spickmich

spickmich
spickmich GmbH
Logo von spickmich.de
Rechtsform GmbH
Gründung Februar 2007
Sitz Berlin, Deutschland

Leitung

  • Tino Keller
  • Manuel Weisbrod
  • Philipp Weidenhiller
Branche Soziale Netzwerke
Website www.spickmich.de

spickmich.de ist eine deutsche Soziale-Gemeinschafts-Plattform für Schüler in Form einer interaktiven Jugendzeitschrift. Sie zählt mit nach eigenen Angaben über 1.600.000 Nutzern (Stand: März 2010)[1] zu den größten Plattformen für diese Zielgruppe im deutschsprachigen Raum.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

spickmich.de wurde im Frühjahr 2007[2] von den drei Kölner Studenten Tino Keller, Manuel Weisbrod und Philipp Weidenhiller gegründet. Eine Besonderheit des Portals ist, dass es neben den Funktionen eines sozialen Netzwerks Schülern auch die Möglichkeit gibt, ihre Lehrer und Schulen auf der Seite zu bewerten. Aufgrund dieser Funktion erlangte spickmich.de Medienaufmerksamkeit. Siebzehn Monate nach der Gründung hatten sich bereits 800.000[3] Schüler auf spickmich.de angemeldet. Die hohe Medienpräsenz steigerte auch das Interesse von Lehrern und Eltern für die Seite. Aufgrund von Medienpräsenz und steigenden Nutzerzahlen veröffentlichten die spickmich-Gründer im April schulradar.de. SchulRadar ist ein Portal, das Eltern und Lehrern die Möglichkeit gibt, die Schulbewertungen von spickmich.de einzusehen sowie selbst über die Schulen ihrer Kinder abzustimmen.[4]

Online-Vermarkter von spickmich ist die Ströer Interactive GmbH, eine Tochter des Beteiligungsunternehmens Media Ventures von Dirk Ströer, der auch Hauptgesellschafter der Ströer Out-of-Home Media.

Lehrerbewertung

Auf dem Portal können Schüler verschiedene Eigenschaften ihrer Lehrer wie fachliche Kompetenz, Motivation, Beliebtheit, Bekleidung, faire Prüfungen oder Auftreten mit Noten von eins bis sechs bewerten.[5] Die Noten werden anonym vergeben, Spaß- und Rachebenotungen jedoch, nach Angaben der Betreiber,[6] herausgefiltert – was sich aber verständlicherweise auch nicht immer gewährleisten lässt. Damit die Noten der Lehrer überhaupt auf dem Portal erscheinen, müssen mindestens zehn Schüler einer Schule den gleichen Lehrer benotet haben (bis Frühjahr 2008 waren es fünf). Neben der Lehrerbenotung gibt es auch die Möglichkeit, die Schule in zehn verschiedenen Kategorien zu bewerten. Dazu gehören Kriterien wie technische Ausstattung, Zustand der Gebäude, Stimmung unter den Schülern, Fächerangebote, Schulleitung, Essens- oder Sportmöglichkeiten.

Kritik

Seit der Gründung des Portals gibt es immer wieder Proteste von Lehrern und Lehrerverbänden, ob man Pädagogen öffentlich an den Pranger stellen dürfe.[7] Genau das ermögliche nach Ansicht vieler Lehrer spickmich. Manche Datenschützer sehen in der Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Genehmigung eine Verletzung des Datenschutzes und sehen die „Persönlichkeitsrechte der Lehrer nicht ausreichend geschützt.“[8]

Kritik richtet sich außerdem gegen die Art, wie die Bewertung zustande kommt. Es könne jeder anonym und ohne den betreffenden Lehrer zu kennen eine Benotung vornehmen, wenn man sich fälschlicherweise als Schüler eintrage, um Lehrkräfte zu bewerten. Die Namen der Lehrkräfte werden von den Schülern eingestellt und seien teilweise falsch geschrieben; dieselbe Lehrkraft erscheine manchmal unter mehreren Schreibweisen und werde unter ebendiesen jeweils „benotet“. Lehrer können sich unter falschem Namen anmelden und sich selbst bewerten. Kritiker bezweifeln daher die Aussagekraft der Bewertungen im Sinne einer ernst zu nehmenden Evaluierung. Befürworter sprechen jedoch von einer ungefähren Stimmungsaufnahme, die bei entsprechender Beteiligung der Schüler einen allgemeinen Trend darstellt.

Rechtsprechung

Am 27. Juni 2007 gab es eine erste Verhandlung vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichtes. Eine Lehrerin vom Niederrhein hatte gegen spickmich.de geklagt, da sie Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts und im Datenschutz sah. Das Kölner Landgericht wies die Klage ab und entschied am 11. Juli 2007 (Aktenzeichen: 28 O 263/07) zu Gunsten von spickmich.de, da „die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt“ sei. In der weiteren Begründung des Landgerichtes heißt es, es handele sich bei den Benotungen „nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile“. Diese seien zulässig, „solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde.“[9][10] Schüler dürfen, ohne „gegen den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen“,[11] Lehrer auf spickmich.de benoten.[12] Eine weitere ähnliche Klage wurde mit einer Entscheidung vom 22. August 2007 (Aktenzeichen 28 O 333/07) ebenfalls zurückgewiesen. In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 15 U 142/07) folgten die Richter im Wesentlichen der Argumentation der bestehenden Urteile.[13][14] Allerdings erklärte das Gericht, dass eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts hilfreich wäre.

Am 30. Januar 2008 wurde die zweite Klage gegen spickmich abgewiesen.[15] Die Begründung des Gerichtes, das Portal trotz der massiven Bedenken der Datenschützer[16] online zu lassen, verweist darauf, dass

a) die Bewertung bei spickmich keine allgemeine Schmähkritik, sondern nur vorgegebene Kategorien zulasse, die an sich nicht ehrenrührig seien;
b) spickmich sei kein „öffentliches“ Portal, weil man sich zur Einsichtnahme anmelden müsse und die Bewertungen der Lehrer nur über die einzelnen Schulen zugänglich seien.

Trotzdem rät das Gericht zu einer höchstrichterlichen Klärung in der Frage.[16]

Am 23. Juni 2009 wurde die Klage gegen spickmich.de endgültig vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich abgewiesen.[17] Die daraufhin angestrebte Verfassungsbeschwerde der Kläger wurde am 16. August 2010 vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.[18]

Einzelnachweise

  1. Spickmich Pressezettel, März
  2. Schüler dürfen Lehrer benoten, Focus vom 27. November 2007
  3. Kritik muss man aushalten, Süddeutsche Zeitung vom 18. April 2008
  4. spickmich für Mama und Papa, Spiegel vom 8. April 2008
  5. Thomas Hellwege: Spickmich.de - Das Online-Zeugnis für Lehrer, medienrecht-informationen-blog vom 27. November 2007
  6. Spickmich im Interview - Bernd Dicks, Kommunikationsleiter des Spickmich-Projekts, in: Der Lehrerfreund am 6. Dezember 2007
  7. Mobbing oder faires Feedback?, WDR Radio vom 20. Juni 2007 [1]
  8. "Spickmich" - 100.000 Pauker sind schon benotet, Stern-Online vom 5. Juli 2007
  9. Lehrer dürfen sexy und cool sein, Spiegel Online vom 11. Juli 2007
  10. golem IT-News vom 11. Juli 2007
  11. Urteil spickmich.de - „Lehrer müssen mit Kritik umgehen können“, Focus Online vom 11. Juli 2007
  12. Gericht: Lehrer dürfen benotet werden, WDR.de vom 11. Juli 2007
  13. Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2007
  14. Oberlandesgericht: Lehrer müssen öffentliche Benotung im Internet dulden, heise online vom 6. November 2007
  15. http://www.stern.de/computer-technik/internet/603723.html?nv=ct_mt Stern online vom 31. Januar 2008
  16. a b Spickmich-Prozess: Schüler dürfen Lehrer benoten, DIE ZEIT vom 30. Januar 2008
  17. dts Nachrichtenagentur: Spickmich-Prozess: Bundesgerichtshof weist Klage ab, vom 23. Juni 2009, Abgerufen am 23. Juni 2009
    BGH: Pressemitteilung Nr. 137/2009. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=48373&pos=0&anz=137, abgerufen am 24. Juni 2009).
  18. Thorsten Feldmann: Nichtannahmebeschluss. In: feldblog. 22. September 2010, abgerufen am 22. September 2010.

Weblinks


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