Doppelhalter

Doppelhalter
Trauerzug Elisabeths I. von England, Unbekannt, 1603
Kaiser Maximilian mit dem Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches, Albrecht Altdorfer, um 1513–1515, das zweite Banner ist das der Visconti von Mailand

Das Banner ist in Vexillologie (Fahnenkunde) und Heraldik (Wappenkunde) eine spezielle Form der Flagge mit einem Hoheitszeichen oder Wappen, die das Herrschaftsgebiet eines Adligen, bzw. die Zugehörigkeit zu dessen Gefolge kennzeichnete.

Inhaltsverzeichnis

Wortherkunft

Banner[1][2][3], früher auch Panner[4], oder seit dem mittelhochdeutschen Banier oder Panier[5] (panˈiːɐ) kommt von frz. bannière ‚Heeresfahne‘ aus mittellateinisch baneria ‚Ort, wo die Fahne aufgestellt wird‘, ‚Feldzeichen‘. Dessen Wurzeln liegen ähnlich wie Bande[6] in gotisch bandva „Zeichen“ und lateinisch pannus ‚Stoffbahn‘ bzw. pandere ‚entfalten‘.[7] Eng verwandt ist auch der Begriff Heerbann. Neben der Fahne bezeichnet es auch das Fähnlein, das Kontingent.[2] Im übertragenen Sinne findet sich Panier (mit französisch banir ‚ankündigen, ausrufen‘) später auch für eine Parole, das Kriegsgeschrei.

Die Redewendung das Hasenpanier ergreifen, bedeutet so viel wie das Banner des feigen Hasen ergreifen, also dessen Schwanz zeigen und damit die Flucht ergreifen.

Als gehobener, feierlicher Ausdruck für ‚Fahne‘ ist ‚Banner‘ veraltet. Heute wird das von einem waagerechten Schaft hängende Banner von der am senkrechten Schaft (Flaggenstock) wehenden Flagge unterschieden.

Historische Verwendung

Aus der ursprünglichen signa, den römischen Feldzeichen, meist Tierbildern, geht die Aquila, der Adler, als Standarte auf die Legionen über, während für die Manipel der Manipulus, für die Reiterei das Vexillum als Fahne üblich werden. Letzteres bestand in einem quadratischen Stück Zeug an einem Stab, der quer an einer Lanze aufgehängt war, das Unterscheidungsmerkmal bildete die Farbe. Davon leitet sich das Banner ab.[3]

Im Mittelalter trug das deutsche Hauptfeldzeichen (Reichsbanner) den Erzengel Michael im Bild, unter Otto II. und seit Friedrich I. den Adler (schwarzer Adler mit des Kaisers Hauswappen auf der Brust im gelben Feld, der Reichsadler). Das Reichsbanneramt war ein Erzamt, das Leopold I. der neunten Kur (Hannover) verlieh.[3]

Bei der deutschen Lehnmiliz war es die Heeresfahne, die demjenigen Lehnsmann von Adel zustand, der zehn bis hundert gut bewaffnete Soldaten ins Feld führen konnte.[8][2][3] Er wurden dann Bannerherr genannt, das entspricht dem Baron.[9] Nach Einführung der stehenden Miliz wurde daraus eine reine Titularwürde. Sein Fahnenträger war der Bannerträger[10], später Fähnrich genannt.

Heutige Verwendung des Wortes

Heute kann ein politisch motiviertes Banner, das auf Demonstrationen mitgeführt wird, ein Transparent sein.

Im Sportfanbereich wird ein Spruchband, Transparent oder Banner mit zwei Haltestangen als Doppelhalter bezeichnet. Daneben existieren die Schwenkfahne und die Zaunfahne, die für einen längeren Zeitraum fest an Zäune oder Absperrgitter gebunden wird, und die Blockfahne, welche einen Zuschauerblock im Stadion zumindest teilweise abdeckt.

Banner werden auch für Außenwerbung benutzt. Heute spricht man von Werbebanner, wenn man eine auf einer Webseite eingebundene Werbegrafik meint.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BANNER, n. signum militare, vexillum. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (germazope.uni-trier.de)
  2. a b c Banner, Panier. In: Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage, Band 1, Leipzig 1911, S. 149. (zeno.org)
  3. a b c d Fahne [1]. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 6. Leipzig 1906, S. 267–268. (zeno.org)
  4. PANNER, n. veraltete schreibung für banner. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (germazope.uni-trier.de)
  5. PANIER, n., mhd. baniere, banier, panier . In: Grimm: Deutsches Wörterbuch.
  6. Das Panīer, des -es, oder -s, plur. die -e. In: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 3, Leipzig 1798, S. 644. (zeno.org)
  7. Panier. In: Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 71910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 1845. (zeno.org)
  8. Das Panier oder Bannier In: Brockhaus Conversations-Lexikon. Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 354, zeno.org.
  9. BANNERHERR, m. baro. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (germazope.uni-trier.de)
  10. PANIERTRÄGER, m. fähndrich . In: Grimm: Deutsches Wörterbuch.

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