Chluchim

Chluchim

Lippold ben (Judel) Chluchim (* in Prag; † 28. Januar 1573 in Berlin) war Hoffaktor und Münzmeister unter Kurfürst Joachim II. am kurfürstlichen Hofe zu Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Er wurde als Sohn des Hluchim Lippold in Prag geboren.

Lippold wurde im Jahr 1556 vom Kurfürsten Joachim II. zu seinem Münzmeister, Kämmerer und Hoffaktor (Hofjude) ernannt, außerdem zum Vorsteher aller märkischen Juden ernannt.[1]

Durch die Sonderstellung der Juden in der damaligen Zeit, verbunden mit seinem Amt als Hoffaktor und damit Kreditgeber des Kurfürsten, teilte er das Schicksal vieler europäischer Juden in ähnlich hohem Amt: Er hatte ein besonderes Verhältnis zum Kurfürsten, der ihm wegen seiner weniger festgelegten Außenseiterstellung näher kommen konnte als anderen, ihn aber auch hätte leicht fallen lassen können. Lippold gelang aber der Balanceakt bis zum Tod des Kurfürsten und stand durchgehend in dessen Gunst.

Nach historischen Quellen wurde Lippold im Jahr 1573, nach dem Tod Joachim II. im Jahre 1571, unter Mordverdacht gestellt, einem peinlichen Gerichtsverfahren unterstellt, bestialisch gefoltert und hingerichtet.[2][3]

Joachims Sohn und Nachfolger als Kurfürst Johann Georg musste von seinem Vater Schulden in Höhe mehrerer Millionen Taler übernehmen. Als vermeintlichen Schuldigen belastete er Lippold, den kurfürstlichen Münzmeister. Unter Folter erpresste man ihm sogar das Geständnis, Kurfürst Joachim vergiftet zu haben. Lippold wurde gerädert und gevierteilt, sein Vermögen eingezogen.[4]

Im Einklang mit aktuellen Forschungen kann man seinen Tod aber auch anders interpretieren. Als Hofjude war er Kreditgeber und verdiente daher an gezahlten Zinsen. Durch die Höhe der Zinsen und seine Stellungen am Hof brachte er es zu Reichtum und (verbunden mit seiner persönlichen Beziehung zu Joachim II.) zu Einfluss. Aber er schaffte sich durch seinen Reichtum und den Einfluss am Hofe auch Neider. Da Lippolds Stellung zu Lebzeiten von Joachim II. aber gesichert war, konnten die falschen Vorwürfe gegen ihn nicht laut geäußert werden. Erst nach dem Tod des Kurfürsten bot sich Adligen und Kreditnehmern die Möglichkeit, sich der Person, die zum einen zu viel wusste und zum anderen auch noch Geld zurückforderte, zu entledigen. Dies führte zu der Mordanklage, der erzwungenen Aussage unter Folterung und der anschließenden Hinrichtung.

Seit Tod läutete eine schwere Zeit für alle ansässigen Juden ein. Sie wurden vertrieben und verloren jegliches Recht zur Niederlassung in Brandenburg bis zum Edikt des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm aus dem Jahre 1671.

Einzelnachweise

  1. Ingo Materna, Wolfgang Ribbe, Kurt Adamy: Brandenburgische Geschichte, Seite 279, Akademie Verlag, 1995, ISBN 3050025085 bzw. 9783050025087 (Digitalisat)
  2. Materna, Ribbe, Adamy: Brandenburgische Geschichte, Seite 285 mit Abbildung der Hinrichtung (Digitalisat)
  3. Friedrich Christoph Jonathan Fischer: Geschichte des teutschen Handels. Der Schiffarth, Fischerei, Erfindungen, Künste, Gewerbe, Manufakturen, der Landwirthschaft, Polizey, Leibeigenschaft, des Zoll-, Münz- und Bergwesens, des Wechselrechts, der Stadtwirthschaft, und des Luxus, Seite 122, Verlag Helwing, 1792 (Digitalisat)
  4. Gerhild Komander: Stadtführungen in Berlin

Literatur

  • Oskar Schwebel: Aus Alt-Berlin. Stille Ecken und Winkel der Reichshauptstadt in kulturhistorischen Schilderungen, Seite 92, Arani-Verlag, 2001 (Auszug)
  • Jan Eik: Schaurige Geschichten aus Berlin. Führer zu den dunklen Geheimnissen der Stadt, Seite 68f., Jaron Verlag, 2003, ISBN 3897731150

Weblinks


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