- Dozentin
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Ein Dozent (von lat. docere, lehren) ist in den meisten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Staaten eine Person, die an einer Bildungseinrichtung des Tertiär- oder Quartärbereichs unterrichtet bzw. lehrt.
Dozenten an Hochschulen
Zu den Dozenten an deutschen Hochschulen zählen vor allem
Ihre Lehrrechte und -pflichten unterscheiden sich von Fach zu Fach, von Hochschule zu Hochschule und von Bundesland zu Bundesland. Von den Universitäten und Bundesländern hängt auch ab, ob es weitere Arten von Dozenten an Hochschulen gibt. Privatdozenten sind meist habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter oder Lehrbeauftragte.
Dozenten außerhalb von Hochschulen
Dozenten, die im nicht wissenschaftlichen Bereich tätig sind, arbeiten entweder für private Bildungsträger, Wirtschaftsakademien, die IHK/HWK oder auch als Volkshochschullehrer. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse haben sie nicht notwendigerweise im akademischen Bereich gesammelt. Oft unterrichten Praktiker aus Unternehmen oder Führungskräfte auch ohne Lehrausbildung. Vor allem im Bereich der Kunst, bei Sprachausbildungen oder im Rahmen von technischen Ausbildungen kommen oft Handwerksmeister, bühnenerfahrene Künstler oder Dozenten mit besonderer Lebenserfahrung zum Einsatz.
Für Dozententätigkeiten, die von der Bundesagentur für Arbeit über private Bildungsträger abgerechnet werden, wird grundsätzlich eine Ausbildereignungsprüfung verlangt. Im Allgemeinen haben Dozenten an privaten Bildungseinrichtungen, an denen qualifizierte Abschlussprüfungen abgelegt werden (z. B. bei Umschulungen), eine höhere Qualifikation als Volkshochschuldozenten in freien Seminaren. Mitunter sind dort jedoch auch hochqualifizierte Spezialisten tätig, die freie Kapazitäten nutzen, um neue Seminarinhalte oder -formen auszuprobieren.
Freiberufliche Dozenten werden im Sozialversicherungsrecht als "Selbständige Lehrer" geführt und sind damit gemäß SGB VI voll rentenversicherungspflichtig. Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme dieser Tätigkeit muss man sich selbständig beim Rentenversicherungsträger anmelden und erhält in der Regel einen Beitragsbescheid. Die Einkünfte (abzgl. Betriebsausgaben) werden mit dem vollen RV-Satz verbeitragt. Die Beiträge können rückwirkend für 4 Jahre berechnet und erhoben werden. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Tätigkeit nicht mehr als 4800 € pro Jahr erwirtschaftet oder gleichzeitig eine Arbeitgeberfunktion ausgeführt wird.
Eine Krankenversicherungspflicht gibt es bis jetzt noch nicht. Wird aber eine Krankenversicherung abgeschlossen, so muss man ebenfalls den vollen Beitrag entrichten.
Siehe auch
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