- Familienkasse
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Die Familienkasse ist eine deutsche Bundesfinanzbehörde.
Neben den besonderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit[1] wurden im Bereich des öffentlichen Dienstes der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Familienkassen[2] eingerichtet. So gibt es über 8.400 dezentrale Familienkassen bei öffentlichen Arbeitgebern. [3]
Nach der Landesfamilienkassenverordnung NRW [4] können die Kommunen der Landesfamilienkasse bei den Versorgungskassen die Aufgaben als Familienkasse übertragen. Entsprechende Regelungen bestehen in anderen Bundesländern.
Die Familienkassen werden auf dem Wege der Organleihe im Auftrag der Bundesfinanzverwaltung tätig; die Fachaufsicht übt das Fachaufsichtsreferat des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) aus (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG).
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeit
Kindergeld
Die Familienkassen sind für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem Einkommensteuergesetz zuständig. Sie gewähren Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und sind dabei an die fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gebunden. Sofern sich eine Familienkasse eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers aus Kapazitätsgründen oder aus Gründen der Verwaltungsökonomie dafür entscheidet, den Familienleistungsausgleich nicht selbst wahrzunehmen, kann sie die Aufgabe an eine Bundes- oder Landesfamilienkasse übertragen.
Kindergeldzuschlag
Darüber hinaus sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit auch für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a dem BKGG zuständig.
Weblinks
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
- Seite für des BZSt für Kindergeldberechtigte
- Landesfamilienkasse des Freistaates Bayern
- Rheinische Versorgungskasse als Landesfamilienkasse
Einzelnachweise
- ↑ 102 Agenturen für Arbeit als Familienkassen, siehe Ortsverzeichnis der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
- ↑ Kontaktdaten der Landesfamilienkassen; Bundesfamilienkasse beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
- ↑ Information des Bundeszentralamt für Steuern
- ↑ Landesfamilienkassenverordnung NRW
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