- Einleitungsbehörde (Bundeswehr)
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Einleitungsbehörden (EinltgBeh) bei der Bundeswehr sind die militärischen Kommandeure (Befehlshaber, Amtschefs) der Divisionen, Wehrbereichskommandos und anderen höheren Kommandobehörden, die über die Einleitung gerichtlicher Disziplinarverfahren gegen Soldaten zu entscheiden haben.
Einleitungsbehörden der Soldaten bis zum Dienstgrad Oberstleutnant sind dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nachgeordnete Kommandobehörden und Ämter. Für Soldaten im Dienstgrad Oberst oder einem vergleichbaren Dienstgrad liegt die Zuständigkeit beim Inspekteur der jeweiligen Teilstreitkraft. Für die Einleitung von Verfahren gegen Soldaten im Generalsrang ist der Bundesminister der Verteidigung zuständig.
Kategorien:- Behörde der Rechtspflege (Bundeswehr)
- Wehrrecht (Deutschland)
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