Lippold Ben Chluchim

Lippold Ben Chluchim

Lippold ben (Judel) Chluchim (* 1530 in Prag; † 28. Januar 1573 in Berlin) war Hoffaktor und Münzmeister unter Kurfürst Joachim II. Hektor am kurfürstlichen Hofe zu Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Er wurde als Sohn des Hluchim Lippold in Prag geboren. Nachdem Philipp Melanchthon auf dem Fürstentag zu Frankfurt am Main 1539 den versammelten Reichsfürsten den märkischen Pogrom von 1510 als fingiertes Justizverbrechen auseinandergesetzt hatte, war Josel von Rosheim an Joachim II. herangetreten und erreichte die Zusage, Juden die seither verbotene Niederlassung in der Mark Brandenburg wieder zu erlauben. In der Folge beider Begegnungen öffnete Joachim II. am 25. Juni 1539 die Mark wieder für Juden und trat am 2. November desselben Jahres zum lutherischen Bekenntnis über.[1] Lippold zog mit Bruder und Vater um 1542 nach Berlin in die Stralauer Straße im Klosterviertel.

Nachdem Joachims II. Hoffaktor Michael von Derenburg bei Überführung kurfürstlicher Einkünfte von Frankfurt an der Oder nach Berlin am 23. April 1549 einem Raubüberfall zum Opfer gefallen und bald darauf tödlich verunglückt war, ernannte der Kurfürst im Jahre 1556 Lippold zu seinem Kämmerer und Hoffaktor (Hofjude), außerdem zum Vorsteher aller märkischen Juden und 1567 zudem zum Münzmeister.[2] Als Münzmeister verlegte er die Münze in die Poststraße 4 im Nikolaiviertel (heute Geschäftshaus Kurfürstenhöfe).

Durch die Sonderstellung der Juden in der damaligen Zeit, verbunden mit seinem Amt als Hoffaktor und damit Kreditgeber des Kurfürsten, teilte er das Schicksal vieler europäischer Juden in ähnlich hohem Amt: Er hatte ein besonderes Verhältnis zum Kurfürsten, der ihm wegen seiner wenig gesicherten Außenseiterstellung näher kommen konnte als anderen, ihn aber auch hätte leicht fallen lassen können. Lippold gelang aber der Balanceakt bis zum Tod des Kurfürsten und stand durchgehend in dessen Gunst.

Joachim II. wollte, nachdem mit ihm die märkischen Hohenzollern lutherisch geworden waren, für das Herzogtum Preußen unter den dortigen lutherischen Hohenzollern als erbberechtigt mitbelehnt werden. Da das Herzogtum zu der Zeit ein polnisches Lehen war, galt es beim polnischen König Sigismund II. August unter dem damals üblichen finanziellen Aufwand die Mitbelehnung zu erreichen. Dies gelang: 1569 belehnte der König, zugleich Schwager Joachims II., ihn und die Berliner Hohenzollern als erbberechtigt im Herzogtum Preußen. Zu diesem Zweck - und wegen der auch sonst verschwenderischen Hofhaltung Joachims II. - unterwarf der Kurfürst die Einwohner der Mark, insbesondere die jüdischen, hohen Steuern. Joachim II. schreckte auch nicht vor Münzverschlechterung und Konfiskationen zurück.[3]

Märkische Kaufleute, die von außerhalb der Mark Waren importierten, mussten diese in gewogenem Edelmetall bezahlen, da die märkische Münze wegen ihres herabgesetzten Edelmetallgehalts nicht mehr im Ausland akzeptiert wurde. Joachim II. verbot jedoch die Münze zu herabgesetzten Kursen zu berechnen. Entsprechend entzogen sich die Kaufleute den Zwangskursen, indem sie zunächst ihre Außen- und Großhandelsgeschäfte in fremder Währung tätigten, und nachdem Joachim II. dies verboten hatte, in gewogenem Edelmetall zahlten. Darauf reagierte der Kurfürst mit einem Verbot Edelmetall zu nutzen und zu besitzen. In Edelmetall erlangte Verkaufserlöse mussten zu verordneten, die entwertete Landesmünze hoch taxierenden Zwangskursen an die Landeskasse verkauft werden.[4] Märkische Juden mussten darüber hinaus teuer Edelmetall importieren, das sie dann unter Einstandspreis zu diktierten Inlandspreisen an den Kurfürsten liefern mussten.[5] Das machte es Kaufleuten unmöglich, zu kostendeckenden Erlösen zu im- und exportieren. Lippold war als Münzmeister beauftragt die Zwangsmaßnahmen gegen die Kaufleute, lutherische und jüdische gleichermaßen, durchzusetzen. Zu den Maßnahmen gehörten auch Haussuchungen bei Kaufleuten, wobei gefundenes, verbotenerweise gehaltenes Edelmetall zu Gunsten des Landesherrn beschlagnahmt wurde.

Kurfürst Johann Georg übernahm von seinem am 3. Januar 1571 verstorbenen Vater Joachim II. Schulden in Höhe von 2,5 Millionen Gulden. Joachim II. weilte zu der Zeit in Köpenick mit einer Jagdgesellschaft, auch Lippold war zugegen. Johann Georg ließ in Berlin alle Häuser der Günstlinge seines Vaters durchsuchen und versiegeln und unternahm nichts gegen einen Pogrom, wobei Juden misshandelt, die Synagoge am Kleinen Jüdenhof in der nördlichen Klosterstraße (heute nördlich der Karl-Liebknecht-Straße) verwüstet und die meisten jüdischen Haushalte geplündert wurden.[6] Die Plünderer verbrannten dabei geraubte Schuldscheine öffentlich. Bedeutende lutherische Gläubiger, wie der Kaufmann Grieben, konnten sich dagegen auf den polizeilichen Schutz verlassen. Johann Georg verhängte dann über die so drangsalierten und geschädigten Juden noch eine absolute Ausgangssperre.

Als vermeintlichen Schuldigen belastete er Lippold, den kurfürstlichen Münzmeister und Hoffaktor, und unterstellte ihm 1571 Unterschlagungen landesherrlicher Einkünfte und ungerechtfertigte Bereicherung. Als Hofjude war Lippold Kreditgeber und verdiente daher an gezahlten Zinsen. Über die Höhe der Zinsen wurde schon zu Joachims II. Lebzeiten geklagt, dieser wies die Beschwerden aber zurück. Er verwies darauf, dass lutherische Kreditgeber im märkischen Frankfurt an der Oder sogar höhere Zinsen nahmen, was angesichts der sich entwertenden Landeswährung auch nicht verwunderlich ist.

Durch seine Stellung bei Hofe brachte Lippold es zu Reichtum und (verbunden mit seiner persönlichen Beziehung zu Joachim II.) zu Einfluss. Aber er schaffte sich als Vollstrecker der landesherrlichen Finanzpolitik und Konfiskationen sowie durch seinen davon unbeeinträchtigten Reichtum und den Einfluss am Hofe auch Neider. Erst nach dem Tod des Kurfürsten bot sich adligen, kaufmännischen und anderen Schuldnern die Möglichkeit, sich des jüdischen Gläubigers zu entledigen. Im Prozess wegen der Unterschlagungen entlastete das Gericht Lippold jedoch nach Prüfung aller Bücher. Im Gegenteil, die Richter bestätigten, dass Joachim II. Lippold noch 89 Taler und 5 Silbergroschen schuldete.[7]

Der märkische Kanzler Lampert Distelmeyer händigte derweil ohne Rechtsgrundlage Lippolds Schuldnern ihre versetzten Pfänder und ausgestellten Schuldscheine ohne Tilgung aus. Die Gegner ruhten aber dennoch nicht und Lippold, der nach dreimonatiger Untersuchungshaft unter Hausarrest gestellt worden war, wurde nicht etwa entlassen, sondern im Jahre 1573, drei Tage vor Ablauf des Hausarrestes, unter fingierten Zauberei- und Mordverdacht gestellt und nach § 44 der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. einem peinlichen Gerichtsverfahren unterzogen.[8] Lippold war seine Ausweglosigkeit klar, er flehte, ihm die Tortur zu ersparen und - in der Hoffnung dann ohne Umschweife hingerichtet zu werden - 'gestand' er schriftlich alles, was er sich unter Zauberei nur vorstellen konnte:

"Er bekannte, daß «ehr den Teufel in einem glase und kreisse bannen und zwingen könne, seinen willen zu tun, auch durch seine Hülffe in Seiner kurfürstlichen Gnaden verschlossene und verriegelte Gemächer zu tagk und nacht seines gefallens kommen, Sich mit dem Teuffel verbunden, und ihm mitt leib und seele ergeben habe, … daß ehr Peter Beninkoven und Urban Kemnitzen Gifft beigebracht, daß sie davon verlamen, verquinen und endlich sterben müssen. Auch das ehr einen schwartzen Hahnen mit Zauberei zugerichtet, In der Müntze begraben, daß dieser Müntzmeister kein Gedeihen am müntzen haben solte.»"[9]

Unter Folter presste man ihm das Geständnis ab, Kurfürst Joachim, seinen Dienst- und Schutzherrn, vergiftet zu haben. Auf die Frage im Verhör, warum er den Landesherrn, der ihm doch nur Liebes und Gutes erwiesen habe, denn nur vergiftet habe, 'gestand' Lippold, er habe wegen der Entwendung einer Kette die Strafe des Kurfürsten gefürchtet. Dabei hatte Lippold die Kette auftragsgemäß zu Portugalösern umprägen lassen, von denen jeder Gast im Schloss Köpenick aus der Hand Joachims II. am Abend vor seinem Tode einen geschenkt bekam.

Lippold wurde zum Tode durch Rädern und Vierteilen verurteilt. Vor der Hinrichtung auf dem Neuen Markt nahe der damals lutherischen St. Marienkirche sollte Lippold wie vorgeschrieben, noch einmal hörbar sein Geständnis öffentlich wiederholen. Doch er brachte den Mut auf, zu widerrufen. So wurde er umgehend in die damals an der Spandauer Ecke Oderberger (heute Rathaus-) Straße gelegenen Gerichtslaube des Berliner Rathauses gezerrt und einer verschärften Folter mit Spanischen Stiefeln unterzogen, worauf er alles Widerrufene für wahr erklärte. Dann räderten und vierteilten Scharfrichter Balzer und seine Knechte ihn auf dem Neuen Markt ohne erneute öffentliche Wiederholung des Geständnisses. Seine Eingeweide wurden mit einem Alchemiebuch, das ihm als Quelle seiner Zauberei gedient haben sollte, verbrannt, sein Kopf wurde auf eine Eisenstange aufgespießt am Georgentor (heute Alexanderplatz) aufgestellt, sein gevierteilter Leichnam an Landstraßen in jeder Himmelsrichtung vor Berlin an Galgen aufgehängt den Aasvögeln preisgegeben. Sein Vermögen wurde überwiegend eingezogen.[10]

Lippolds Tod läutete eine noch schwerere Zeit für die märkischen Juden ein, die ja unter Joachim II. höhere Zwangsabgaben und Steuern zu zahlen hatten, als andere Landeskinder. Johann Georg verfügte ihre Vertreibung bis spätestens am 1. Februar 1573, wobei sie ihr Vermögen noch zu liquidieren und an ihn abzuführen hatten. Die meisten gingen nach Prag, viele nach Polen, wo König Kasimir der Große ihnen Schutzbriefe ausstellte. Johann Georg verbot Juden jegliche Niederlassung in Brandenburg, was erst der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm durch Edikt im Jahre 1671 revidierte. Lippolds Witwe Magdalena wurden 750 Taler Barschaft belassen, bevor sie mit den neun Kindern ausgewiesen wurde und nach Wien ging. Den Kindern von Lippolds Bruder ließ Johann Georg dann noch weitere Gegenstände aus dem Haushalt, Geld, Kleider, Silber- und Goldgerät zustellen, die er mit 316 Talern taxierte. Magdalenas Gesuch, ihr das weitere gerichtlich festgestelltermaßen wohl erworbene Vermögen Lippolds auszuzahlen, unterstützte Kaiser Maximilian II., worauf Johann Georg im Sommer 1578 erwiderte, mehr als das, was er ihr gelassen habe, werde er nicht herausgeben.[11]

Friedrichs II. Leibarzt Wilhelm Moehsen arbeitete das Justizverbrechen an Lippold auf, indem er aus dem Hofarchiv des damaligen Leibarztes Paul Luther, Sohn des Reformators, anhand der Protokolle und Originalurkunden zu Joachims Tod, die einhellig einen Ausfluss am Fuße in Kombination mit einer plötzlichen Erkältung als Todesursache nennen, den Vorwurf des Giftmordes widerlegte.[12]

Einzelnachweise

  1. Eugen Wolbe, Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg, Berlin: Kedem, 1937, p. 64.
  2. Ingo Materna, Wolfgang Ribbe, Kurt Adamy: Brandenburgische Geschichte, Seite 279, Akademie Verlag, 1995, ISBN 3050025085 bzw. 9783050025087 (Digitalisat)
  3. Joachim II. hatte schon bis 1544 einen Schuldenberg von 700.000 Reichsthalern oder umgerechnet ca. 1.000.000 Gulden angehäuft.
  4. Eugen Wolbe, Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg, Berlin: Kedem, 1937, p. 74.
  5. Eugen Wolbe, Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg, Berlin: Kedem, 1937, p. 75.
  6. Eugen Wolbe, Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg, Berlin: Kedem, 1937, p. 79.
  7. Eugen Wolbe, Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg, Berlin: Kedem, 1937, p. 80.
  8. Materna, Ribbe, Adamy: Brandenburgische Geschichte, Seite 285 mit Abbildung der Hinrichtung (Digitalisat) und Friedrich Christoph Jonathan Fischer: Geschichte des teutschen Handels. Der Schiffarth, Fischerei, Erfindungen, Künste, Gewerbe, Manufakturen, der Landwirthschaft, Polizey, Leibeigenschaft, des Zoll-, Münz- und Bergwesens, des Wechselrechts, der Stadtwirthschaft, und des Luxus, Hannover: Helwing, 1792, p. 122 (Digitalisat)
  9. Zitat mit Auszug aus der Gerichtsakte nach Eugen Wolbe, Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg, Berlin: Kedem, 1937, p. 82. Orthographie und Auslassung Wolbes sowie die originale Orthographie des Zitats bei Wolbe unverändert übernommen.
  10. Gerhild Komander: Stadtführungen in Berlin
  11. Eugen Wolbe, Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg, Berlin: Kedem, 1937, pp. 87seq.
  12. Heinz Knobloch, Herr Moses in Berlin: Auf den Spuren eines Menschenfreundes (11979), Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, 31998, (Fischer Taschenbuch; Nr. 12801), p. 306. ISBN 3-596-12801-3

Literatur

  • Ernst Friedländer: Lippold. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 18, Duncker & Humblot, Leipzig 1883, S. 737.
  • Oskar Schwebel: Aus Alt-Berlin. Stille Ecken und Winkel der Reichshauptstadt in kulturhistorischen Schilderungen, Seite 92, Arani-Verlag, 2001 (Auszug)
  • Jan Eik: Schaurige Geschichten aus Berlin. Führer zu den dunklen Geheimnissen der Stadt, Seite 68f., Jaron Verlag, 2003, ISBN 3897731150

Weblinks


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