- Aktienleihe
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Eine Wertpapierleihe (bei Aktien auch Aktienleihe oder selten auch Aktiendarlehen) ist ein Geschäft, bei dem der Verleiher einem Entleiher ein Wertpapier für eine begrenzte Zeit zur Nutzung überlässt, wofür er normalerweise eine Gebühr erhält.
Im weiteren Sinn fasst man unter den Begriff Wertpapierleihe oder dem äquivalenten englischen Begriff „Securities Lending“ zusätzlich die verwandten Geschäftsarten Wertpapierpensionsgeschäft (Repurchase Agreement, Repo) und Sell-Buy-Back.
Inhaltsverzeichnis
Begriff
Bei einer Wertpapierleihe handelt es sich im juristischen Sinne entgegen dem Namen nicht um eine Leihe, sondern um ein Sachdarlehen in Wertpapieren. Im Gegensatz zu einem üblichen Leihgeschäft wird der der Entleiher zum Eigentümer der Wertpapiere und muss nicht die ursprünglich entliehenen Papiere, sondern nur solche gleicher Art und Güte zurückgeben. Allerdings hat sich der Begriff Wertpapierleihe eingebürgert, und wirtschaftlich entsprechen die Geschäfte normalerweise Leihgeschäften.
Üblicherweise wird vereinbart, dass der Entleiher dem Verleiher entgangene Erträge (d. h. Erträge, die während des Leihgeschäftes anfallen und deshalb wegen des Eigentumsübergangs dem Entleiher zustehen, also Zinszahlungen, Dividenden) erstattet. Dies entspricht der Pflicht eines Entleihers im juristischen Sinne, bei Rückgabe des geliehenen Gutes die Erträge („Früchte“) mit zurückzugeben. Die Tatsache, dass nicht dieselben Wertpapiere zurückgegeben werden, ist wirtschaftlich bedeutungslos, da Wertpapiere derselben Wertpapiergattung vertretbare Güter sind. Eine Rückgabe derselben Papiere wäre oft auch sehr aufwendig oder gar unmöglich (z. B. bei girosammelverwahrten Papieren oder Wertrechten).
Markt für Leihegeschäfte
Verleiher sind im Regelfall große Wertpapier-Händler, Banken, Fonds und Großaktionäre. Üblicherweise verlangt der Verleiher eine Kreditsicherheit in Form von Geld oder anderen Wertpapieren (besicherte Leihe, englisch collateralised lending). In Deutschland unterliegen Fondsgesellschaften bezüglich Verleihungen aus ihren Sondervermögen gesetzlichen Einschränkungen.
Man unterscheidet Principal- und Agent-Geschäfte. Beim Principal-Geschäft übernimmt ein Marktteilnehmer, z. B. eine große Depotbank, die Abwicklung des Leihegeschäftes und tritt dabei selbst als Kontraktpartner ein. Derselbe Marktteilnahmer kann aber auch nur als Agent fungieren. In diesem Fall ist er bloß Vermittler zwischen Verleiher und Entleiher und übernimmt die Abwicklung des Geschäftes.
Der Verleiher erwirtschaftet über die Leihegebühren zusätzliche Erträge, wobei das Geschäft insbesondere bei einer besicherten Leihe sehr risikoarm ist. Der Entleiher kann die entliehenen Papiere für verschiedene Zwecke einsetzen.
Wertpapierleihe für Leerverkäufe und Lieferschwierigkeiten
Wertpapierleihen werden genutzt, den bei Leerverkäufen entstehenden Lieferverpflichtungen nachzukommen. Bei einem Weiterverkauf gerade erworbener Wertpapiere können Leihegeschäfte verwendet werden, um Unterschiede in der Valuta oder Lieferschwierigkeiten des ursprünglichen Verkäufers zu überbrücken.
Wertpapierleihe zur Refinanzierung
Geliehene Wertpapiere können auch der Refinanzierung dienen. So ist die Wertpapierleihe besonders im Rentenmarkt eine weit verbreitete Praxis, dank der sich Marktteilnehmer durch den Verkauf geborgter Titel Liquidität beschaffen können. Statt die geborgten Titel im Markt zu verkaufen, können diese auch für Liquiditätsaufnahmen bei Zentralbanken im Rahmen von Offenmarktgeschäften oder im Repomarkt eingesetzt werden.
Erhält der Verleiher für die entliehenen Wertpapiere eine Barsicherheit, stellt dies für ihn eine Liquiditätsbeschaffung dar. Wirtschaftlich sind eine besicherte Leihe und ein Wertpapierpensionsgeschäft nicht zu unterscheiden.
Wertpapierleihe als Instrument zur Steuergestaltung
Da sich durch das Verleihen von Wertpapieren unterschiedliche steuerliche Vorteile ergeben können, die durch dann unterschiedliche Behandlung von Erträgen und Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen resultieren, ist dieses ein ebenfalls von Banken und Versicherungen gerne genutztes Instrument zur Gewinnung von Steuerflexibilität[1].
Wertpapierleihe bei Kapitalerhöhungen
Besonders auch bei Kapitalerhöhungen wird oft auf das Instrument der Wertpapierleihe zurück gegriffen. Da Junge Aktien zunächst im entsprechenden Registergericht eingetragen werden müssen und bis zu dieser Eintragung letztendlich eine Restunsicherheit besteht, dass diese nicht erfolgt oder sich verzögert, werden oft zunächst entsprechend geliehende Aktien als "Junge Aktien" emittiert, obwohl sie im eigentlichen Sinne alte Aktien sind und die eigentlichen Jungen Aktien, sobald diese zugelassen wurden, der verleihenden Partei als Rückzahlung zugeteilt werden.
Da jeder Zulassungsantrag Junger Aktien eine entsprechende Veröffentlichung bedingt, es aus taktischen Gründen jedoch oft nicht erwünscht ist, die Öffentlichkeit schon Tage vorher über den genauen Zeitpunkt der Kapitalerhöhung zu informieren, ist der Umweg über die Wertpapierleihe eine oft gewählte Variante, die Kapitalerhöhung erst unmittelbar vor deren Termin definitiv anzukündigen.
Durch die neue FRUG wurden die Veröffentlichungspflichten diesbezüglich ein wenig gelockert, so dass Kapitalerhöhungen mittlerweile bei Kapitalerhöhungen bis 10% erst nach der Eintragung erfolgen können[2].
Weblinks
Literatur
- Jörg Ambrosius, Andreas Franz: Wertpapierleihe - Aufschwung durch neue gesetzliche Freiheiten. In: Zeitschrift für das ganze Kreditwesen. Band 61, Heft 5/2008, S. 196–198
- Siegfried Kümpel: Die Grundstruktur der Wertpapierleihe und ihre rechtlichen Aspekte. In: Wertpapiermitteilungen Teil IV. Heft 23/Jg. 44, Nr. 23, 9. Juni 1990, S. 909–916
- Johannes Weninger: Wertpapierleihe in Österreich. In: Bank-Archiv. Heft 11/Jg. 42, November 1994, S. 859–867
- Georg Acker, "Die Wertpapierleihe - Grundlagen, Abwicklung und Risiken eines neuen Bankprodukts (Wiesbaden 1991), 2. Auflage (Wiesbaden 1995)
Einzelnachweise
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