Eigenaktie

Eigenaktie

Eine eigene Aktie (engl. treasury stock oder treasury share) ist eine Aktie, die sich im eigenen Besitz des emittierenden Unternehmens befindet und so z.B. im Jahresabschluss als Bestand eigener Aktien wiederzufinden sind[1].

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Deutlich zu unterscheiden ist der Kauf eigener Aktien (der oft als Aktienrückkauf bezeichnet wird) von dem eigentlichen Aktienrückkauf, bei dem sich der absolute Stückbestand an ausgegebenen Aktien (und somit auch das Grundkapital) durch das gleichzeitige vernichten der gekauften Aktien verändert, was beim Kauf eigener Aktien nicht der Fall ist. Da Eigene Aktien nicht dividenden- und stimmberechtigt sind, hat der Kauf eigener Aktien jedoch die effektive Wirkung einer Kapitalherabsetzung. Dieses führt auch dazu, dass beim Wiederverkauf der Eigenen Aktien zwar keine wirkliche Kapitalerhöhung jedoch von den Auswirkungen her eine quasi-Kapitalerhöhung erfolgt, wodurch den Altaktionären auch grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen ist.

Situation in Deutschland

Während in vielen anderen Ländern der Kauf eigener Aktien schon seit vielen Jahren erlaubt ist, ist es Aktiengesellschaften in Deutschland erst seit dem 5. März 1998 durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich erlaubt, eigene Aktien zu erwerben. Dabei ist zu beachten, dass das jeweilige Unternehmen zum einen nur maximal 10% der eigenen Aktien erwerben darf und die jeweilige Hauptversammlung dem Kauf auch zustimmen muss[2].

Kommt es zu einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten, so sind die eigenen Aktien eines Unternehmens genau wie von der Dividende, auch von diesem ausgeschlossen. das bedeutet, dass eine Gesellschaft die eigene Aktien hält bei einer Emission von Bezugsrechten nicht das Recht erhält eigene Aktien vorteilhaft zu zeichnen.

Da jeder Verkauf eigener Aktien eine quasi-Kapitalerhöhung darstellt muss beim Wiederverkauf der erworbenen eigenen Aktien grundsätzlich auch den bestehenden Aktionären das Bezugsrecht gewährt werden. Dieses kann jedoch durch einen entsprechenden Beschluss auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ausgeschlossen werden, was entsprechend in der Satzung des Unternehmens dann zu vermerken ist.

Die direkte Zeichnung von Jungen Aktien bei einem Börsengang oder einer Kapitalerhöhung von der emmittierenden Gesellschaft oder verbundenen Unternehmen ist nicht zulässig[3].

Situation in der Schweiz

Auch in der Schweiz ist es möglich, dass ein Unternehmen eigene Aktien halten kann. Es gilt ebenfalls eine Maximalquote von 10% welche in der Bilanz speziell ausgewiesen werden muss.

Gründe für das Halten von eigenen Aktien

  • Eigene Aktien werden von vielen Unternehmen im Rahmen der Kurspflege gekauft und verkauft. So können unvorteilhafte Spitzen nach oben und unten ausgeglichen werden, indem auf den eigenen Aktienvorrat zurückgegriffen wird.
  • Freie Liquidität eines Unternehmens sollte möglichst gewinnbringend angelegt werden. Unter der Annahme, dass ein Unternehmen an sich selbst glaubt, ist diese Anlage ein guter Weg, die Rendite der liquiden Mittel zu erhöhen.
  • Da auf eigene Aktien in der Regel keine Dividende gezahlt wird, ist das Halten von eigene Aktien ein gutes Mittel um den Gewinn je Aktie bei konstantem Gesamtdividendenvolumen zu steigern.
  • Sehr erfolgversprechend ist das Halten und Handeln von eigenen Aktien zur Ausnutzung eines möglichen Wissensvorsprunges. Da dies jedoch unter Insiderhandel geht, ist diese Art des Eigenaktienhandels sehr problematisch.

Dabei hat das Deutsche Aktieninstitut (DAI) im Jahr 1999 ermittelt, dass die wichtigsten Gründe für den Erwerb eigener Aktien für deutsche Firmen sowohl die Nutzung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung als auch die Ausschüttung überschüssiger Liquidität und die Optimierung der Kapitalstruktur sind[4].

Gründe gegen das Halten von eigenen Aktien

  • Das Aktienkapital ist ein wichtiger Teil des Eigenkapitals, welche die Verbindlichkeiten des Unternehmens decken. Bindet ein Unternehmen flüssige Mittel in eigenen Aktien, stehen diese nicht mehr zur Deckung von Schulden zur Verfügung. Geht ein Unternehmen, welches viele eigenen Aktien hält, in Konkurs dann können diese Aktien nicht mehr zur Schuldendeckung verflüssigt werden.
  • Als Konsequenz dieses Sachverhaltes gilt:
    • Eigene Aktien müssen in der Bilanz separat ausgewiesen werden.
    • Bei der Berechnung von Kennzahlen müssen die eigenen Aktien vom Eigenkapital abgezogen werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Henkel Quartalsbericht - Seite 20
  2. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) Art.5 $71 Nr.8
  3. §56 AktG
  4. Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI): Der Erwerb eigener Aktien in Deutschland
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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