Robert Servatius

Robert Servatius
Robert Servatius (links vorn) mit Gideon Hausner (stehend) während des Eichmann-Prozesses (1961)

Robert Servatius (* 31. Oktober 1894 in Köln; † 7. August 1983 ebenda) wurde als Strafverteidiger in den Nürnberger Prozessen und besonders als Verteidiger von Adolf Eichmann im Jerusalemer Eichmann-Prozess bekannt.

Servatius stammte aus einer Familie von Unternehmern (F.X. Servatius, Zigarrenfabrik) und Landwirten in Adenau in der Hocheifel. Nach dem Abitur am Kölner Friedrich-Wilhelm-Gymnasium nahm er als Artillerie-Offizier am Ersten Weltkrieg teil. Von 1918 bis 1922 studierte er Jura in Marburg, München, Berlin und Bonn. Nach Referendariat und zweitem Staatsexamen wurde er 1925 an der Universität Bonn zum Dr. jur. promoviert und ließ sich als Anwalt in Köln nieder. Von Studienreisen nach London und Paris abgesehen, lernte er 1929/30 in Berlin ein Jahr lang Russisch und beschäftigte sich mit den Verhältnissen der UdSSR, die er 1932 besuchte. Im Zweiten Weltkrieg diente er von Anfang bis zum Ende abermals als Frontoffizier und wurde zum Major befördert.

1945–1947 nahm er als Strafverteidiger an mehreren der Nürnberger Prozesse teil: Im Hauptkriegsverbrecher-Prozess verteidigte er Fritz Sauckel und das als Organisation angeklagte Führerkorps der NSDAP, im Ärzteprozess Karl Brandt, im Wilhelmstraßen-Prozess Paul Pleiger und im Pohl-Prozess Franz Eirenschmalz.

Er wurde dann auch Verteidiger Adolf Eichmanns, nachdem dieser am 22. Mai 1960 nach Israel entführt worden war und kein israelischer Anwalt sich zur Übernahme der Verteidigung bereit gefunden hatte. Als Staatsanwalt Gabriel Bach Eichmann am 14. Juni 1960 Briefe von drei Anwälten, einem chilenischen, einem amerikanischen und von Servatius, übergab und ihn aufforderte, sich einen von ihnen zum Verteidiger zu wählen, entschied Eichmann sich sogleich für Servatius. Dieser erklärte mit Schreiben vom 27. Juni 1960 an den Justizminister Israels seine Bereitschaft, brachte im August noch eine Bescheinigung bei, dass er nie der NSDAP angehört habe, und wurde daraufhin zum Pflichtverteidiger bestellt. Um einen ausländischen Anwalt vor einem israelischen Gericht zuzulassen, war eine Gesetzesänderung notwendig gewesen. Servatius Honorar von 20.000 US-Dollar trug Israel; die Bundesrepublik Deutschland lehnte einen entsprechenden Kostenübernahmeantrag ab.[1]

Nach Eichmanns erstinstanzlicher Verurteilung zum Tode am 15. Dezember 1961 trat Servatius auch im Revisionsverfahren als Verteidiger auf. Hannah Arendt nennt sein Plädoyer vor dem Obersten Gerichtshof am 22. März 1962, in dem er erneut die Unzuständigkeit Israels beanstandet und verlangt habe, der Bundesrepublik Deutschland die Auslieferung Eichmanns anzubieten, „ein unglaubliches Durcheinander, das von Irrtümern wimmelte“. Nach einer Woche vertagte sich der Gerichtshof und trat erst am 29. Mai 1962 wieder zusammen, um sein Urteil zu verlesen: das Todesurteil wurde bestätigt. Das Gnadengesuch, das Eichmann noch am selben Tag bei Staatspräsident Jizchak Ben Zwi einreichte – nach Arendt „vier handgeschriebene Seiten, ausgefertigt 'nach Instruktion durch meinen Anwalt'“ – beschied dieser am 31. Mai 1962 abschlägig. Wenige Stunden später, um Mitternacht, wurde Eichmann im Gefängnis von Ramla hingerichtet. Weder Servatius noch sein Assistent weilten zu dieser Zeit noch in Israel.[2]

Servatius war auch Verteidiger Friedrich Tillmanns, nachdem dieser am 15. Juli 1960 unter dem Vorwurf der Beihilfe zur Tötung von etwa 70.000 erwachsenen Insassen von Heil- und Pflegeanstalten in Untersuchungshaft genommen worden war, von der er aber am 29. Juni 1961 verschont wurde. Zur Hauptverhandlung, die am 18. Februar 1964 beginnen sollte, kam es nicht mehr, da Tillmann am 12. Februar 1964 durch einen Fenstersturz ums Leben kam.

Weblinks

 Commons: Robert Servatius – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Yeshayahu A. Jelinek: Deutschland und Israel 1945–1965. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3486567640, S. 341 in der Google Buchsuche - Robert Pendorf: Der Verteidiger Eichmanns DIE ZEIT 5. Mai 1961 - archives.gov.il/ F. The Appointment of Defense Counsel, G. The Ben-Gurion Government anf the Eichmann Affair
  2. Hannah Arendt: Eichmann in Jerusalem - Ein Bericht von der Banalität des Bösen. Aus dem Amerikanischen von Brigitte Granzow. Von der Autorin durchgesehene und ergänzte deutsche Ausgabe. München Piper 1964. Kapitel XV. S. 294-297



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