- Dienstpass
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Der Dienstpass ist ein für das grenzüberschreitende Reisen vorgesehener Pass, der von Staaten für Reisen seiner Repräsentanten in dienstlicher Eigenschaft (und gegebenenfalls mitreisenden Angehörigen) ausgegeben wird. An Diplomaten und andere Amts- oder Mandatsträger in politischer Funktion werden häufig keine Dienstpässe, sondern Diplomatenpässe ausgegeben; die genaue Handhabe ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich.
Dienstpässe können auch an eigene Staatsangehörige ausgegeben werden, die zwar nicht Amtsträger sind, aber im öffentlichen Interesse des Staates reisen (beispielsweise bedeutende Künstler bei Veranstaltungen, die den Ausstellerstaat im Ausland bei einer Veranstaltung repräsentieren).
Die Ausstellung von Dienstpässen ist in Deutschland in der Passverordnung geregelt. Ebenso wie bei Diplomatenpässen ist einzige Ausstellungsbehörde für deutsche Dienstpässe das Auswärtige Amt. Da die Ausstellung der Dienstpässe allein im öffentlichen Interesse erfolgt, sieht die Verordnung ausdrücklich vor, dass auf die Ausstellung kein Anspruch besteht. In Deutschland gab es bis 2000 noch den in schwarz gehaltenen Ministerialpass, der für Beamte des höheren Dienstes ab der Besoldungsgruppe A 16 anstelle eines Dienstpasses ausgestellt wurde. Er wurde abgeschafft, da er nicht mit den internationalen Gepflogenheiten übereinstimmte.
Der Besitz eines Dienstpasses führt – für sich genommen – ebenso wie der Besitz eines Diplomatenpasses nicht zur diplomatischen Immunität (zu den Gründen vgl. der Artikel zum Diplomatenpass).
Für einige Dienstpassinhaber besteht aber das Privileg, dass sie abweichend von den Staatsangehörigen ihres Staates, die einen regulären Reisepass vorweisen, von der Visumpflicht befreit sind. Für die Einreise nach Deutschland ist dies in § 19 und Anlage B der Aufenthaltsverordnung geregelt.
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