- Aktienspam
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Unter Aktienspam versteht man den massenhaften Versand von E-Mails (Spam) mit Werbung für eine Aktie, um deren Kurs in die Höhe zu treiben.
In diesen E-Mails werden meist Aktien eines Penny-Stock beworben. Der Versender prophezeit eine hohe Kurssteigerung (bis zu 800 Prozent), weil das Unternehmen angeblich in Kürze „gute Nachrichten“ (neue Erfindung, neuer Absatzmarkt o. ä.) veröffentliche. Meist werden die Aussagen als Insiderwissen deklariert.
Dabei kauft der Versender der Mails vor dem Versenden die günstigen Aktien, die meist unter 10 Cent kosten. Angeregt durch die Werbung, steigt das Handelsvolumen und in dessen Folge der Börsenkurs der Aktie. Eine Verdopplung oder sogar Vervielfachung des Kurswertes ist dabei nichts Außergewöhnliches.
Sobald jedoch einige Aktionäre – meist auch der Versender der Werbung – ihre Aktien verkaufen, fällt der Kurs wieder stark. Zum Teil werden dann sogar Kurswerte erreicht, die unter dem Kurs vor dem Spam-Versand liegen. Nicht rechtzeitig abgesprungene Aktionäre bleiben dann auf nahezu wertlosen Papieren sitzen.
Es ist zwischen zwei Möglichkeiten des Aktienspams zu unterscheiden. Es werden zum Einen ausländische Aktien beworben, die der Anleger nie mehr verkaufen kann, da diese nur beworben werden, um sie selbst zu verkaufen. Man spricht auch vom "Abladen".
Die andere Art von Aktienspam ist die Kaufempfehlung von Aktien, meist deutscher Pennystocks. Hier hat der Spammer vorher Aktien gesammelt und gibt dann die Kaufempfehlung bekannt. Dies kennt man schon von Fernsehsendungen und Börsenzeitschriften. Das Phänomen der Aktientipps ist nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht alt, nur das Medium Aktienspam ist neu.
Im ersten Fall erwirtschaftet der Spammer die gesamten Einnahmen, während im zweiten Fall der Spammer genau wie andere Käufer vom Kurssprung profitieren.
Wenn in beiden Fällen auf diese Interessenkollision nicht wirksam hingewiesen wird und die Aktie durch die Kaufempfehlung steigt oder fällt, stellt dies eine Straftat dar. Wenn der Kurs sich nicht verändert, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Das Versenden von Aktienspam stellt einen Wettbewerbsverstoß dar (§7 UWG Belästigende Werbung).
Quellen
- Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung - MaKonV)
Siehe auch
- Spam
- Scalping
- Wertpapierhandelsgesetz WpHG, Täuschungshandlungen
Weblinks
- Untersuchung: Aktien-Spams beeinflussen Kursverläufe, Artikel vom auf heise.de vom 12. April 2006
- Aktien-Spam: US-Bösenaufsicht startet "Operation Spamelot", Artikel auf net tribune vom 9. März 2007
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