- Entscheidungsfunktion
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Ein allgemeiner Test oder Entscheidungsverfahren ist ein abstraktes Instrument der mathematischen Statistik. Fast alle statistischen Tests, wie bspw. Hypothesentests oder Parameterpunktschätzungen, lassen sich in der Form eines allgemeinen Tests mathematisch erfassen. Ziel eines allgemeinen Tests ist es aufgrund der (beobachteten) Realisation einer oder mehrerer zuvor definierter Zufallsgrößen, deren genaue Wahrscheinlichkeitsverteilung i.d.R. nicht bekannt ist, bzgl. einer betrachteten Fragestellung eine Entscheidung zu treffen.
Inhaltsverzeichnis
Beispiel: Ein Pharmaunternehmen möchte ein neu entwickeltes Medikament auf seine (unbekannte) Wirksamkeit testen. Hierfür bekommt eine bestimmte Anzahl von Patienten das Medikament verabreicht. Aufgrund der gemessenen Wirkung des Medikaments auf die Patienten muss sich das Pharmaunternehmen nun entscheiden, ob man das neue Medikament auf dem Markt einführt oder lieber weiter auf ein alt bewährtes Medikament zurückgreift.Entscheidet sich das Pharmaunternehmen für die Markteinführung des neues Medikaments, so besteht die Gefahr, dass dieses durch das verwendete Entscheidungsverfahren nur fälschlicherweise als besser als das alte Medikament eingestuft wurde. In diesem Fall entstünde dem Pharmaunternehmen ein unnötiger Schaden. Um einen solchen zu vermeiden liegt jedem allgemeinen Test eine sog. Schadensfunktion zugrunde, mit Hilfe derer man versucht durch die Wahl einer "geeigneten" Entscheidungsfunktion das Risiko einer Entscheidung zu minimieren.
Definition
Gegeben sei ein Messraum und eine Familie von Wahrscheinlichkeitsmaßen auf . Ω umfasst hierbei gerade alle möglichen Realisationen oder Beobachtungen. Weiter sei eine Menge von möglichen Entscheidungen.
- Eine Abbildung heißt Schadensfunktion.
- Eine Abbildung heißt genau dann allgemeiner Test, Entscheidungsfunktion oder auch Entscheidungsverfahren, wenn für jedes die Abbildung gerade -messbar ist. Hierbei bezeichnet die Borelsche σ-Algebra über .
Gütekriterien
Risiko
Es sei eine Klasse von Entscheidungsfunktionen. Für eine Element bezeichnet man
- vermöge
als Risikofunktion. Diese gibt an, welcher Schaden durch die Anwendung des Tests δ im Mittel unter der Verteilung Pθ entsteht. Wegen existiert diese immer, evtl. jedoch uneigentlich. Weiter bezeichnet man
als das Risiko von δ.
Hat man nun weiter eine σ-Algebra über Θ und ein Wahrscheinlichkeitsmaß μ auf gegeben, so definiert μ eine a-priori-Verteilung oder (subjektive) Vorbewertung auf der Parametermenge. Ist die Risikofunktion messbar bzgl. , so lässt sich hiermit das sog. Bayesrisiko des Tests δ bzgl. μ einführen, und zwar setzt man dann
- .
Effizienz
Mit Hilfe des Risikos und der Risikofunktion lassen sich nun zwei allgemeine Tests miteinander vergleichen. Man sagt δ1 ist mindestens so effizient wie δ2, wenn
- .
Im Falle einer Vorbewertung μ lassen sich die Tests außerdem mit Hilfe des Bayesrisikos vergleichen. Man sagt dann δ1 ist mindestens so effizient wie δ2, wenn .
Optimalität
Die Optimalität eines Tests lässt sich auf verschiedenste Weisen einführen. Man bezeichnet einen Test als
- höchsteffizient in , wenn gilt.
- Minimaxverfahren in , wenn gilt.
- Bayeslösung in bzgl. μ, wenn gilt.
- multisubjektiv optimal oder -Minimaxverfahren in , wenn eine Familie von Wahrscheinlichkeitsmaßen auf ist und gilt .
Bei festem Parameter θ ist der unvermeidbare Schaden für jeden Test in . Für einen guten Test wird man deshalb verlangen, dass
möglichst klein wird ("minimal regret"). Deshalb bezeichnet man δ * weiter als
- strengsten Test in , wenn gilt.
Zusammenhang: Bei den hier aufgeführten Optimalitätskriterien lässt sich die Höchsteffizienz als stärkste Forderung einstufen, denn ist ein Test δ * höchsteffizient in , so ist er bereits Minimaxverfahren, Bayeslösung, multisubjektiv optimal und auch strengster Test.
Beispiele
Hypothesentest
Bei einem Hypothesen- oder Signifikanztest betrachtet man zwei sich gegenseitig ausschließende Hypothesen H0 und H1, von denen man in der Regel eine, bspw. H0, versucht aufgrund einer Beobachtung zu verwerfen. Die Menge der möglichen Entscheidungen ist deshalb von der Form , wobei man definiert:
- d1: = "Hypothese H0 kann verworfen werden."
- d2: = "Hypothese H0 kann nicht verworfen werden, es lässt sich also keine Folgerung aus dem Experiment ziehen."
Parameterpunktschätzung
Gegeben sei eine Zufallsgröße bzgl. zweier Messräume und , die der Verteilungsfamilie unterliegt. Unbekannt sei hierbei der "wahre" Parameter θ. Diesen, bzw. allgemeiner einen von θ abhängenden Wert λ(θ), gilt es zu schätzen. Als Entscheidungsraum betrachtet man deshalb . Als Schadensfunktion verwendet man häufig
- .
Damit ergibt sich für einen Test als Risikofunktion die mittlere quadratische Abweichung der Schätzung von dem zu schätzenden Wert, denn
- .
Parameterbereichsschätzung
Betrachtet wird wieder die Zufallsgröße X. Schätzen möchte man einen Bereich, in dem man den "wahren" Parameter θ vermutet. Man setzt hierfür . Die Leere Menge schließt man als Entscheidung aus, da das Schätzen dieser nicht sinnvoll wäre. Als Schadensfunktion bietet sich die Abbildung mit an. Mit ihr erhält man für einen Test die Risikofunktion
d.h. rδ(θ) ist gerade die Wahrscheinlichkeit, mit welcher der Paramater θ nicht in der geschätzten Menge liegt. Man nennt rδ(θ) deshalb auch die Irrtumswahrscheinlichkeit des Verfahrens δ für den Parameter θ. Das Risiko bezeichnet man als Signifikanzschranke von δ.
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