- Direktzahlungen
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Direktzahlungen sind direkte Geldzahlungen des Staates an die Landwirte mit dem Ziel, deren Einkommen zu erhöhen.
Inhaltsverzeichnis
Struktur und Inhalt von Direktzahlungen
Direktzahlungen sind nicht produktgebundeneSubventionen und als solche an konkrete (sich ändernde) Auflagen geknüpft. Direktzahlungen werden von allen westlichen Industrienationen ausgerichtet.
Neben Direktzahlungen zum Ausgleich von Standortnachteilen und Bewirtschaftungserschwernissen z. B. im Berggebiet (Hangzulage) gibt es Direktzahlungen für „freiwillig“ erbrachte Leistungen (z. B. Sömmerungsbeiträge). Direktzahlungen sind damit ein zentrales Steuerungsinstrument der Agrarpolitik. Es gibt allgemeine Direktzahlungen (grundsätzlich nicht nach Nutzung oder Gebiet differenziert) und ökologische Direktzahlungen (an konkrete Maßnahmen geknüpft).
Die Ökologischen Direktzahlungen sollen Anreize für eine ökologische Bewirtschaftung schaffen. Sie sind weit weniger Umstritten als die allgemeinen Direktzahlungen, da sie eine Leistung abgelten, die von großen Teilen der Bevölkerung auch erwünscht wird, d. h. für die in der Bevölkerung auch eine positive Zahlungsbereitschaft herrscht. Zum Teil werden aber auch Leistungen abgegolten, wie der Verzicht auf eine zu starke Belastung der Böden und des Grundwassers durch schädliche Düngemittel. In anderen Produktionssektoren (z. B. Schwerindustrie) werden gewisse ökologische Mindestanforderungen gesetzlich festgelegt, ohne dass die Produzenten ein Anrecht auf Subventionen hätten, weil sie den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Die Agrarwirtschaft ist in allen entwickelten Industrienationen durch das Subventionssystem und einen starken Protektionismus geprägt und deshalb schon lange ein Spezialfall.
Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Sie ermöglichen eine Trennung von Preis- und Einkommenspolitik und von Produktion und Verdienst. Landwirte erhalten direkt vom Staat Geld für politisch festgelegte Leistungen. Dies sind unter anderem die Pflege der Kulturlandschaft, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, einen Beitrag zur dezentralen Besiedelung oder die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe (Energiepflanzenprämie), aber auch Flächenbeiträge, welche Landwirte aus dem einfachen Grund erhalten, weil sie Landwirtschaftliche Flächen bearbeiten. Negative Auswirkungen der Direktzahlungen sind beispielsweise eine zu teure Produktion Landwirtschaftlicher Güter (wegen falscher Anreize) und eine Überproduktion stark subventionierter Güter. So kommt es in der z. B. immer wieder zu sogenannten Butterbergen (Bsp. Schweiz), welche dann entweder ungenutzt verfallen, vernichtet werden (um die Preise zu schützen) oder im Ausland (häufig in Entwicklungsländern) zu tiefen Preisen verschleudert werden. Ein bekanntes Beispiel aus Belgien stellen Überschüsse in der Geflügelproduktion dar, welche dann tief unter den Produktionskosten im Ausland verkauft werden und die dadurch die dortige Produktion gefährden.
Zudem erhalten diejenigen Landwirte, die sich besonders für den Umwelt- und Tierschutz einsetzen, zusätzliche Direktzahlungen (in der Schweiz z. B. die Ökoqualitätsverordnung, ÖQV). Diese zusätzlichen Zahlungen, die an strenge ökologische Auflagen gebunden sind, stellen aber im Verhältnis zu den Direktzahlungen einen verschwindend kleinen Teil dar. Ihre Steuerungswirkung ist deshalb auch umstritten.
Durch dieses Subventionssystem (und den in der Landwirtschaft vorherrschenden Protektionismus) entstehen erhebliche Verzerrungen dieses Wirtschaftssektors. Aufgrund des Stellenwertes der Nahrung liegt den Industrieländern aber einiges (wie man an den hohen Budgetanteilen der Agrarwirtschaft unschwer erkennen kann) an einer Kontrolle der Nahrungsmittelproduktion. So führen die Direktzahlungen unter anderem dazu, dass Betriebe nicht ihre Gewinnstruktur verbessern, sondern häufig die Subventionen maximieren.
Kritik an Direktzahlungen
Von vielen Entwicklungsländern wird die Handhabung der Agrarpolitik im Westen stark kritisiert. Durch die hohen Direktzahlungen werden ungleiche Spiesse geschaffen. Speziell im Primärsektor, hätten Entwicklungsländer auf Grund der tiefen Faktorkosten (Boden, Arbeit) eine gute Möglichkeit an der Globalen Wirtschaft zu partizipieren. Statt dessen werden sie in diesem Bereich systematisch ausgeschlossen.
Umstritten ist in der Schweiz auch das Verteilsystem der Direktzahlungen (insgesamt 4,1 Milliarden Schweizer Franken), weil davon ausgegangen werden muss, dass ein signifikanter Anteil der Beiträge (ca. 900 Millionen Schweizer Franken) gar nicht direkt in die Landwirtschaft gelangt, sondern direkt oder indirekt an nachgelagerte Betriebe, von der Verwaltung, von Beratern oder von landwirtschaftlichen Forschungsanstalten bezogen werden. Gegenwärtig wird das Direktzahlungsmodell in der Schweiz neu überdacht und neue Steuerungstrategien eingeleitet. Verwaltungsintern wird dieser Prozess als "Weiterentwicklung Direktzahlungen, WDZ", bezeichnet.
Öko-Direktzahlungen in der Schweiz (stellen nur einen Teil der Direktzahlungen dar)
In der Schweiz erhalten die Landwirte u. a. für bestimmte ökologische Ausgleichsflächen folgende Beiträge:
- Typ 1: extensiv genutzte Wiesen
- Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
- Typ 4: wenig intensiv genutzte Wiesen
- Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 650 CHF/ha; Bergzone I & II 450 CHF/ha, Bergzone III & IV: 300 CHF/ha
- Typ 5: Streueflächen
- Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
- Typ 6: Ackerschonstreifen
- Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 1500 CHF/ha
- Typ 7A: Buntbrache
- Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 3000 CHF/ha
- Typ 7B: Rotationsbrache
- Ackerzone, Übergangszone, Hügelzone: 2500 CHF/ha
- Typ 8: Hochstamm-Feldobstbäume
- alle Zonen: 15 CHF/Baum
- Typ 10: Hecken, Feld- und Ufergehölze
- Ackerzone, Übergangszone: 1500 CHF/ha; Hügelzone: 1200 CHF/ha, Bergzone I & II 700 CHF/ha, Bergzone III & IV: 450 CHF/ha
Vorgeschichte
In der Schweiz entwickelte sich die Agrarpolitik seit dem ersten Weltkrieg, wo das Land zwar verschont blieb, aber stark mit Lebensmittel-Knappheit zu kämpfen hatte, stark in Richtung Protektionismus. Ein erster Schritt war die Getreideordnung von 1929. Sie verpflichtete den Bund zur Uebernahme guten Inlandgetreides zu einem vom Bundesrat festgesetzten, attraktiven Preis, der den Anbau fördern sollte. Der Bund bezahlte also den Getreidebauern einen hohen Preis und verkaufte das Geteide zum deutlich tieferen Importpreis, die Differenz wurde durch Steuermittel gedeckt. Nach dem zweiten Weltkrieg, der landwirtschaftlich durch den Plan Wahlen geprägt war, erfuhr die Selbstversorgungs-Planwirtschaft mit den revidierten Wirtschaftsartikeln von 1947 und dem darauf fussenden Landwirtschaftsgesetz eine nochmalige Verstärkung: Für Milch und Milchprodukte etwa waren nun bei Bedarf auch mengenmässige Einfuhr-Beschränkungen dekretierbar, oder es konnten die billigeren Importpreise mit einem Zollzuschlag belegt werden.
Nach dem Ende des kalten Krieges, als sich die militärische Bedrohunglage und damit auch die Notwendigkeit einer guten Selbstversorgung entschärfte, erhöhte sich der politische Druck, die "Hochpreis-Insel" Schweiz zu kappen, kontinuierlich. Die Produkte-Subventionierung wurde zunehmend durch die Direktzahlungen abgelöst, womit man nicht nur Konsumentinnen-Interessen befriedigte, sondern gleichzeitig auch den Zollabbau-Forderungen der WTO sowie dem Oekologisierungs-Gebot nachzuleben versuchte.
Aktuelle Entwicklungen
Im November 2008 einigten sich die EU-Landwirtschaftsminister darauf, das Landwirte ab 2013 zehn Prozent weniger Direktzahlungen erhalten. Massivere Kürzungen der EU-Kommission ließen sich nicht durchsetzen. [1]
Einzelnachweise
Quellen
- Schweizerisches Bundesamt für Landwirtschaft, Agrarbericht 2
- Schweizerisches Bundesamt für Landwirtschaft
- E. Gruner/B. Junker: Bürger, Staat und Politik in der Schweiz, 1971
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