- Reichsrundfunkkammer
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Schließung des Bunkers der Neuen Reichskanzlei am 9. August 1990 - Hinter dieser Tür arbeitete der ehemalige Reichsrundfunk.
Die Reichsrundfunkkammer war eine Institution im Deutschen Reich, die die Aufgabe hatte, mit den Mitteln des Rundfunks die Gleichschaltung der Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus voranzutreiben. Sie wurde 1933 als eine der sieben Abteilungen der Reichskulturkammer gegründet.
Die Reichsrundfunkkammer hatte den Zweck, „dem Willen des Führers“ zu dienen und „das ganze Volk mit dem Rundfunk zu durchdringen, um Staatsführung und Volksgemeinschaft zu einer geschlossenen Einheit zu machen“.[1]
Präsident der Reichsrundfunkkammer war Horst Dreßler-Andreß, als Vizepräsident wurde der Reichssendeleiter Eugen Hadamovsky ernannt.
1939 wurde die Reichsrundfunkkammer aufgelöst und ihre Aufgaben an die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft übertragen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Christine Fischer-Defoy: Zur Geschichte der Berliner Rundfunkanstalt zwischen 1933 und 1945. Eine Projektskizze. In: Mitgliederrundbrief, Nr. 63, Juli 2010 des Aktiven Museums.
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