).

Diese Geld- bzw. Kreditbeschaffung kann z. B. dadurch erfolgen, dass ein Kreditinstitut einen Kunden berechtigt, auf das Kreditinstitut einen Wechsel zu ziehen (sog. Bankakzept). Diesen Wechsel kann der Kunde dann bei dieser oder einer anderen Bank zur Diskontierung einreichen und erhält den Wechselbetrag (abzüglich Zinsen, den sog. Diskont, und Kosten) gutgeschrieben.

Theoretisch hat der Kunde auch die Möglichkeit, einen solchen Wechsel einem seiner Gläubiger zur Begleichung einer Verbindlichkeit mittels Indossament weiterzureichen. Der Gläubiger kann dann diesen Wechsel seinerseits bei seiner Bank zur Diskontierung einreichen und erhält den Wechselbetrag gutgeschrieben.

Bis zum Wegfall der Rediskontierungsmöglichkeit von Wechseln bei der deutschen Bundesbank waren nur sog. "gute Handelswechsel" rediskontierungsfähig, keinesfalls jedoch Finanzwechsel.

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  • Finanzwechsel — Finạnzwechsel,   Wechsel, der zur Geldbeschaffung ausgestellt wird, z. B. Privatdiskonten (Wechsel). Im Unterschied zum Warenwechsel liegt ihm kein Warenumsatz zugrunde. * * * Fi|nạnz|wech|sel, der (Wirtsch.): Wechsel, dem kein Warengeschäft… …   Universal-Lexikon

  • Finanzwechsel — Leerwechsel; ⇡ Wechsel, dem kein Warengeschäft zugrunde liegt, sondern der der Geldbeschaffung dient: Debitorenziehungen, ⇡ Bankakzepte. F. dürfen grundsätzlich nicht diskontiert werden. Gegensatz: ⇡ Warenwechsel …   Lexikon der Economics

  • Leerwechsel — ⇡ Finanzwechsel …   Lexikon der Economics

  • Reitwechsel — Finanzwechsel, die immer wieder durch Diskontierung neuer Wechsel eingelöst werden und denen kein reales (Waren )Geschäft zugrunde liegt. Kaufleute in Zahlungsschwierigkeiten suchen durch (oft betrügerische) Wechselreiterei das Insolvenzverfahren …   Lexikon der Economics

  • Handelswechsel — Der Handelswechsel ist ein Wechsel, der zur Finanzierung von Wareneinkäufen dient. Von einem Handelswechsel spricht man, wenn ein Gläubiger bei Fälligkeit einer Lieferantenschuld dem Schuldner die Zahlung dieser Verbindlichkeit durch Annahme… …   Deutsch Wikipedia

  • Wechsel (Urkunde) — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme… …   Deutsch Wikipedia

  • Diskontgeschäft — Ein Diskontgeschäft (Diskontkredit) ist der Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln i. d. R. durch Kreditinstitute. Die Wechsel werden diskontiert, also die Zinsen bis zum Fälligkeitstag sowie eine Diskontprovision abgezogen. Der jeweils… …   Deutsch Wikipedia

  • Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Akzeptant — Als Bezogener (oder Trassat) wird im Geschäftsleben jene Person bezeichnet, die einen Geldbetrag bezahlen soll, über den ein Wechsel oder ein Scheck ausgestellt ist. Inhaltsverzeichnis 1 Wechsel 2 Scheck 3 Rechtsgrundlage 4 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

  • Akzeptkredit — Der Akzeptkredit ist eine Kreditleihe, bei dem sich ein Kreditinstitut für einen Kunden durch Wechselakzept verpflichtet. Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank den Wechsel ihres Kunden. Begünstigter ist ein Gläubiger, z. B. ein Lieferant des …   Deutsch Wikipedia

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