Schwarzfahrerversicherung

Schwarzfahrerversicherung

Unter Schwarzfahrerversicherung versteht man eine Art Versicherung, durch die zu bezahlende Bußzahlungen für Beförderungserschleichung übernommen werden, falls der Schwarzfahrer von einem Fahrscheinkontrolleur ertappt wird.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Die Idee entstammt organisierten Schwarzfahrergemeinschaften, die ein Solidaritätsprinzip für den öffentlichen Verkehr fordern und die Meinung vertreten, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel dürfte für die Beförderten nichts kosten, sondern müsste „wie die Gehwege“ „von allen bezahlt“ werden. Die Forderung beinhaltet eine Umverteilung durch Steuern für öffentlichen Verkehr und die gleichzeitige Priorisierung des urbanen öffentlichen Verkehrs gegenüber dem individuellen Kraftverkehr, um die Umwelt zu entlasten. Ein weiterer positiver sozioökonomischer Effekt des kostenlosen öffentlichen Verkehrs bestehe laut den Schwarzfahrergemeinschaften darin, Kosten für das Fahrschein- und Kontrollsystem einzusparen und der durch diese Systeme verursachten schlechten Stimmung in der Öffentlichkeit ein Ende zu bereiten.[1][2]

Die Versicherungsleistung wird üblicherweise nicht von professionellen Versicherungsunternehmen angeboten, sondern stellt eine mehr oder weniger gut organisierte solidarische Übereinkunft im Umkreis von Schwarzfahrergemeinschaften dar, die im Bereich der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit anzusiedeln sein dürfte. Dabei wird von den Versicherungsnehmern regelmäßig ein festgelegter Beitrag bezahlt, wodurch diese das Recht erhalten, etwaige Strafzahlungsforderungen für Beförderungserschleichung von der Versicherung abgegolten zu bekommen.[1][2]

Existenz von Schwarzfahrerversicherungen

Derzeit existieren Schwarzfahrerversicherungen beispielsweise in Stockholm[1] und Paris[2]. Auch in Deutschland wurde in den 1980er Jahren vom AStA der Universität Hannover eine derartige Versicherung gegründet, die jedoch infolge intensiverer Fahrscheinkontrollen und der damit verbundenen erhöhten Versicherungsleistungen bald eingestellt werden musste.[3]

Siehe auch

Literatur

  • Gerald Hubmayr: Schwarzfahren. Die Kunst des tariffreien Netzgleitens. Böhlau Verlag, Wien 2000, ISBN 3-2059-9187-7.

Einzelnachweise

  1. a b c planka.nu, schwedische Schwarzfahrergemeinschaft
  2. a b c freepublictransports.com, Initiative zur Förderung des kostenlosen öffentlichen Verkehrs
  3. Katja Timmerberg: Analyse empirischer Daten zu § 265 a StGB: Erschleichen von Leistungen – ‚Schwarzfahren’

Weblinks


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