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Unter Entspannungspolitik versteht man die Politik der Beilegung von Konflikten zwischen verschiedenen Staaten auf diplomatischer Ebene. So versuchen die beteiligten Staaten, Streitigkeiten mit Hilfe neutraler Vermittler auf dem Wege des Kompromisses zu beheben und in Verträgen zu verankern. Weiter sucht man durch Einigungen im Vorfeld, einer Eskalation von politischen und militärischen Streitigkeiten und Krisensituationen entgegenzuwirken. Kritik an der Entspannungspolitik äußern Hardliner und Konservative, die dabei einen Verlust der eigenen Stärke befürchten.
Deutschland
In Deutschland wurde die Regierungszeit von Bundeskanzler Willy Brandt von der Entspannungspolitik geprägt. Durch den Kalten Krieg, das Wettrüsten und die ständige Konfrontation der Ost- und Westmächte wurden 1969 von ihm Gespräche mit Polen geführt sowie Verhandlungen zum Gewaltverzicht mit der UdSSR, DDR und den anderen Staaten des Warschauer Paktes eingeleitet. Das Erfurter Gipfeltreffen mit DDR-Regierungschef Willi Stoph bildete den symbolträchtigen Auftakt. Mit den Ostverträgen wurden die neuen Grenzen wie die Oder-Neiße-Grenze anerkannt. Willy Brandts Kniefall bei einer Kranzniederlegung in Warschau war ein weiterer Schritt auf dem Weg zu gegenseitiger Anerkennung. Am 7. Dezember 1970 wurde der Warschauer Vertrag durch Willy Brandt und Walter Scheel (Außenminister) unterzeichnet. Trotz starker Kritik wurde der eingeleitete Weg durch die Nachfolger fortgesetzt, welcher bis zur Wiedervereinigung Deutschlands führte.
International (Stichworte)
- 1963 heißer Draht zwischen Moskau und Washington.
- 1963 Vertrag zum Verbot von Nuklearwaffentests in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser.
- 1968 Atomwaffensperrvertrag, tritt ’70 in Kraft.
- 1972 Salt-I-Vertrag, die Anzahl der strategischen Waffen und Abwehrsysteme auf beiden Seiten wird reglementiert.
- 1973 Abkommen über die Verhütung von Atomkriegen, das im Falle eines Konflikts sofortige Beratung zwischen den Supermächten vorschreibt. Frankreich baut die ersten eigenen Atombomben.
- 1970 bis ’73 Ostverträge, in denen die BR Deutschland den Status quo in Europa faktisch anerkennt und ihre Beziehung mit der UdSSR regelt.
- 1975 KSZE-Prozess Sicherheitsfragen für Europa werden geregelt. (Gewaltverzicht, territoriale Integrität der Staaten etc.)
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