- Reichskulturkammer
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Die Reichskulturkammer (RKK) war eine am 22. September 1933 auf Betreiben des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels durch das von der Reichsregierung beschlossene Reichskulturkammergesetz (RGBl. I, S. 661) gegründete Institution und ein Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik zur Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens und zur Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden. Die Reichskulturkammer hatte ihren Sitz in Berlin. Während die Verwaltung gemeinsam mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda am Wilhelmplatz 8/9 untergebracht war, verteilten sich die übrigen Kammern und Verbände über zahlreiche Dienstsitze im gesamten Stadtgebiet.
Inhaltsverzeichnis
Gründung
Die RKK wurde im September 1933 nicht als Umsetzung eines langfristigen Plans zur Kontrolle der deutschen Künstlerschaft gegründet. Vielmehr schuf Goebbels eine berufsständische Dachorganisation mit Zwangsmitgliedschaft für alle im Kulturbereich tätigen Deutschen als Maßnahme zur Abwehr der Kontrollansprüche der von Robert Ley geführten Deutschen Arbeitsfront (DAF). Diese war im Sommer 1933 bestrebt, die Zwangsmitgliedschaft in der DAF auch auf die Künstlerinnen und Künstler auszudehnen. Die RKK war für Joseph Goebbels ein Ausweg, dem drohenden Verlust kulturpolitischer Kompetenzen zu entgehen.
Aufgaben
Das Hauptziel der Reichskulturkammer war die staatliche Organisation und Überwachung bzw. Kontrolle der Kultur. Demnach diente die Reichskulturkammer der Gleichschaltung der Kultur, um alle gesellschaftlichen Bereiche zu kontrollieren. Wer Kunst- und im weitesten Sinne Kulturschaffender war, musste der jeweils für ihn zuständigen Einzelkammer angehören. Wer keinen Ariernachweis erbringen konnte, wurde nicht aufgenommen oder, soweit er schon einer Kammer angehörte, wieder ausgeschlossen. Dies kam einem Berufsverbot gleich, das in erster Linie jüdische Kulturschaffende, aber auch solche Künstler betraf, die aus Sicht des Nazi-Regimes „Entartete Kunst“ produzierten und von Goebbels verächtlich als „Kulturbolschewisten“ bezeichnet wurden.
1936 wurde die Moderne Kunst verboten, und viele Kunstwerke wurden aus den Museen entfernt. Mehrere Kunstwerke wurden 1937 in der „Ausstellung entartete Kunst“ in München gezeigt und anschließend teilweise ins Ausland verkauft oder zerstört. Am 18. Juli 1937 wurde in München das Haus der Deutschen Kunst eröffnet, um das Volk der „Deutschen Kunst“ näher zu bringen. Gute Kunst im Sinne der Nationalsozialisten wurde als „gesund“ und „artgemäß“ definiert. Blut und Boden, abgekürzt Blubo, war das Ziel des Nationalsozialismus.
Aufbau und Leitung
Den Vorsitz übernahm Goebbels selbst als Präsident. Die Reichskulturkammer untergliederte sich in sieben Einzelkammern:
- Reichsschrifttumskammer (Präsident seit 1933: Hans Friedrich Blunck, seit 1935: Hanns Johst)
- Reichsfilmkammer (Präsident: Fritz Scheuermann, ab 1935 Oswald Lehnich, ab 1939 Carl Froelich)
- Reichsmusikkammer (Präsident bis 1935: der Komponist Richard Strauss, später: Peter Raabe)
- Reichstheaterkammer (Präsident bis 1935: Otto Laubinger, ab 1935 Rainer Schlösser, ab 1938 Ludwig Körner, ab 1942 Paul Hartmann)
- Reichspressekammer (Präsident: Max Amann)
- Reichsrundfunkkammer (Präsident: Horst Dreßler-Andreß; Einzelkammer wurde 1939 aufgelöst)
- Reichskammer der bildenden Künste (Präsident seit 1933: Eugen Hönig, seit 1936: Adolf Ziegler)
Vizepräsidenten der Reichskulturkammer waren Walther Funk, Leopold Gutterer, Karl Hanke und Werner Naumann. Sie machen auch die besonders enge Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda erkennbar, denn alle Vizepräsidenten der RKK waren zugleich auch Staatssekretäre des RMVP.
Als Geschäftsführer - auch Reichskulturwalter genannt - der RKK fungierten unter anderem Hans Schmidt-Leonhardt, Franz Moraller und Hans Hinkel. Letzterer wurde von Goebbels mit dem Sonderauftrag zur „Entjudung des deutschen Kulturlebens“ berufen.
Zeitgenössische Publikationen
- Hans Hinkel: Handbuch der Reichskulturkammer. Berlin: Deutscher Verlag für Politik und Wirtschaft 1937.
- Hans Schmidt-Leonhardt: Die Reichskulturkammer. Berlin/Wien 1936.
- Karl-Friedrich Schrieber u.a. (Hg.): Das Recht der Reichskulturkammer. Sammlung der für den Kulturstand geltenden Gesetze und Verordnungen, der amtlichen Anordnungen und Bekanntmachungen der Reichskulturkammer und ihrer Einzelkammern. 2 Bände. Berlin: Verlag Walter de Gruyter & Co. 1943.
Literatur
- Hildegard Brenner: Die Kunstpolitik des Nationalsozialismus. Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek bei Hamburg 1963.
- Volker Dahm: Anfänge und Ideologie der Reichskulturkammer. Die „Berufsgemeinschaft“ als Instrument kulturpolitischer Steuerung und sozialer Reglementierung. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. (VfZ). 34, 1, 1986, S. 53–84, online (PDF; 1,97 MB).
- Peter Longerich: Goebbels. Biographie. Siedler Verlag, München 2010, ISBN 978-3-88680-887-8.
- Alan E. Steinweis: Art, Ideology and Economics in Nazi Germany. The Reich Chambers of Music, Theater and the Visual Arts. University of North Carolina Press, Chapell Hill NC 1996, ISBN 0-807-84607-4.
- Josef Wulf (Hrsg.): Kultur im Dritten Reich. 5 Bände. Ullstein, Frankfurt am Main u. a. 1989, ISBN 3-550-07060-8 (Bibliothek der Zeitgeschichte).
Siehe auch
Weblinks
- Literatur von Reichskulturkammer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Reichskulturkammergesetz (Gesetzestext)
Einzelkammern der ReichskulturkammerSchrifttum | Film | Musik | Theater | Presse | Bildende Künste | Rundfunk (bis 1939)
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