- Elementarschadenversicherung
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Elementarschäden allgemein sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Als Elementarschäden gelten beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.
Versicherbarkeit
In der Versicherungswirtschaft werden bereits langjährig Sturmschäden versichert. Der Erwerb von Versicherungsschutz gegen Sturmschäden ist für Versicherungsnehmer unproblematisch.
Differenzierter ist die Betrachtung der Versicherbarkeit der erweiterten Elementarschäden. Darunter versteht man Versicherungsschutz i. d. R. gegen
- Überschwemmung
- Hochwasser
- Erdfall
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Schneedruck
- Lawinen
Diese Schäden sind von den meisten Feuerversicherungen zum Schutz von Gebäuden und den meisten Hausratsversicherungen nicht umfasst. Hintergrund für den vielfachen Ausschluss ist, dass Versicherungen darauf beruhen, dass die Jahresprämien, z.B. für eine Versicherung gegen Feuerschäden an Gebäuden ausreichen, um alle Feuerschäden desselben Jahres zu decken, sowie die Verwaltungskosten und einen Gewinn zu erzielen.
Während nun pro Jahr im Durchschnitt nur ein winziger Bruchteil aller Gebäude abbrennt, können z.B. bei einen der in Deutschland extrem seltenen schweren Erdbeben, die z.B. in Teilen Baden-Württembergs möglich sind, auf einen Schlag tausende von Gebäuden beschädigt werden, so dass Prämien und übliche Rücklagen nicht ausreichen, um den Schaden zu decken. Erforderlich sind deshalb für eine Versicherung, die Elementarschäden umfasst und viele Kunden im gefährdeten Gebiet hat, enorme Rücklagen oder teure Rückversicherungen.
Elementarschäden sind also Kumulereignisse, d.h. ein Schadenereignis führt zu einer großen Zahl an Schäden.
Dies führt dazu, dass die Versicherung von Elementarschäden in der Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Inhaltsversicherung separat vereinbart werden muss. Die Versicherbarkeit richtet sich u.a. nach einer Zonierung, die die Überschwemmungsgefahr und die Gefahr von Erdrutschen bzw. Lawinen einschätzt. Grundsätzlich gilt hier das Äquivalenzprinzip, so dass eine größere Gefährdung des Versicherungsortes zu höheren Versicherungsbeiträgen und Selbstbehalten führt.
In der erweiterten Elementarversicherung sind die Einzelgefahren in der Regel nicht ab- bzw. zuwählbar. Die Notwendigkeit des Risikoausgleichs im Kollektiv führt so zur kuriosen Situation, dass damit ein bayerischer Almbauer u.a. gegen Sturmfluten versichert ist, während ein Bewohner auf einer Hallig u.a. gegen Lawinenabgänge abgesichert ist.
Der GDV hat für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Dafür wurde ein 10- bzw. 50-jährigen Hochwassers simuliert und es wurden drei Überschwemmungszonen ermittelt. ZÜRS ermöglicht damit eine präzise Risikoeinstufung im Bereich Hochwasser/Überschwemmung. Grundstücke der ZÜRS-Zone 1 haben eine Wahrscheinlichkeit seltener als einmal in 50 Jahren, die der ZÜRS-Zone 2 häufiger als einmal in 50 Jahren jedoch seltener als einmal in 10 Jahren und die der ZÜRS-Zone 3 häufiger als einmal in 10 Jahren von Hochwasser oder Überschwemmung betroffen zu sein.
Entwicklung in Deutschland
Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg hatten früher per Zwang z.B. durch die Badische Feuerversicherung, eine Monopolversicherung, ebenso einen Schutz bei Elementarschäden wie viele Bürger in den neuen Ländern durch die staatliche Gebäudemonopolversicherung der DDR. Durch Übernahme dieser Verträge durch die Allianz waren bei den Flutereignissen an Oder (1997) und Elbe (2002) eine große Anzahl von Geschädigten versichert.
Während die klassische Gebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden eine gute Marktdurchdringung hat, ist die freiwillige erweiterte Elementarschadenversicherung erst seit den Hochwasserereignissen an der Oder und der Elbe in das Bewusstsein gerückt. Verstärkt wird dies durch weitere Hochwasser- und Überschwemmungsschäden durch Starkregenereignisse, so dass die Nachfrage nach Versicherungsschutz steigt.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz gelten folgende 9 Elementarschäden:
- Schäden durch Hochwasser
- Überschwemmung
- Sturm (= Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt)
- Hagel
- Lawine
- Schneedruck
- Felssturz
- Steinschlag
- Erdrutsch
Es können keine weiteren Gefahren ein- resp. ausgeschlossen werden. Die Elementarschadenversicherung ist ein Bestandteil der Feuerversicherung. In den meisten Kantonen (außer Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) ist jedes Gebäude über die jeweilige „Kantonale Gebäudeversicherung“ versichert. Diese besitzen ein Monopol für die Gebäudefeuerversicherung. In den Kantonen, in welchen keine Kantonale Gebäudeversicherung vorhanden ist, kann das Gebäude bei einem privaten Versicherer versichert werden.
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