- Kraftfahrer
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Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer wird die Person (Fahrzeugführer) bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW, LKW oder Omnibus) führt bzw. lenkt. In der Schweiz werden auch die Begriffe Automobilist und Autolenker verwendet. Ein Kraftfahrer, der einen Personenwagen lenkt, wird umgangssprachlich als Autofahrer bezeichnet.
Der Kraftfahrer kommt in uneinheitlicher Weise mit den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Berührung. Hierbei handelt es sich beispielsweise in Deutschland um das StVG, die StVO, die StVZO und die FeV. In Österreich sind es das KFG, das FSG und die StVO.
Üblicherweise benötigt man als Kraftfahrer zum Führen (umgangssprachlich „Lenken“) von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Fahrerlaubnis (Lenkberechtigung, Fahrberechtigung) und einen Führerschein (Führerausweis), der eine vorhergehende Ausbildung und Prüfung sowie die Fahreignung voraussetzt.
Saudi-Arabien ist derzeit das weltweit einzige Land, in dem es nur Männern gestattet ist, Kraftfahrzeuge wie Autos zu steuern. Vereinzelt wird das Verbot von wenigen Frauen gebrochen.[1]
Bertha Benz steuerte ein Fahrzeug erstmalig im August 1886 über eine etwa 107 Kilometer lange Strecke von Mannheim nach Pforzheim und war damit der erste Mensch, der eine solche Langstreckenfahrt unternahm.
Siehe auch
- Fernfahrer (Güterverkehre im Straßenverkehr)
- Kradmelder (Militärwesen)
- Berufskraftfahrer (in Deutschland und Österreich verbreitete Bezeichnung)
Weblinks
Commons: Kraftfahrer – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWikibooks: Autofahren lernen – Fahrpraxis lernen onlineEinzelnachweise
- ↑ www.spiegel.de: Tabubruch am Steuer: Saudische Frauen wehren sich gegen das Auto-Verbot, 17. Juni 2011
Kategorie:- Fahrzeugführung
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