- Fahrradstraße
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Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen.
Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit der Radverkehrsanlage (Radweg) verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen. Die genauen Regelungen variieren von Land zu Land.
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
Fahrräder sind die einzigen erlaubten Fahrzeuge in Fahrradstraßen.[1] Andere Fahrzeuge können mit Zusatzzeichen erlaubt werden,[1] „Anlieger frei“ kommt häufig vor. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h.[1] Radfahrer dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren[1], auch wenn dadurch der Verkehr behindert wird.[2] Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.[1]
Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren,[3] Fußgänger[4] und Inline-Skater[5] müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. Durch das Zusatzzeichen „(Piktogramm Inlineskater) frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn zugelassen werden.[6]
Rechtsgrundlage ist Nummer 23 zu Zeichen 244.1 in Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung[1]. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zur Fahrradstraße: „I. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z.B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“[7]
Niederlande
In den Niederlanden sind Kraftfahrzeuge auf Fahrradstraßen erlaubt, aber Fahrradverkehr hat Vorrang.
Österreich
In Österreich kommt derzeit (Februar 2011) der Begriff Fahrradstraße nicht in der StVO vor. Es gibt derzeit aber Bestrebungen, Fahrradstraßen in Wien einzuführen.[8] Für die 23. StVO-Novelle 2011 war die Einführung von Fahrradstraßen geplant, scheiterte trotz Befürwortung vom Städtebund jedoch am Widerstand der ÖVP.[9][10]
Schweiz
In der Schweiz kommt derzeit (September 2009) der Begriff Fahrradstrasse (bzw. Velostrasse) nicht in der Verkehrsregelverordnung (VRV) vor.
Siehe auch
Weblinks
- ADFC-Position zur Novellierung der StVO 2009, Thema Fahrradstraßen (PDF, Seite 6)
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1 [1]
- ↑ Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 1. und 2. [2] in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung
- ↑ Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. [3] in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung
- ↑ Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. [4] in Verbindung mit § 25 Straßenverkehrsordnung, insbesondere dessen Absatz 1 Sätze 1-2
- ↑ Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. [5] in Verbindung mit § 24 Absatz 1 und § 25 Straßenverkehrsordnung, insbesondere § 25 Absatz 1 Sätze 1-2
- ↑ § 31 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung
- ↑ Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, zu Zeichen 244.1 und 244.2
- ↑ derStandard.at – Herkömmliche Straßen könnten bald Fahrradstraßen weichen
- ↑ Radstraßen: ÖVP kippt rot-grünes Prestigeprojekt, Die Presse, 29. März 2011
- ↑ Der Radverkehr nimmt langsam Schwung auf, Die Presse, 14. Mai 2011
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