- Drogist
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Der Drogist ist in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz ein anerkannter Ausbildungsberuf.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung
Deutschland
In Deutschland ist die Ausbildung im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Voraussetzung ist in der Regel ein Realschulabschluss[1] sowie Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern wie Chemie und Biologie. Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Ausbildung umfasst einen allgemeinen kaufmännischen Teil (zum Beispiel Rechnungswesen, Warenwirtschaft, Kundenberatung, aber auch Personalplanung) und einen fachlichen Teil. In letzterem werden unter anderem Kenntnisse im Umgang mit Kosmetikprodukten, der Anatomie des Körpers und der Pflanzen, Medikamenten, Fotografie, Pflanzenschutzmitteln, und weiteren Gefahrstoffen vermittelt.
Es gilt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin“ in der Fassung vom 30. Juni 1992 (siehe Weblinks). Während Mitte der 1990er Jahre die Ausbildungszahlen extrem niedrig waren (teilweise weniger als 200 Auszubildende pro Jahr), steigt die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in den letzten Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2006 wurden über 700 Ausbildungsverhältnisse neu abgeschlossen.[2]
Österreich
Drogisten absolvieren in Österreich ebenfalls eine dreijährige Lehre in Form einer dualen Ausbildung. Lehrlinge werden somit an der Berufsschule und in Lehrbetrieben - meist Drogeriemärkte oder Drogerien - ausgebildet. Der inhaltliche Schwerpunkt der Ausbildung liegt in Österreich mehr auf Kundenberatung und Verkauf von Drogerieartikeln.[3] So gilt die Lehrabschlussprüfung als Drogist auch für den Beruf des Einzelhandelskaufmanns. Verwandte Lehrberufe, wie z.B. pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz und viele Handels- und Büroberufe, können mit verkürzter Lehrzeit absolviert werden. Eine bestandene Lehrabschlussprüfung ermöglicht in Österreich auch den Zugang zur Berufsmatura (Berufsreifeprüfung) und in Folge zu weiteren Höherqualifizierungen.
Schweiz
In der Schweiz dauert die Drogistenlehre als duale Ausbildung vier Jahre. Das Ziel ist, kompetente Fachleute in den Bereichen Gesundheit, Schönheit und Sachpflege auszubilden, die unter der Verantwortung diplomierter Drogisten selbstständig beraten können. Im 1. Lehrjahr besucht der Schüler an zwei Tagen pro Woche die Berufsschule, im 2. Lehrjahr an eineinhalb Tagen, im 3. und 4. Lehrjahr an einem Tag pro Woche. Unterrichtet werden neben Chemie, Pharmakologie und Heilpflanzenkunde auch Biologie und Botanik sowie Laboranalyse und Präparateherstellung. Hinzu kommen die Bereiche Kosmetik, Ernährungslehre, Ökologie, Sachpflege, Schädlingsbekämpfung und Chemikalienrecht. Die kaufmännischen Fächer umfassen neben Deutsch und Französisch die Themen Betriebs- und Verkaufskunde, kaufmännisches Rechnen, Korrespondenz und Buchhaltung. Der Berufstitel nach erfolgreicher Abschlussprüfung lautet „Drogist EFZ“/„Drogistin EFZ“ (EFZ: eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).
Nach einem der Lehre folgenden Praktikum von zwei Jahren kann in Neuchâtel – nach bestandener Aufnahmeprüfung auf den Gebieten Chemie, Pharmakologie, Humanbiologie und Botanik – die zweijährige Ausbildung zum dipl. Drogisten HF absolviert werden. Die Unterrichtsfächer reichen von der Chemie/Biochemie, der Speziellen und Allgemeinen Pharmakologie, der Pharmakognosie (Phytotherapie, Homöopathie, Spagyrik) über die Pathologie und Parasitologie zur Genetik, Ernährungslehre und Oekologie. Die unternehmerischen Fächer umfassen die Gebiete Unternehmensführung, Buchhaltung, Wirtschaft, Kommunikation und Mitarbeiterführung. Ferner finden viele praktische Arbeiten im Labor statt (Chemie/Biochemie, Pharmakologie, Pharmakognosie, Parasitologie und Galenik). Diese Höhere Fachausbildung entspricht dem Technikerstatus und gilt als Conditio sine qua non“ zur selbständigen Führung einer Drogerie. In die Ausbildung an der HF ist ein Lehrmeisterkurs integriert, der die Ausbildung von Lehrlingen gestattet. Der dipl. Drogist HF ist befugt, Arzneimittel der Abgabekategorie D, d.h. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel, abzugeben. In einigen Kantonen der Schweiz ist die Abgabekompetenz der Drogisten auch auf bestimmte rezpetfreie Arzneimittel die apothekenpflichtig sind, ausgeweitet.
Berufsausübung
Unselbstständig
Drogisten sind vorwiegend in Drogerien beschäftigt und haben viel Kundenkontakt. Auch die Pharma- oder Kosmetikbranche, sowie der Bereich der Komplementärmedizin bieten Arbeitsplätze.
Die Tätigkeit entspricht in Teilen dem des Einzelhandelskaufmanns, daher kommen Drogisten häufig auch in diesem Berufszweig unter. In den letzten Jahren hat sich das Tätigkeitsfeld des Drogisten mehr und mehr von der typischen Drogerie zum Drogeriemarkt verschoben, d.h. das Aufgabengebiet umfasst z.B. Information, Beratung, Ladendekoration und Kassierung. Ende 2005 gab es noch etwa 3.750 Fachdrogerien in Deutschland.[4]
Selbstständig
Auch in Österreich und den Niederlanden gibt es das Gewerbe und den Beruf des Drogisten. In der Schweiz ist für den selbständigen Betrieb einer Drogerie das Bestehen der eidgenössischen Höheren Fachprüfung erforderlich (dipl. DrogistIn HF).[5]
In Österreich ist für den selbstständigen Betrieb einer Drogerie eine zusätzliche Befähigungsprüfung erforderlich. Dabei muss unter anderem entsprechendes Wissen in Botanik, Chemie, Gesundheits- und Ernährungslehre, Drogenkunde, Arzneimittelkunde und Chemikalienkunde nachgewiesen werden.[6]
Geschichte
Zur Geschichte des Berufs siehe Drogerie.
Weblinks
- Landesverbände: Deutschland, Österreich, Schweiz
- Verordnung zur Berufsausbildung (in Deutschland; PDF-Datei; 69 kB)
- Infos für Ausbilder und Lehrlinge zum Lehrberuf Drogist/in auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich
- Berufsbeschreibung Drogist (Lehrberuf) im BIC - Berufsinformationscomputer Berufsberatungsportal der Wirtschaftskammer Österreich)
- Höhe der kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung für Drogisten in Österreich bei www.8ung.at
Quellen
- ↑ VDD: Grundlagen der Ausbildung, abgerufen am 25. April 2007
- ↑ VDD: Entwicklung der Ausbildungsverhältnisse, abgerufen am 3. April 2007
- ↑ Ausbildungsverordnung des österreichischen Wirtschaftsministeriums, abgerufen am 26. Juli 2010
- ↑ VDD: Marktentwicklung 2000–2005, abgerufen am 3. April 2007
- ↑ Kantonsapothekeramt Aargau, abgerufen am 3. April 2007
- ↑ VDD: Zulassungsbedingungen für das reglementierte Gewerbe Drogist in Österreich, abgerufen am 26. Juli 2010
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