- Chloral
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Strukturformel Allgemeines Name Chloral Andere Namen - Trichloracetaldehyd
- Trichlorethanal
Summenformel C2HCl3O CAS-Nummer 75-87-6 Kurzbeschreibung farblose Flüssigkeit mit süßlichem Geruch[1]
Eigenschaften Molare Masse 147,39 g·mol−1 Aggregatzustand flüssig
Dichte 1,51 g·cm−3 (20 °C)[1]
Schmelzpunkt Siedepunkt 97,8 °C[1]
Dampfdruck Löslichkeit Zersetzung in Wasser[1]
Sicherheitshinweise GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2] Achtung
H- und P-Sätze H: 302-315-319-335 EUH: keine EUH-Sätze P: 261-305+351+338 [2] EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1] Giftig (T) R- und S-Sätze R: 23-36/37/38 S: 7/9-26-45 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Chloral oder Trichloracetaldehyd ist ein Grundstoff für die Herstellung von Chloralhydrat und Pestiziden wie z. B. DDT. In reiner Form liegt es als ölige, farblose Flüssigkeit vor. Chloral-Dämpfe sind schwerer als Luft. Sobald Chloral mit Wasser in Kontakt kommt, bildet sich Chloralhydrat, ein Aldehydhydrat.
Inhaltsverzeichnis
Toxikologie
Chloral und konzentrierte Chlorallösungen können an Haut und Schleimhäuten Verätzungen verursachen. Chlorallösungen mit mehr als 10 bis 15 % rufen beim Menschen Hautsensibilisierungen hervor. Das Einatmen von Chloraldämpfen führt zu Reizhusten und Erstickungsanfällen. In schweren Fällen kann der gesamte Atemtrakt geschädigt werden, einige Zeit nach Kontakt mit Chloraldämpfen kann auch ein toxisches Lungenödem auftreten. In den Atemwegen kann Chloral allergen wirken.
Besonderheiten
Chloral bildet durch Aufnahme von Wasser ein stabiles geminales Diol, das Chloralhydrat. Dieses ist eine der wenigen Verbindungen, die der Erlenmeyer-Regel widersprechen.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g Eintrag zu Chloral in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 19.10.2007 (JavaScript erforderlich).
- ↑ a b Datenblatt Chloral bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. März 2011.
Weblinks
- Chloralhydrat und Chloral. Artikel in: Merck’s Warenlexikon, 3. Aufl. 1884 ff., S. 80 f.
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