- Erna Scheffler
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Erna Haßlacher, geb. Friedenthal, später Scheffler (* 21. September 1893 in Breslau; † 22. Mai 1983 in London) war eine deutsche Juristin.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung und erste Berufsjahre
Sie besuchte die Höheren Töchterschulen in Liegnitz und Breslau und legte das Abitur 1911 als Externe an einem Knabengymnasium in Ratibor ab. Zunächst studierte sie in Heidelberg ein Semester lang Medizin und wechselte dann zu Jura in Breslau, München und Berlin. Im Dezember 1914 schloss sie ihr Studium mit der Promotion in Breslau ab. Das Thema der Dissertation lautete: Straftilgende Maßnahmen. Frauen waren damals zum juristischen Staatsexamen noch nicht zugelassen. Sie arbeitete zunächst in der Sozialfürsorge und dann als Hilfskraft in einer Rechtsanwaltspraxis. Sie heiratete ihren Ehemann Haßlacher 1916, war bis 1918 im besetzten Belgien, wo ihr Ehemann tätig war, als Juristin in der deutschen Zivilverwaltung eingesetzt. Nach dem ersten Weltkrieg fand sie Beschäftigung beim Bund Deutscher Architekten und in verschiedenen Anwaltskanzleien. Ab 1921 durften auch Frauen Staatsexamina ablegen. 1922 legte sie das Erste und 1925 das Zweite Staatsexamen ab. In der Referendariatszeit wurde ihre Ehe geschieden. Von Ende 1925 bis Juli 1928 war sie Rechtsanwältin an den Landgerichten I bis III in Berlin und am Amtsgericht Berlin-Mitte. Danach war sie Gerichtsassessorin in Berlin, seit Februar 1930 ständige Hilfsarbeiterin und seit 1932 Amtsgerichtsrätin am Amtsgericht Berlin-Mitte.
1933 bis 1945
Im April 1933 wurde sie zwangsweise beurlaubt und im Juli zunächst als „Arierin“ anerkannt und konnte im Amt bleiben. Im November 1933 wurde sie allerdings rückwirkend zum 1. März 1933 mit Berufsverbot belegt, da sich zwischenzeitlich ihre „nichtarische“ Herkunft herausgestellt hatte. Sie erhielt nur ein geringes Ruhegehalt. Die zweite Eheschließung mit Kammergerichtsrat Georg Scheffler wurde im Mai 1934 untersagt, da sie „Halbjüdin“ sei. Im Geschäft einer Freundin arbeitete sie als Buchhalterin und verteilte während des Krieges Lebensmittelkarten in ihrem Wohnbezirk. Von Januar 1945 an versteckte sie sich bis Kriegsende in einem Gartenhäuschen außerhalb Berlins.
Nach 1945
Unmittelbar nach dem Krieg heiratete sie Georg Scheffler und kehrte Ende Mai 1945 zuerst als Landesgerichtsrätin und später als Landgerichtsdirektorin beim Landgericht Berlin in den Justizdienst zurück. Nach der Währungsreform 1948 wurde sie in Düsseldorf Verwaltungsgerichtsrätin und dann Verwaltungsgerichtsdirektorin am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Auf dem Deutschen Juristentag 1950 hielt sie ein Referat zum Thema Gleichstellung von Mann und Frau und empfahl sich damit als Bundesverfassungsrichterin. Im September 1951 wurde sie als einzige Frau an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berufen und war dort bis 1963 Richterin. Danach war sie unter anderem als Sachverständige vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages und bei tarifrechtlichen Auseinandersetzungen tätig.
Scheffler war Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes.
Sie starb 1983 bei ihrer Tochter in London.
Literatur
- Erhard H. M. Lange: Dr. Erna Scheffler, geb. Friedenthal (1893-1983). Eine Breslauerin - erste Richterin am Bundesverfassungsgericht. In: Jahrbuch der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. Band 42–44, 2001–2003, S. 521–576.
- Till van Rahden: Demokratie und väterliche Autorität. Das Karlsruher Stichentscheid-Urteil in der politischen Kultur der frühen Bundesrepublik. In: Zeithistorische Forschungen. Band 2, 2005, S. 160–179. http://www.zeithistorische-forschungen.de/site/40208410/default.aspx
- Christian Waldhoff: Erna Scheffler – erste Richterin des Bundesverfassungsgerichts. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. Neue Folge, Band 56, 2008, S. 261–268. ISSN 0075-2517
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