- Dammbruch-Argument
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Als Dammbruchargument bezeichnet man eine Argumentationsweise (bzw. rhetorische Technik), die darin besteht, dass der Opponent den Proponenten vor dem Vollzug eines bestimmten Schritts bzw. einer bestimmten Handlung warnt und dabei geltend macht, dass diese Handlung „den Damm bricht“ bzw. der Beginn einer schiefen Ebene sei und somit Stück für Stück weitere negative Konsequenzen zur Folge habe (daher auch „Argument der schiefen Ebene“ oder „Slippery-Slope-Argument“).
Beispiel
Als neueres Beispiel aus der deutschen juristischen Geschichte kann der Daschner-Prozess angeführt werden. Der stellvertretende Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte im Entführungsfall Jakob von Metzler dem mutmaßlichen Entführer im Verhör Schmerzen angedroht, um den Aufenthalt des Entführten zu erfahren. Die Staatsanwaltschaft im folgenden Prozess und Staatsrechtler argumentierten, dass eine Zulassung solcher Maßnahmen eine Verwässerung und eine Undefinierbarkeit des Art. 1 GG zu Folge hätte, da auf einen Schritt unmittelbar der nächste folge.
Siehe auch: Broken-Windows-Theorie
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