Devisentermingeschäft

Devisentermingeschäft

Devisentermingeschäfte (auch Devisenforwards engl. FX Forward) sind verbindliche Vereinbarungen, eine Währung gegen eine andere Währung zu einem im Moment des Geschäftsabschlusses vereinbarten Termin und festgelegten Kurs zu tauschen.

Bei Devisenkassageschäften liegt der Termin der Geschäftserfüllung, die (Standard)Valuta, aus historischen Gründen auch Lieferung genannt, bei zwei Tagen.

Die Valuta von Devisentermingeschäften ist nicht genau definiert; die österreichischen Wirtschaftsprüfer klassifizieren eine Valuta von über fünf Tagen als Devisentermingeschäft, alles darunter als Devisenkassageschäft. In Deutschland wird eine Valuta ab 2 Tagen als Devisentermingeschäft gesehen, bis zu 2 Tage als Devisenkassageschäft.

Devisentermingeschäfte von bis zu einem Jahr gelten als normal, eine längere Valuta ist möglich, aber eher unüblich.

Der Kurs eines Devisentermingeschäftes ist fix mit dem Devisenkassageschäft verbunden und ergibt sich aus den unterschiedlichen Zinssätzen der beiden gehandelten Währungen. Devisentermingeschäfte enthalten somit in keiner Weise mehr Information über die zukünftige Kursentwicklung als der Kassakurs.

Die Differenz zwischen dem Termin- und dem Kassakurs wird als Report (Aufschlag) oder Deport (Abschlag) im Vergleich zum aktuellen Kurs bezeichnet.

Ein Devisentermingeschäft wird auch als Solo- oder Outrightgeschäft bezeichnet und dient der Kurssicherung von Zahlungsforderungen und der Abwälzung des Kursrisikos auf den Kontrahenten (oft eine Bank). Vor allem jedoch bieten sie eine feste Kalkulationsbasis.

Der Kontrahent verpflichtet sich:

  1. zu dem vereinbarten Kurs abzurechnen
  2. den Währungsbetrag an dem vereinbarten Termin entgegenzunehmen
  3. das Aushändigen einer schriftlichen Bestätigung über das Geschäft


Der Kunde verpflichtet sich:

  1. den vereinbarten Euro-Gegenwert anzunehmen
  2. der Bank den Währungsbetrag zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen.

Verhältnis zum Kassakurs

Man unterscheidet Währungen je nachdem in welchem Verhältnis der Devisenterminkurs zum Kassakurs steht.

  • Bei einer Report-Währung ist der Devisenterminkurs größer als der Kassakurs; d.h. die Haltekosten sind höher als die Halteerträge.
  • Bei einer Deport-Währung ist der Devisenterminkurs kleiner als der Kassakurs; d.h. die Haltekosten sind entsprechend kleiner als die Halteerträge.

Beispiel für No-Arbitrage-Beziehungen

(Arbitrage englisch: Nutzung der Kursunterschiede)
Es sollen Dollar zu einem bestimmten Termin in der Zukunft gekauft werden. Alternativ kann man den in der Zukunft benötigten Dollarbestand heute schon kaufen und zu dem Zinssatz im amerikanischen Markt angelegt werden. Finanziert wird der heutige Kauf mittels eines auf Euro lautenden Kredites.

Der Terminpreis bestimmt sich nun unter Berücksichtigung der Halteerträge.

Behandlung in Österreich

Der Unterschied zwischen Devisentermingeschäft und Devisenkassageschäft ist aufgrund unterschiedlicher Behandlung durch das österreichische Investmentfondsgesetz von Relevanz. Devisentermingeschäfte fallen in Investmentfonds im Gegensatz zu Devisenkassageschäften zu den Derivativen Produkten und unterliegen somit Sonderregelungen.


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