- Domesday Book
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Das Domesday Book [ˈduːmzdeɪ ˌbʊk] (angelsächsisch domesdaeg = „Tag des Jüngsten Gerichts“) oder auch Doomsdaybook ist der Name des großen Reichsgrundbuchs, das auf Veranlassung Wilhelms des Eroberers im Jahr 1086 geschaffen wurde. Wilhelm der Eroberer enteignete, vertrieb und tötete den eingesessenen angelsächsischen Adel und setzte seine normannischen Ritter als Lehnsherren ein. Die dadurch entstandenen Lehnsverhältnisse stellt das Domesday Book in großer Ausführlichkeit dar. Jede Legitimation von Landbesitz entsprang fortan allein diesem Lehnsregister.
Inhaltsverzeichnis
Dieser Besitzstand einzelner Personen stellt bis heute für die Staatsverwaltung eine zuverlässige Grundlage dar. Seit Wilhelm II. von England wurden mit Hilfe des Domesday Books die Verteilung der Heereslast nach so genannten Ritterlehen und die genaue Ausbildung der Lasten- und Rechtsverhältnisse des englischen Lehnswesens geregelt. Im Verlauf von etwa 50 Jahren wurde das englische Schatzamt (Exchequer) geschaffen, das auf dieser Basis arbeiten konnte. Trotz nachweisbarer Lücken gibt das Domesday Book Hinweise über die damalige Bevölkerungszahl Englands, die bei ungefähr 2 Millionen lag.Amtlich gedruckt wurde das Domesday Book 1783 in zwei Foliobänden mit Nachträgen, von einzelnen Grafschaften sind seit 1862 bessere Separatdrucke erschienen. Die letzte vollständige Ausgabe bildet die CD-ROM "Domesday Explorer, Version 1.0", herausgegeben von John Palmer u.a., Chichester 2000, ISBN 1-86077-163-7.
Der ungewöhnlich erscheinende Name des Buches bürgerte sich im auf die Erhebung folgenden Jahrhundert ein. Er bezog sich darauf, dass die im Domesday Book eingetragenen Grundbesitzverhältnisse als rechtlich endgültig galten. Die Einrede, ein Eintrag sei falsch, wurde nicht zugelassen.
Normannische Lehnsherren
Die Hälfte des Landes, das unter Wilhelm dem Eroberer in England als weltliches Lehen vergeben wurde, gehörte nur elf Männern, die zudem fast alle Blutsverwandte Wilhelms waren:
- Odo († 1097) Bischof von Bayeux, Earl of Kent und Regent von England gemeinsam mit Roger de Montgomerie, 1. Earl of Shrewsbury, ein Halbbruder von Wilhelm (sie hatten die gleiche Mutter) (Haus Conteville)
- Robert, Graf von Mortain, Earl of Cornwall († 1090), Bruder Odos und somit ebenfalls ein Halbbruder Wilhelms (Haus Conteville).
- William FitzOsbern, Earl of Hereford und Regent von England gemeinsam mit Odo von Bayeux, ein Großneffe Gunnoras, der Urgroßmutter Wilhelms (siehe FitzOsbern)
- Roger de Montgomerie, 1. Earl of Shrewsbury († 1094), ebenfalls ein Großneffe Gunnoras (Haus Montgommery)
- William de Warenne Earl of Surrey († 1088), ein weiterer Großneffe Gunnoras (Haus Warenne)
- Hugh d'Avranches Earl of Chester († 1101), der Sohn des Vicomte Richard von Avranches und Neffe von Odo und Robert und damit auch Wilhelms (Haus Conteville)
- Eustach III. Graf von Boulogne († 1125), der Bruder Gottfrieds von Bouillon (Haus Boulogne)
- Alain der Rote Earl of Richmond († 1089) (Haus Rennes)
- Richard FitzGilbert, Lord of Clare, der Sohn von Gilbert Graf von Brionne († 1090) aus der Familie Wilhelms (Rolloniden und Clare)
- Geoffroy de Montbray Bischof von Coutances († 1093)
- Geoffrey de Mandeville, Konstabler des Tower of London (Mandeville)
Einige Passagen aus dem „Domesday Book“
- Wer den Königsfrieden brach, Raub oder Einbruch beging, wurde für vogelfrei erklärt. Er konnte dem Sheriff aber auch 100 Shilling als Auslöse zahlen und blieb verschont.
- Das Vergießen von Blut kostete 40 Shilling.
- Wollte der Sheriff nach Wales, so konnte er Bürger rekrutieren. Loskaufen konnte man sich nur durch eine Abgabe von 40 Shilling.
- Eine Witwe, die einen Ehemann nahm, musste 20 Shilling an den König zahlen. Bei Jungfrauen waren es 10 Shilling.
- Brannte ein Haus durch einen Unfall, Unachtsamkeit oder Missgeschick nieder, so waren dem König 40 Shilling zu zahlen. Die beiden nächsten Nachbarn erhielten jeweils 2 Shilling.
- Starb ein Bürger, der im Dienste des Königs stand, so waren 10 Shilling Auslösung für ihn zu bezahlen.
- Weilte der König in der Stadt, so mussten zwölf hochrangige Stadtbewohner seinen Schutz übernehmen.
- Ging er auf die Jagd, so hatten ihn Bürger mit Pferd und Waffen zu schützen.
Literatur
- Peter H. Sawyer: Domesday Book, in: Lexikon des Mittelalters, Band 3, Spalte 1180-1182.
- David Roffe: Decoding Domesday. Boydell Press, Woodbridge 2007, ISBN 978-1-84383-307-9.
Weblinks
Commons: Domesday Book – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Veröffentlichungen zum Domesday Book im Opac der Regesta Imperii (über 340 Titel am 29. April 2010)
- http://www.nationalarchives.gov.uk/domesday/ Kostenpflichtige Onlineversion des Buches (3,50 britische Pfund je Seite)
Kategorien:- Geschichte Englands im Mittelalter
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