- Eisenbahn-Unfallkasse
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Die Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) ist als Unfallkasse eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Hauptsitz in Frankfurt am Main. Die EUK ist für die gesetzliche Unfallversicherung der Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und des Bundeseisenbahnvermögens sowie deren Nachfolgeunternehmen zuständig.
Versicherte
Versichert sind sämtliche Beschäftigte (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter, Auszubildende, Arbeiter, Angestellte, Beamte) folgender Unternehmen und Behörden:
- Deutsche Bahn AG und Tochterunternehmen,
- Bundeseisenbahnvermögen,
- Bahnversicherungsträger (Bahn-Betriebskrankenkasse und Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten)
Hierzu zählen auch betriebliche Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen, die aus der Deutschen Bundesbahn hervorgegangen sind:
- Bahn-Sozialwerk
- Bahn-Hausbrandversorgung
- Eisenbahn-Waisenhort
- Bahn-Landwirtschaft
- Eisenbahner-Sportvereine und der Verband der Eisenbahner-Sportvereine
- Bahn-Zentralstelle gegen die Alkoholgefahren
- Eisenbahner-Baugenossenschaften
- Sparda-Banken und der Verband der Sparda-Banken
- Beschäftigte in öffentlichen Magnetschwebebahnunternehmen
Leistungen
Die Unfallkasse leistet präventive Gesundheitsaufklärung und trägt Kosten für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Hierzu zählen Heilbehandlungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie bei Pflegebedürftigkeit (Soziale Rehabilitation).
Weblinks
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