- Justizfachwirt
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Justizfachwirt ist die Berufsbezeichnung der Beamten des mittleren Justizdienstes nach Abschluss ihrer Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Im öffentlichen Dienst führen sie Amts- oder Funktionsbezeichnungen.
Wie Justizfachangestellte sind Justizfachwirte in der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig und erledigen dort Aufgaben der Geschäftsstelle. Sie sind auch Urkundsbeamte. Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden zunehmend in sogenannten Service-Einheiten erledigt, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und der Geschäftsstelle vernetzt sein sollen. In den Service-Einheiten sind Justizfachwirte auch Ansprechpartner für das Recht suchende Publikum. Ihnen obliegt unter anderem auch die Bearbeitung von Kostenangelegenheiten sowie die Berechnung der Entschädigung für Zeugen, Sachverständige und ehrenamtliche Richter nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). In gerichtlichen Terminen können sie auch als Protokollführer tätig sein. Auch im Bereich der Justizverwaltung werden sie eingesetzt.
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Kategorie:- Beruf (Rechtspflege)
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