Comitia Populi Tributa

Comitia Populi Tributa

Die Römische Republik (Res Publica Romana) verteilte die Regierungsgewalt formal auf drei separate Versammlungen, die Comitia Centuriata, die Comitia Populi Tributa oder Tributkomitien und das Concilium Plebis. Anders als in modernen Parlamenten wurde in diesen Körperschaften zum einen Legislative, Jurisdiktion und Wahlrecht kombiniert, zum anderen verfügten sie über die Möglichkeit, Gesetze auch rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war eine beratende Kammer und besaß keine legislative oder richterliche Macht.

Die Comitia Populi Tributa umfassten Patrizier und Plebejer, verteilt auf die 35 Stämme (tribus), in die alle römischen Bürger zu Verwaltungs- und Wahlzwecken eingeordnet waren. Die überwältigende Mehrheit der städtischen Bevölkerung Roms gehörte zu den vier städtischen Stämmen, und da auch hier die einzelnen Stimmen nicht entscheidend waren (wie bei den Comitia Centuriata war die Stimmabgabe indirekt, innerhalb des Stammes, der wiederum nur eine Stimme in den Comitia Populi Tributa hatte), so dass Wahlergebnisse vor allem vom Verhalten der 31 ländlichen Stämme abhängig waren. Die Comitia Populi Tributa trafen sich im Comitium auf dem Forum Romanum. Sie wählten die kurulischen Aedile (aediles curules), die Quaestoren, und die Militärtribunen (tribuni militum). Vor ihnen wurden Gerichtsverhandlungen abgehalten, bis der Diktator Sulla die ständigen Gerichtshöfe etablierte.

Während seines Konsulats 88 v. Chr. erließ Sulla eine Serie der Leges Corneliae, die die politische Struktur der Republik radikal änderten. Sein drittes Gesetz verbot dem Concilium Plebis und den Comitia Populi Tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch senatus consultum eingebracht worden waren. Sein viertes Gesetz strukturierte die Comitia Centuriata so um, dass die erste Klasse, die Senatoren und die mächtigsten Ritter, fast die Hälfte der Stimmen hatte. Sein fünftes Gesetz entkleidete beide Stammesversammlungen, Concilium Plebis und Comitia Populi Tributa, ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den Comitia Centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften.

Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Gaius Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae wieder eingeführt, und nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen eine der weitestgehenden Eingriffen in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar.


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