- Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts und betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögen (BEV) erfüllt die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Fürsorgeverpflichtungen nach § 78 Bundesbeamtengesetz. Die KVB bietet den Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, den zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen und beurlaubten Beamten, den Ruhestandsbeamten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen eine umfassende Absicherung gegen finanzielle Belastungen bei Krankheit, Geburt und Tod. Die KVB ist keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Vielmehr erfüllt die KVB die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Krankheitsfällen in besonderer Form. Die allgemeinen Beihilferegelungen des Bundes werden durch einen nach Dienstrang differenzierten Beitragsanteil der Beamten wesentlich ergänzt. Für Beamte der Bundeseisenbahnen, die aus besonderen Gründen nicht Mitglied sind, ist die KVB die zuständige Beihilfestelle ihrer Beschäftigungsbehörde.
Die KVB betreut zur Zeit ca. 212.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben annähernd 344.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB. Die KVB ist in ihrem Bestand seit der Bahnreform geschlossen und es werden im Allgemeinen keine Mitglieder mehr aufgenommen. Im Jahr 2005 betrug der Fehlbetrag 8 Mio. Euro. Dieser konnte aus Rücklagen gedeckt werden. Die KVB-Bezirksleitungen bearbeiteten im Jahr 2006 rund 1,8 Mio. Anträge und wendeten rund 1,5 Mrd. Euro für Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen auf.
Der Geschäftsbereich der KVB ist in 5 Verwaltungsbezirke eingeteilt. In jedem Verwaltungsbezirk werden die Geschäfte von einer Bezirksleitung geführt und von einem Bezirksgeschäftsführer geleitet.
- KVB Bezirksleitung Karlsruhe - Baden-Württemberg
- KVB Bezirksleitung Rosenheim - Bayern
- KVB Bezirksleitung Kassel - Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- KVB Bezirksleitung Wuppertal - Nordrhein-Westfalen
- KVB Bezirksleitung Münster - Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg sowie Berlin
Die allgemeine Aufsicht über die KVB führt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; die fachliche Aufsicht der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens.
Geschichte
- 1. April 1926 – Gründung der Reichsbahnbeamten-Krankenversorgung (RKV)
- 24. Februar 1928 – Die Reichsbahnbeamten-Krankenversorgung bekommt vom Preußischen Staatsministerium die Rechtsfähigkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen
- 1. Juni 1951 – Personengleicher und rechtlich identischer Fortbestand der Körperschaft der RKV als „Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)“; Wirkungsbereich wird die Bundesrepublik Deutschland
- 1. Januar 1959 – Einführung der Beihilfevorschriften des Bundes zur Leistungsgewährung in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.
Die Beihilfevorschriften des Bundes gelten jedoch unmittelbar nicht für die Beamten der Bundesbahn. - 1. Januar 1994 – Das Eisenbahnneuordnungsgesetz tritt in Kraft. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten wurde zum 31. Dezember 1993 in ihrem Bestand geschlossen.
Einrichtungen
Die KVB betreibt die Klinik Königstein der KVB in Königstein im Taunus.
Weblinks
- KVB Website
- § 78 Bundesbeamtengesetz
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