- Exhumierung
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Als Exhumierung (auch Exhumation oder Enterdigung) wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Rechtslage in Deutschland
Die Ausgrabung einer beerdigten Leiche ist im Strafverfahren zum Zweck der gerichtlichen Leichenschau zulässig (§ 87 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO)). Exhumierungen können nach § 87 Abs. 4 Satz 1 StPO durch einen Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Wenn ein Angehöriger des Toten ohne Schwierigkeiten ermittelt werden kann und der Untersuchungszweck hierdurch nicht gefährdet ist, ist dieser von der Exhumierung zu benachrichtigen. Bei Verdacht auf Vergiftung soll auch ein chemischer Sachverständiger anwesend sein (Nr. 34 der Richtlinie für das Straf- und Bußgeldverfahren). Die Leichenöffnung (= Obduktion) ist nicht dem Arzt zu übertragen, welcher den Verstorbenen in der dem Tod unmittelbar vorausgegangenen Krankheit behandelt hat. Er kann jedoch aufgefordert werden, der Leichenöffnung beizuwohnen, um aus der Krankheitsgeschichte Auskünfte zu geben.
Sonstiges
Exhumierungen können verschiedene Zwecke haben. Sie können zum Beispiel dazu dienen,
- historische Geschehnisse zu erforschen (siehe auch Wahrheitskommission)
- Tote umzubetten
- zum Beispiel weil bei einem Bauprojekt ein alter Friedhof gefunden wird
- zum Beispiel um sie an einem würdigeren Ort zu bestatten. So wurde im Juni 1989 der Leichnam von Imre Nagy exhumiert und feierlich beigesetzt.
- Tote von Massengräbern in Einzelgräber umzubetten
- ein Grab für die nächste Nutzung freizumachen. Die dabei noch gefundenen Knochen werden oft in ein Beinhaus gebracht; manchmal werden sie verbrannt.
Oft kommt es nach Kriegen, nach dem Ende von Diktaturen oder nach Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Exhumierungen. Beispiele:
- General Francisco Franco putschte im Jahr 1936 gegen die gewählte spanische Regierung. Er regierte das Land nach dem Sieg der Aufständischen im Spanischen Bürgerkrieg 1939 bis zu seinem Tod 1975 diktatorisch. Im Jahr 2000 kam es zu ersten Exhumierungen; daraus wurde eine Bewegung. Hochbetagte Zeitzeugen begannen, von Menschen zu berichten, die ermordet und auf Feldern oder in Gräbern verscharrt wurden.
Viele Exhumierungen organisiert die spanische 'Vereinigung zur Wiedererlangung des historischen Gedächtnisses' (Asociación para la Recuperación de la Memoria Histórica). Ihr Ziel ist es, die Schicksale von etwa 115.000 in Sammelgräbern verscharrten Menschen aufzuklären.[1]
- einige beim Massaker von Katyn (1940) angelegte Massengräber wurden 1943 von Wehrmachtseinheiten gefunden und propagandawirksam exhumiert.[2]
Literatur
- Kira Holzhausen: Den Toten Einen Namen Geben: Wie Exhumierungen den Kriegsopfern Guatemalas wieder Würde schenken. 2007, Tectum-Verlag. 382889240X
Siehe auch
Quellen
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