- Vorauswahl
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Die Vorauswahl ist ein Verfahren zur Durchführung von Wahlen, bei der der Wähler bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme im Wahllokal abgeben kann. Dieses Wahlverfahren war bei den Landtagswahlen in Hessen 1962 und 1966 im Einsatz.
Zur Sicherstellung des Wahlgeheimnisses und der persönlichen Wahl ist eine persönliche Wahl im Wahllokal unverzichtbar. Allerdings ist es nicht jedermann möglich, am Wahltag persönlich vor Ort im Wahllokal zu sein. Mit der zunehmenden Mobilität der Bürger, stand die Beschränkung auf die Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal zunehmend im Konflikt mit dem Prinzip des Allgemeinen Wahlrechtes. Daher wurde nach dem Zweiten Weltkrieg die Einführung der Briefwahl intensiv diskutiert und für Bundestagswahl 1957 eingeführt.
In Hessen lehnte die regierende SPD die Briefwahl ab. Mit dem Wahlgesetz vom 12. Juli 1962 wurde jedoch eine „Vorauswahl“ eingeführt. 7 Tage vor der Wahl konnten die Wahlberechtigten in einem eigenen Wahlbezirk „Vorauswahlbezirk“ mit Wahlschein wählen
Vor der nächsten Wahl 1966 gab es ein Volksbegehren zur Einführung der Briefwahl, welches jedoch scheiterte. Als Reaktion auf dieses Volksbegehren wurde das Landeswahlgesetz geändert und nun eine 21 Tage dauerende Vorauswahl ermöglicht.
Durch Volksabstimmung vom 8. März 1970 wurde das Wahlalter bei der Landtagswahl in Hessen 1970 auf 18 Jahre reduziert. Mit dieser Volksabstimmung erfolgte auch in Hessen die Einführung der Briefwahl. Die Möglichkeit der Vorauswahl entfiel damit.
Quellen
- Jakob Schissler: Grundzüge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Hessen nach 1945, Kapitel: Die wahlgesetzlichen Regelungen; in: Dirk Berg-Schlosse und Thomas Noetzel: Parteien und Wahlen in Hessen 1946–1994, Seite 57-60
Kategorien:- Wahl in Deutschland
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