- Wassenaar-Abkommen
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Das Wassenaar-Abkommen für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien (engl. The Wassenaar Arrangement on Export Controls for Conventional Arms and Dual-Use Goods and Technologies) ist Nachfolger des COCOM. Es wurde am 19. Dezember 1995 in Wassenaar (Niederlande) ausgearbeitet und am 12. Mai 1996 in Wien (Österreich) von 33 Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Ähnlich wie bei CoCom werden Listen über rüstungsrelevante Güter gepflegt. Die Staaten entscheiden eigenständig über die Bewilligung oder Ablehnung von Lieferanfragen aus Drittstaaten, informieren aber über das Büro in Wien die anderen Mitgliedstaaten. Dadurch soll verhindert werden, dass abgelehnte Anfragen von anderen Mitgliedsstaaten positiv beschieden werden.
Die 40 Mitgliedsstaaten sind: Argentinien, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA.
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Kategorien:- Völkerrechtlicher Vertrag
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