- Dual-Use-Technologie
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Dual Use (engl. mit doppeltem Verwendungszweck, korrektes Deutsch: Dual-Use) ist ein dem Englischen entlehnter Begriff, der überwiegend im Export-Warenverkehr die prinzipielle Verwendbarkeit einer Technik, einer Maschine oder von Aggregaten sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken kennzeichnet.
Die entsprechenden Genehmigungsbehörden behalten sich vor, in Fällen der nicht eindeutigen Verwendung der zu exportierenden Güter als Zivilgüter die Ausfuhr dieser Dual-Use-Produkte zu untersagen.
Typische „aufgekippte“ Fälle der letzten Jahre waren mehrfach Hochgeschwindigkeits-Zentrifugensysteme, die einerseits in der Medizin und Pharmakologie Anwendung finden können, andererseits auch zum Anreichern von Uran zur Atombombenproduktion benutzt werden können (vgl. Atomprogramm des Iran).
Derlei Ausrüstung darf nicht in Länder ausgeführt werden, die in speziellen Ausschlusslisten erfasst sind. Eine Liste war zum Beispiel COCOM: Coordination Committee for International Trade. Seit 1996 wurde sie durch das Wassenaar-Abkommen abgelöst.
Weitere Beispiele sind: Lippenstifthülsen, die auch als Patronenhülsen verwendet werden können, Kunstdünger, der auch Basis für Sprengstoff sein kann, oder Rohre und Zentrifugen, die sowohl in einem Wasserwerk als auch in einer Urananreicherungsanlage verwendet werden können.
In der Praxis ist vielen Exportierenden die Dual-Use-Eigenschaft ihrer Produkte nicht bewusst. Dies führt immer wieder auch zu Strafverfahren, da die ungenehmigte Ausfuhr von Dual-Use-Gütern eine Straftat nach § 34 Außenwirtschaftsgesetz darstellt. Die Zahl solcher Strafverfahren ist insbesondere nach der Einführung einer Genehmigungspflicht für mit PTFE (Teflon) beschichtete Ventile und Tanks angestiegen. Solche Gegenstände werden für Herstellungsanlagen chemischer Kampfstoffe benötigt, da die Vorprodukte dieser Kampfstoffe oft hochkorrosiv sind. Gleichzeitig finden sie aber auch in zivilen Anlagen der Chemieindustrie und im Nahen Osten insbesondere in Meerwasserentsalzungsanlagen Anwendung.
Zu den Dual-Use-Gütern zählen neben vielen Produkten der Informationstechnologie beispielsweise auch Router und andere Komponenten für Computernetzwerke ab einer bestimmten Stärke der eingebauten Verschlüsselung.
Auch auf den ersten Blick harmlos erscheinende Güter können Dual-Use-Waren sein. So hat der Iran Anfang der 2000er Jahre unter anderem Verbrennungsmotoren, Fernsteuerungen und Spezialtreibstoff für hochwertige Modellflugzeuge, GPS-Empfänger mit Datenschnittstelle, sowie Steuerungselektronik konspirativ erworben. Diese Komponenten waren für den Bau unbemannter Flugzeuge (Drohnen) bestimmt. Im Jahre 2006 sind in diesem Fall beim LG Düsseldorf rechtskräftige Urteile gegen die Täter ergangen.[1][2]
In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, das ehemalige Bundesamt für gewerbliche Ausfuhr) in Eschborn/Taunus für die Kontrolle der Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen zuständig.
Für die Ausfuhr zahlreicher Dual-Use-Güter wurden gemäß Art. 6 EG-Dual Use-Verordnung durch das BAFA allgemeine Genehmigungen erlassen. Die allgemeine Genehmigung EU001 wurde hingegen von der Europäischen Union erlassen. Von diesen Genehmigungen sind kritische Länder dann wieder ausgenommen.
Inhaltsverzeichnis
Europäische Union
Die Europäische Union hat im Zuge ihrer Gemeinsamen Handelspolitik die EG-Dual Use-Verordnung erlassen. Im Anhang sind alle Güter vermerkt, welche als Dual-Use-Güter gelten. Für sie gelten besondere Exportbestimmungen.
USA
Neben den nationalen und europäischen Vorschriften sind auch die US-Regelungen zur Exportkontrolle, insbesondere die Export Administration Regulations (EAR) und International Traffic in Arms Regulations (ITAR) zu beachten, die nach Auffassung der USA weltweit Anwendung finden. In der Folge müssen sich Re-/Exporte von US-Waren, US-Technologie oder auf Basis von US-Gütern hergestellte Produkte grundsätzlich an den US-(Re-)Exportkontrollvorschriften messen lassen.
Einzelnachweise
- ↑ Bericht Netzzeitung
- ↑ [http://www.beucker.de/2006/taz06-08-23.htm TAZ vom 23.08.06
Literatur
- Böer, J./Groba, A./Hohmann, H.: Praxis der US-(Re-)Exportkontrolle - EAR - ITAR - OFAC - US-Regelungen sicher beherrschen, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2008. ISBN 978-3-89817-641-5
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Hrsg.), HADDEX - Handbuch der deutschen Exportkontrolle, Loseblattwerk.
- Hohmann, H., Die Neufassung der Dual-Use-Verordnung für die Exportkontrolle, in: Neue Juristische Wochenschrift 2000, 3765.
- Karpenstein, U., Die neue Dual-use-Verordnung, in: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2000, 677 ff.
- Pießkalla, M., Güterausfuhr, Deutscher Sparkassenverlag, Stuttgart 2007.
Siehe auch
- Raketentechnologie-Kontrollregime (MTCR)
- ITAR
- EAR
- CWC
- Australische Gruppe
- Frans van Anraat
- Nuclear Suppliers Group
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