- Abū Yūsuf
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Abu Yusuf, mit vollem Namen Abu Yusuf Yaqub ibn Ibrahim ibn Habib al-Kufi / أبو يوسف يعقوب بن إبراهيم بن حبيب الكوفي / Abū Yūsuf Yaʿqūb b. Ibrāhīm ibn Ḥabīb al-Kūfī (* 729 oder 731; † 798), war ein Schüler von Abu Hanifa und Mitbegründer der hanafitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam.
Er studierte bei Malik ibn Anas in Medina und anderen Gelehrten Fiqh und Traditionswissenschaften (Hadith). In Bagdad war er unter dem Abbasiden-Kalifen Harun ar-Raschid Kadi. Wahrscheinlich al-Mahdi – anderen Berichten zufolge Harun ar-Raschid – ernannte ihn zum ersten Oberkadi in Bagdad. Er maß den Hadithen und den Traditionen nach den Prophetengefährten (sahaba) größere Bedeutung bei als dem Analogieschluss (qiyas) oder dem Konsens der Gelehrten (idschma). In seiner Rechtsfindung folgte er dem Ra'y, der eigenen opinio und stand somit während seines gesamten Wirkens in der hanafitischen Rechtstradition.
Ibn Hanbal, Begründer der hanbalitischen Rechtsschule, war anfangs ein Schüler des Abu Yusuf.
Werke
- Kitab al-charadsch كتاب الخراج / Kitābu ʾl-ḫarāǧ /‚Das Buch über Grundsteuer‘, das neben Grund- und Bodensteuer auch strafrechtliche Themen zum Inhalt hat, verfasste Abu Yusuf auf Wunsch des Kalifen Harun ar-Raschid und versah es mit einer längeren an den Kalifen gerichteten Einleitung. Das Buch wurde 1921 von dem französischen Orientalisten Edmond Fagnan übersetzt.
- Kitab al-hiyal كتاب الحيل / Kitābu ʾl-ḥiyal /‚Das Buch über Rechtskniffe‘ ist nicht im Original, sondern im gleichnamigen Werk seines Schülers asch-Schaibani in Auszügen erhalten.
- Adab al-kadi أدب القاضي / Adabu ʾl-qāḍī /‚Verhaltensregel der Richter‘ ist in einer relativ späten Abschrift in der Nationalbibliothek von Tunis erhalten, aber noch nicht publiziert worden.
- Kitab ar-radd ala siyar al-Auza'i كتاب الرد على سير الأوزاعي / Kitābu ʾr-radd ʿalā siyari ʾl-Auzāʿī /‚Die Widerlegung des Kriegsrechts von al-Auza'i‘ hat asch-Schafii in sein monumentales K. al-Umm aufgenommen; der Orientalist Joseph Schacht hat diese Schrift in seinen rechtshistorischen Untersuchungen ausgewertet. Abu Yusuf argumentiert aus der Sicht der Hanafiten gegen die Rechtsauffassung des syrischen Gelehrten al-Auza'i, der als erster in der islamischen Rechtsgeschichte das Kriegsrecht (siyar) schriftlich zusammenfasste und somit als Begründer des islamischen Völkerrechts gilt.
In diesen Schriften steht das überlieferte Hadithmaterial mehr im Mittelpunkt als im Rechtsdenken seines Lehrers Abu Hanifa. Zweifelsfrei ist die Entwicklung und Festigung der sogenannten „irakischen Rechtsschule“ mit dem Zentrum Kufa dem Wirken des Abu Yusuf zu verdanken, dessen Werke von Vertretern der Hanafiten mehrfach kommentiert worden sind.
Literatur
- Joseph Schacht: The Origins of Muhammadan jurisprudence. Oxford 1950
- Fuat Sezgin:Geschichte des arabischen Schrifttums. Bd. 1. Qur'anwissenschaften, Hadit, Geschichte, Fiqh, Dogmatik, Mystik. Brill, Leiden 1967 (S. 419–421)
Kategorien:- Islamischer Rechtswissenschaftler
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