- Dienstpersonenverkehr
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Unter Dienstpersonenverkehr, auch Werk(s)personenverkehr genannt, versteht man Zugverbindungen auf einer Bahnstrecke mit Personenverkehr, die nicht im öffentlichen Fahrplan enthalten sind und dazu dienen, Beschäftigte der Bahn zu ihrer Arbeitsstätte zu bringen. Beispiel: Zugverbindung Nürnberg Hauptbahnhof–Nürnberg Rangierbahnhof.
Dienstpersonenverkehr kann aber auch auf Bahnstrecken ohne Personenverkehr stattfinden, beispielsweise auf Güterstrecken oder auch auf Zubringerstrecken von Bahnhöfen zu betrieblichen Einrichtungen wie einem Bahnbetriebswerk.
Dienstpersonenverkehr kann auch durch andere Verkehrsträger wie Busse oder Taxis erfolgen.
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