Zentrales Melderegister

Zentrales Melderegister

Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, das im Rahmen des polizeilichen Meldewesens Personaldaten erfasst, die der Meldepflicht unterliegen. Dieses polizeiliche Meldewesen wird im Rahmen der nationalen Meldegesetze geregelt und bei der Meldebehörde erfasst.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die Melderegister werden in Deutschland bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden geführt. Entgegen landläufiger Meinung ist in fast allen Bundesländern die Gemeinde selbst die Meldebehörde im rechtlichen Sinn. Derzeit werden die deutschen Melderegister von 5.283 dezentralen Einwohnermeldeämtern verwaltet.[1] Bis Ende 2010 ist der Aufbau eines übergreifenden Bundesmelderegisters (BMR) in Ergänzung zu den kommunalen Registern geplant.[1][2] Rechtsgrundlage für Erhebung, Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten sind derzeit das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder sowie Rechtsverordnungen. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die ausschließliche Gesetzgebung für das Melderecht auf den Bundesgesetzgeber übergegangen. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet derzeit ein Bundesmeldegesetz, das die Regelungen der Landesmeldegesetze zusammenfassen und damit für eine bundesweite Rechtsvereinheitlichung sorgen wird.

Das Melderegister beinhaltet die folgenden Daten:

  • Familiennamen, frühere Namen, Vornamen
  • Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen
  • Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
  • gesetzlicher Vertreter / Eltern von Kindern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Postanschrift, Tag der Geburt, gegebenenfalls Sterbetag)
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft, Ehegatte oder Lebenspartner (Vor- und Familienname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Anschrift, gegebenenfalls Sterbetag), Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (s.o.)
  • Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Personalausweises/Passes
  • Übermittlungssperren (z.B. bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit)
  • Sterbetag und -ort
  • Tatsache, dass der Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • steuerrechtliche Daten
  • evtl. die Tatsache, dass Passversagungsgründe vorliegen, ein Pass versagt oder entzogen oder eine Anordnung getroffen worden ist, wonach der Ausweis nicht mehr dazu berechtigt, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen.

Das deutsche Melderegister wird als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden. Die Meldebehörden informieren über die Voraussetzungen und die Kosten dieser Auskünfte. Die Kosten werden in den meisten Bundesländern durch eine kommunale Satzung geregelt, eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht.

Österreich

Die Meldedaten werden seit 2002 im Zentralen Melderegister (ZMR), einem elektronischen Register des Bundesministerium für Inneres, geführt.[3] Die Datenhoheit liegt bei der örtlichen Meldebehörde. Sie ist ermächtigt, die An- und Abmeldungen aller Personen (Meldezettel) zu erfassen und gibt die Meldeauskunft. Einige, vor allem größere Gemeinden führen parallel dazu noch ein lokales Melderegister (LMR), dessen Daten aber mit dem ZMR abgeglichen werden.

Die Daten umfassen:

  • Name, Geschlecht, Geburtsdaten (Ort, Datum, Bundesland, wenn im Inland gelegen, und Staat, wenn im Ausland gelegen)
  • Melderegisterzahl (ZMR-Zahl) und die Staatsangehörigkeit
  • bei Nichtösterreichern überdies Art, Nummer, Ausstellungsbehörde und Ausstellungsdatum sowie der Staat der Ausstellung des Reisedokumentes
  • Postanschrift des Wohnsitzes: Straße/Hausnummer/Stiege/Tür, Postleitzahl, Ortsgemeinde/Bundesland
  • Datum der An- bzw. Abmeldung, Name des Unterkunftgebers

Grundsätzlich kann jede Person bei der Meldebehörde den Aufenthaltsort einer eindeutig bestimmbaren anderen Person erfragen, jedoch kann auch eine Auskunftssperre beantragt werden.[4]

Im Jahr 2006 wurde das Standarddokumentenregister im ZMR eingebettet. Es werden in diesem Register die Daten der Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde erfasst. Dies soll hinkünftig den Behörden und Bürgern im Sinne des OneStopShop-Prinzips im e-Government Behördenprozesse verkürzen und vereinfachen.

Schweiz

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In der Schweiz nennt sich die Zuständige Stelle Einwohneramt, Einwohnerkontrolle oder Personenmeldeamt, der Nachweis Wohnsitzbescheinigung.

Liechtenstein

In Liechtenstein gibt es zweierlei Meldepflichten:

  • für Liechtensteiner Staatsbürger: Das Liechtensteiner Einwohnermeldesystem verlangt grundsätzlich die Meldung an die Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde sowohl beim Zuzug als auch beim Wegzug.
Zuständig sind die jeweiligen Behörden in den Gemeinden: Balzers – Mäls, Eschen – Nendeln, Gamprin – Bendern, Mauren – Schaanwald, Planken, Ruggell, Schaan, Schellenberg, Triesen, Triesenberg - Steg – Malbun, Vaduz
  • für ausländische Staatsbürger: Das Liechtensteiner Rechtssystem sieht für nahezu alle Wohn- und Einkommenskonstellationen hinsichtlich ausländischer Personen entweder Melde- oder Bewilligungsverfahren vor. Auch bei einem Umzug innerhalb Liechtensteins müssen Ausländer zusätzlich ihre Aufenthaltsbewilligung anpassen lassen.

Andere europäische Staaten

Bosnien und Herzegowina

In Bosnien und Herzegowina existiert ein Meldesystem. Die Meldedaten werden bei den jeweiligen Innenministerien der beiden Entitäten Föderation Bosnien und Herzegowina und der Serbischen Republik geführt.

Dänemark

Alle Einwohner Dänemarks sind im Zentralen Personenregister (CPR), genannt folkeregister, registriert. Dort erhält jeder eine eigene CPR-Nummer.

Bei einem Aufenthalt von länger als 6 Monaten ist für deutsche Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Daneben ist auch die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (folkeregister) am Wohnsitz nötig.

Frankreich

In Frankreich gibt es kein mit dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Auf dem Personalausweis (Carte d'Identité) wird zwar eine Wohnadresse angegeben, diese muss der Bürger allerdings lediglich z.B. anhand einer Strom- oder Telefonrechnung nachweisen. Nach einem Umzug ist keine Änderung der Adresse im Ausweis notwendig, weshalb im alltäglichen Bereich zumeist ebenfalls diverse Rechnungen als Adressnachweis dienen.

Darüber hinaus hat jeder Einwohner in Frankreich eine persönliche INSEE Registriernummer, die im Sinne einer Sozialversicherungsnummer bei vielen Gelegenheiten benötigt wird, und die im nationalen Identifkationsregister vermerkt ist (Numéro d'inscription au répertoire national d'identification des personnes, NIR). Dort verzeichnet sind allerdings nur Name, Geburtstag, Geburtsort und Geburtshoheit (Acte de naissance).

Finnland

In Finnland existiert ein zentrales Bevölkerungsregister.

Großbritannien

In Großbritannien gibt es noch kein dem deutschen ähnliches Meldewesen mit Einwohnermeldeämtern. In gewisser Weise übernimmt das Wahlregister die Funktion eines Melderegisters, auch wenn keine Meldepflicht besteht. Nach den Plänen der Labour-Regierung soll 2008 - zunächst allerdings auf freiwilliger Basis - mit der Ausgabe von Personalausweisen begonnen werden. Durch die Speicherung der Ausweisdaten würde damit auch ein - allerdings zunächst unvollständiges - Melderegister entstehen.

Island

In Island existiert ein zentrales Melderegister.

Italien

In Italien existiert ein dezentrales Meldesystem. Jeder Einwohner, Italiener wie Ausländer, hat sich innerhalb von 20 Tagen nach Zuzug bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden. Eine Besonderheit des italienischen Meldewesens liegt darin, dass jede An- oder Ummeldung durch einen Kontrollbesuch überprüft wird. Dieses Verfahren ist im allgemeinen sehr zeitaufwendig, da beispielsweise nach einem Umzug zunächst von der alten Gemeinde der tatsächliche Wegzug und anschließend von der neuen Gemeinde der tatsächliche Zuzug überprüft werden. Bis zur endgültigen Registrierung des Umzuges und Ausstellung einer aktuellen Meldebescheinigung können daher in Einzelfällen drei bis vier Monate vergehen.

Für im Ausland lebende italienische Staatsbürger existiert ein zentrales Melderegister, das „Anagrafe degli Italiani Residenti all'Estero“ (AIRE). Bei Umzügen von Italien ins Ausland erfolgt de facto eine Ummeldung vom letzten zuständigen kommunalen Melderegister in das AIRE, im umgekehrten Fall vom AIRE in das neu zuständige kommunale Melderegister.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es ein zentrales Einwohnermelderegister namens Bureau Vestigings Register in ‘s-Gravenhage/Den Haag.

Norwegen

Daten über sich in Norwegen dauerhaft, das heißt länger als drei Monate, aufhaltende Personen werden im zentralen Einwohnermelderegister (folkeregisteret) gespeichert.

Portugal

In Portugal existiert keine dem deutschen Meldesystem entsprechende Einrichtung.

Schweden

In Schweden existiert ein Bevölkerungsregister bei der Steuerbehörde Skatteverket, in dem die schwedische Personennummer geführt wird. Sie besteht aus zehn Ziffern: Die ersten sechs stehen für das Geburtsdatum. Es folgt eine dreistellige Geburtsnummer, die früher auch etwas über die Geburtsregion aussagte. Die zehnte Ziffer ist eine Kontrollziffer, die mathematisch die Echtheit der Nummer codiert. Fast alle größeren Unternehmen wie Banken, Telefongesellschaften, Energieversorger etc. haben einen automatisierten Datenzugriff auf die Adressdaten dieses Registers. Daher muss in Schweden eine Adressänderung (z.B. nach Umzug) in der Regel nur bei Skatteverket mitgeteilt werden, die Daten aller angeschlossenen Unternehmen werden dann automatisch aktualisiert. Dies stellt zwar einerseits eine erhebliche Erleichterung für die Bürger dar, die ihre neue Anschrift dann zumeist nur noch im privaten Bereich mitteilen müssen, andererseits wirft es die üblichen datenschutzrechtlichen Bedenken auf („gläserner Bürger“).

Ungarn

In Ungarn existiert ein zentrales Bevölkerungsregister, Központi Adatfeldolgozó, Nyilvántartó és Választási Hivatal, Igazgatási és Felügyeleti Föösztály in Budapest, in dem alle Bewohner Ungarns registriert werden: die ungarischen Staatsangehörigen tun dies beim zuständigen Bürgermeisteramt, für die ausländischen Staatsangehörigen erfolgt eine Registrierung durch die Fremdenpolizei (vergleichbar mit der deutschen Ausländerbehörde), die auch die Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Staaten außerhalb Europas

Australien

Zum Juli 2000 existierte in Australien keine Ausweis- und Meldepflicht.

China

Siehe Hukou, das eigentlich ein Familienregister ist.

Japan

In Japan gibt es ein Familienregister Koseki und ein Personenregister Juminhyo. Ausländer müssen sich innerhalb von 90 Tagen registrieren, ihre Meldedaten werden in einem eigenen Fremdenregister verwaltet.

Das japanische Einwohnerregistrierungssystem „Juki Net“ hat im August 2003 seinen Betrieb aufgenommen. Es werden Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse eines jeden Bürgers zusammen mit Aufzeichnungen über etwaige Änderungen in einer staatlichen Datenbank gespeichert und können über einen elfstelligen persönlichen Code von den teilnehmenden Verwaltungen abgefragt werden. Vom neuen System erhofft sich die japanische Regierung Effizienzsteigerungen im öffentlichen Dienst und Vereinfachungen bei 264 administrativen Prozessen, was vor allem den Bürgern zugute kommen werde. Durch den Gebrauch der ID-Nummer sollen sich viele Behördenwege deutlich verkürzen.

Südkorea

In Südkorea erhält jeder Einwohner eine Einwohnernummer (Korean: 주민등록번호, Hanja: 住民登錄番號), die auch auf den Ausweisen vermerkt ist. Sie besteht aus 13 Stellen und bei vielen administrativen Gelegenheiten benötigt, etwa für Bankgeschäfte oder im Arbeitsrecht. Ausländer erhalten eine Ausländernummer vom örtlichen Meldeamt zugewiesen.

USA

In den USA besteht keine Meldepflicht, Meldeämter im engeren Sinne gibt es deshalb nicht. Wer an Wahlen teilnehmen will, muss sich zuvor selbst um die Eintragung in das örtliche Wählerverzeichnis bemühen; dieses darf dann aber nur zur Durchführung der Wahlen und zur Besetzung von Geschworenengerichten verwendet werden.

Allerdings müssen die von den US-Bundesstaaten ausgestellten Führerscheine grundsätzlich u.a. die aktuelle Adresse des Inhabers enthalten. Diese wird zusätzlich auch bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundesstaates zentral gespeichert. Der Inhaber ist in der Regel verpflichtet Änderungen innerhalb kurzer Fristen den zuständigen Stellen mitzuteilen. Über die entsprechenden Register können daher über Führerscheininhaber Auskünfte ähnlich einer Melderegisterauskunft in Deutschland eingeholt werden.

Der Führerschein wird in den USA als Standarddokument zur Überprüfung von Identität und aktueller Adresse regelmäßig gefordert und anerkannt. Daher müssen auch Personen, die nur sehr selten oder nie ein Kraftfahrzeug führen, ihre Daten in der Regel aktuell halten. Vor dem Hintergrund dieser Situation, die dazu führt, dass praktisch jeder Bürger in den USA auf einen Führerschein angewiesen ist, wird häufig argumentiert, dass es daher de facto sehr wohl eine Art Meldepflicht gäbe. Dazu ist allerdings anzumerken, dass ein Führerschein dennoch natürlich nicht wirklich verpflichtend ist, man also jederzeit die Möglichkeit hat, sich dieser Form von Registrierung bewusst zu entziehen, um beispielsweise die sichere Feststellung der persönlichen Identität zu erschweren. Alle Staaten müssen für nicht-Kraftfahrer, die dies wünschen, ein dem Führerschein entsprechendes, nur eben keine Fahrerlaubnis beinhaltendes Dokument ausstellen; der Besitz oder das Mitführen eines solchen "Nichtführerscheins" (engl. "Nondriver's License") sind aber ebenfalls nicht verpflichtend. Zudem besteht die Möglichkeit, mehrere Führscheine aus verschiedenen Staaten zu besitzen.

Registergestützte Volkszählung

In der Europäischen Union ist zur europaweiten Volkszählung auch die registergestützte Volkszählung erlaubt, bei der die persönlichen Informationen der ständig aktualisierten Melderegister verwendet werden, verbunden mit einer statistischen Korrektur durch eine kleine Volkszählung, deren persönlichen Fragen auf deutliche kleinerem Umfang erhoben werden. Im Jahr 1981 hat Dänemark erstmals auf die registergestützte Volkszählung umgestellt, für den EU Census 2011 planen Deutschland, Österreich und die Schweiz die Umstellung auf das „registergestützte“ Modell.

Einzelnachweise

  1. a b BMI:Bundesmelderegister auf Deutschland-Online
  2. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
  3. Pressekonferenz Zentrales Melderegister. BM.I, 2002-02-27
  4. § 18 Meldegesetz
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