- Ehrensold
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Unter Ehrensold versteht man eine Beigabe zu einem Verdienstorden in Form von Geld oder materiellen Zuwendungen. Der Ehrensold wird in der Regel auf Lebenszeit gewährt.
Auch das Ruhegehalt des deutschen Bundespräsidenten wird Ehrensold genannt. Ferner wird von der Deutschen Künstlerhilfe eine Unterstützung gezahlt, die Ehrensold genannt wird.
Der frühere § 11 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen regelte, dass Träger einer im Erlass zum Ehrensold von 1939 genannten höchsten deutschen Kriegsauszeichnung des ersten Weltkrieges einen Ehrensold von 50 DM erhalten. Träger anderer Auszeichnungen erhielten den Ehrensold nur, wenn sie Deutsche waren und in Deutschland wohnen. Die gesamte Regelung wurde inzwischen als gegenstandslos aufgehoben. Der letzter Bezieher von Ehrensold als letzter Inhaber des Orden Pour le Mérite war der 1998 verstorbene Ernst Jünger.
Folgende Auszeichnungen wurden im Erlass von 1939 genannt und waren somit mit einem Ehrensold belegt:
- Baden
- Bayern
- Österreich
- Preußen
- Sachsen
- Württemberg
Der Ehrensold unterlag nicht der Einkommensteuer und durfte bei der Berechnungen von Sozialhilfe, Altersrente usw. nicht als Einkommen angerechnet werden.
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