- Instruktion
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Eine Instruktion (von lat. instruere = vorbereiten, unterweisen, unterrichten, anweisen; PPP instructus) ist eine Handlungsanweisung. Das Bedeutungsfeld des Begriffs reicht von der bloß informativen Belehrung unter Gleichgestellten über die Unterweisung oder Schulung durch einen Instrukteur, Ausbilder, Anleiter oder Coach bis hin zur Dienstanweisung eines hierarchischen Vorgesetzten und zum militärischen Befehl. Auch appellativ-informierende Texte wie Gebrauchsanleitungen lassen sich als Instruktionen bezeichnen; ebenso auch an eine Maschine gerichtete Programmierbefehle. Daneben wird der Ausdruck bisweilen auch noch in seiner aus dem Lateinischen abgeleiteten weiteren Grundbedeutung der Vorbereitung verwendet, insbesondere im Verfahrensrecht; in diesem Sinne ist die Instruktion (auch: das Instruktionsverfahren) ein Vorbereitungs- oder Vorverfahren.
Inhaltsverzeichnis
Belehrende Handlungsaufforderung
Grundsätzlich handelt es sich bei der Instruktion um die handlungsbezogene Kommunikation zwischen einer Autorität (Lehrer, Trainer, Erzieher, Vorgesetzter usw.) und einer Person, die im weitesten Sinne von etwas unterrichtet werden soll/muss, um sich ein praktisches Wissen anzueignen oder ein Verhalten oder eine Vorgehensweise zu erlernen. Jede Instruktion ist daher neben der auffordernden auch mit einer belehrend-erklärenden, mitunter pädagogischen Absicht verbunden, insoweit es ihr nicht nur um die rein autoritative Übermittlung einer Vorschrift oder eines Befehls, sondern immer auch darum geht, den Empfänger durch theoretische und/oder praktische Informationen anzuleiten und damit in die Lage zu versetzen, die gewünschte Handlung in der angestrebten Art und Weise vollziehen zu können.
Programmierbefehl
In der maschinennahen Programmierung werden Anweisungen häufig als Befehl (engl. instruction oder command) bezeichnet. Gelegentlich wird hierfür auch der deutsche Ausdruck Instruktion (als Synonym für Befehlssatz) verwendet.
Kirchenrechtliche Auslegungsanleitung
Im römisch-katholischen Kirchenrecht ist die Instruktion eine schriftliche Auslegungs- und Ausführungsanweisung der kirchlichen Behörde (Kongregation), die anders als das Dekret keine eigene Gesetzeskraft besitzt. Anders als die Enzyklika (päpstliches Rundschreiben) ist eine Instruktion kein Lehrschreiben, sondern dient der einheitlich geregelten Auslegung und Durchführung kirchlicher Vorschriften.
Prozessvorbereitung
Die vorbereitenden Verfahrenshandlungen (z. B. das strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder das Beweisverfahren), die im inquisitorischen Verfahren dem eigentlichen Prozess vorausgehen, werden im Verfahrensrecht zahlreicher Rechtsordnungen und historisch auch im deutschsprachigen Prozessrecht als Instruktionsverfahren oder Instruktionsphase bezeichnet. In der Schweizer Rechtssprache wird das Instruktionsverfahren auch Vorverfahren genannt. Häufig findet die Instruktion vor einer anderen Gerichtsbehörde (etwa Untersuchungsrichter oder Staatsanwalt) als das anschließende Hauptverfahren statt.
Siehe auch
- Anweisung (Begriffsklärungsseite)
- Befehl (Begriffsklärungsseite)
- Systematik kirchlicher Verwaltungsakte (Grafik)
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- Kanonisches Recht
- Prozessrechtsgeschichte
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