Seefrachtvertrag

Seefrachtvertrag

Der Seefrachtvertrag ist ein Vertrag zwischen Befrachter und Verfrachter über die Beförderung von Gütern nach einem Ort über See gegen Bezahlung einer Vergütung (im Gegensatz zum Passagevertrag).

Der Verfrachter führt die Beförderung in eigenem Namen durch. Er wird häufig der Reeder oder Ausrüster sein. Der Befrachter ist Ladungsbeteiligter i.S.v. § 535 HGB.

Der Seefrachtvertrag ist ein Sonderfall des Werkvertrages und unterliegt zahlreichen Sonderregelungen in §§ 556 bis § 663b HGB. Man unterscheidet gem. § 556 HGB nach Raumfrachtvertrag und Stückgüterfrachtvertrag.

Im internationalen Getreidehandel werden überwiegend Verträge nach den GAFTA-Regeln vereinbart, laut der Financial Express werden 80 Prozent des Welthandels mit Getreide und ein wesentlicher Anteil der Futtermittel mit GAFTA-Bedingungen gehandelt.[1] Öle, Ölsaaten und Fette werden häufig nach den FOSFA-Verträgen gehandelt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Finacial Express Online abgerufen am 12. Mai 2010
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