Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung

Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Arbeitseinheit des deutschen Zolls mit einer Personalstärke von ca. 6.500 Zollbeamten und -angestellten in 113 Dienststellen. Das sind ca. 20 % der beim deutschen Zoll im Dienst stehenden ca. 35.000 Beamten und Angestellten.

Inhaltsverzeichnis

Aufgabe

Hauptaufgabe der FKS ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich vor allem aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG).

Die FKS, prüft nach § 2 Abs.1 S. 1 SchwarzArbG, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen, namentlich ob

  • die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV erfüllt werden,
  • den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen,
  • die Angaben des Arbeitgebers, die für Leistungen der Arbeitsförderung erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden,
  • Ausländer illegal beschäftigt werden,
  • Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes eingehalten werden.

Zu steuerlichen Prüfungen ist die FKS nur in begrenztem Maße befugt gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 SchwarzArbG. Die FKS ist nur insoweit prüfungsberechtigt, wie dies notwendig ist, um die Landesfinanzbehörden im Rahmen von § 6 Abs. 1 SchwarzArbG zu unterrichten. Die Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten obliegt den zuständigen Landesfinanzbehörden.

In Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben die Zollvollzugsbeamten und -angestellten, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwanges gestattet ist, zudem eine polizeiliche Eilzuständigkeit. Dies bedeutet, dass bei einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr oder zu Zwecken der Strafverfolgung außerhalb der zöllnerischen Zuständigkeit, alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen getroffen werden können, wenn die sonst zuständige Behörde nicht rechtzeitig vor Ort sein kann.

Für die Erfüllung ihrer Aufgabe nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hat die FKS Zugriff auf verschiedene Auskunftssysteme wie z.B.:

Darüber hinaus erhalten die Beamten und Angestellten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgabenwahrnehmung Einsicht in die Steuerakten der Finanzämter und die Leistungsakten der Bundesagentur für Arbeit.

Für die Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz haben die Zollbeamten und -angestellten die Rechte und Pflichten wie Beamte des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung und den Status von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Im Rahmen von Ermittlungsverfahren arbeiten sie eng mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei sowie der Bundespolizei zusammen. Für Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, nach dem Arbeitsnehmer-Überlassungsgesetz und teils auch nach dem Sozialgesetzbuch III hat das Hauptzollamt den Status der Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten(OWiG) inne.

Um unter anderem der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Form von illegaler Ausländerbeschäftigung, der Bekämpfung der Einschleusung von Ausländern in bundesdeutsches Gebiet, Ausbeutung von Arbeitskraft sowie letztlich auch Verfolgung des unrechtmäßig erhaltenen Leistungen der Sozialhilfeträger gerecht zu werden, besuchen die Zollbeamten und -angestellten Fortbildungen.

Aufbau

Ärmelabzeichen auf der Uniform

Zuständig für die fachliche Koordination der FKS ist die Bundesfinanzdirektion West (BFD West) mit Sitz in Köln. Fachlich untergeordnet sind der BFD West die zuständigen Sachgebiete an den 43 Hauptzollämtern mit ihren bundesweit insgesamt 113 FKS-Dienststellen. Bisher gab es ein Sachgebiet, das Sachgebiet E, in dem die Aufgaben der FKS gesammelt wurden. Das ehemalige Sachgebiet E bestand aus den drei Arbeitsbereichen Prävention, Prüfung und Ermittlung, und Ahndung. Seit der Umsetzung der Strukturreform Zoll im Jahre 2009, die eine Umstrukturierung innerhalb der Hauptzollämter beinhielt, gehört der Arbeitsbereich Prävention neben den Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) und der Abfertigung des Reiseverkehrs zum neu geschaffenen Sachgebiet C (Kontrollen). Der Arbeitsbereich Ahndung wird dem Sachgebiet F (Strafsachen- und Bußgeldstelle) zugeordnet. Der größte der drei Arbeitsbereiche – Prüfung und Ermittlung – bildet nun selbstständig das neue Sachgebiet E.

Ahndung

In diesem Arbeitsbereich werden Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt. Fälle von Leistungsbetrug werden ebenfalls von diesem Bereich bearbeitet.

Prüfungen und Ermittlungen

Aufbau vergleichbar einem Kriminalkomissariat, hier werden die eigentlichen Ermittlungstätigkeiten geführt. Grundsätzlich erfolgt die Arbeit in "zivil", jedoch werden regelmäßig Einsätze in Dienstkleidung vorgenommen. Dieser Bereich ist u.a. für die Beantragung, sowie die Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen zuständig. Er führt initiativ, sowie im Auftrag der Staatsanwaltschaft, Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einsätze werden meist aus diesem Arbeitsbereich heraus organisiert.

In diesem Bereich wird die Mehrzahl der Beamten und Angestellten eingesetzt.

IT-Kriminaltechnik

Im Arbeitsgebiet Prüfungen und Ermittlungen werden zudem Zollbeamte und -angestellten eingesetzt, welche sich auf die Sicherung und anschließende Auswertung von beschlagnahmten PCs spezialisiert haben. Gerade die Auswertung und Sicherung solcher Rechner nimmt an Bedeutung immer mehr zu, da der PC heutzutage fast in jedem Haushalt vorhanden ist und sich dort beweiserhebliche Daten befinden. Die Spezialausbildung wird zentral im Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundeszollverwaltung in Sigmaringen und Lehnin durchgeführt. Bislang haben sich schon mehrere Terabyte auszuwertende Daten angesammelt.

Vermögensabschöpfende Maßnahmen VAM

In diesem Arbeitsgebiet des Sachgebietes E arbeiten speziell ausgebildete Ermittler, die im Laufe des Strafverfahrens illegal erlangtes Vermögen des Beschuldigten aufspüren und beschlagnahmen, um den Strafanspruch des Staates sicherzustellen.

Kontrolleinheit Prävention KEP

Hier arbeiten die Beamten und Angestellten, welche dem Bürger gegenüber meist als uniformierte Zollbeamte in Erscheinung treten und in Streifenfahrzeugen unterwegs sind. Anlassbezogen kommt es auch vor, dass diese in Zivil auftreten können. Ihre Tätigkeit erfolgt im Schichtdienst.

Aufgabe dieses Arbeitsgebietes ist die flächendeckende Präsenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu stärken, sowie die Schaffung eines Unrechtsbewusstsein bei der Bevölkerung im Hinblick auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Außerdem werden beim Eintreffen von Hinweisen bzw. Anzeigen bzgl. Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, diese durch die Prävention schnellstmöglich vor Ort überprüft. Ebenso werden durch die Prävention verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollen erstrecken sich von der Erfassung der angetroffenen Personen am Arbeitsplatz mit eingehender Befragung zu ihrem Beschäftigungsverhältnis bis hin zu der Überprüfung der Geschäftsunterlagen des jeweiligen Arbeitgebers.

Bewaffnung der Zollvollzugsbeamten und -angestellten der FKS

Die Beamten der Arbeitsgebiete Prävention sowie Prüfungen und Ermittlungen sind aufgrund ihrer Gefährdungslage bei Ausübung Ihrer Dienstgeschäfte bzw. Amtsaufgaben wie z.B. Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • Vernehmungen eines Beschuldigten/Betroffenen
  • Festnahmen
  • Vollstreckung eines Haftbefehls

bewaffnet. Dienstwaffe ist die HK P30 (Hersteller Heckler & Koch).

Zusätzlich sind die Beamten mit einem sehr hoch dosierten Pfefferspray ausgerüstet, um Angriffe u.Ä. im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geeignet abwehren zu können.

Der Arbeitsbereich Ahndung wurde nicht bewaffnet, da die Aufgaben grundsätzlich im Innendienst wahrgenommen werden.

Anzeigenerstattung

Anzeigen hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung können bei jeder Zolldienststelle von jeder Bürgerin und jedem Bürger erstattet werden.

Ist die örtliche Zolldienststelle nicht bekannt, so kann sich der Anzeigenerstatter auch direkt an die Hauptstelle der FKS Dienststellen wenden. Bei dieser Hauptstelle, namentlich der Bundesfinanzdirektion West, laufen alle Stränge im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zusammen.

Dort eingehende Hinweise werden, gemäß der jeweiligen Zuständigkeitsregelungen, i.d.R. an die örtlich zuständige Zolldienststelle weitergeleitet, die auch die weitere Bearbeitung der Anzeige übernimmt.

Schwerpunktprüfungen

Mehrmals pro Jahr finden sog. "Schwerpunktprüfungen" statt. Ziel dieser Prüfungen ist, wie im gesamten Bereich der FKS, u.a. die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit.

In folgenden Branchen wurden bereits mehrere Prüfungen der oben genannten Art durchgeführt:

  • Taxibranche
  • Diskothekenbranche
  • Gaststättenbranche
  • Hotelbranche
  • Transport- und Logistik
  • Dienstleistungsgewerbe
  • Fleischverarbeitendes Gewerbe
  • Baugewerbe
  • Sicherheitsdienste

Statistik

Zum 1. Januar 2004 intensivierte der Gesetzgeber die Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und die Änderung des § 266a Strafgesetzbuch, welcher den Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt von Arbeitnehmeranteilen und Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung unter Strafe stellte. Ferner wurde durch die Bündelung der Zuständigkeiten (bis zum 31. Dezember 2003 lagen sie bei den Arbeitsmarktinspektionen (AMI) der Bundesagentur für Arbeit und dem Zoll) dem deutschen Zoll mehr Personal zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist auch der enorme Anstieg der Prüfungen ab dem Jahre Statistikjahr 2004 zu erklären, denn die Zahlen der Arbeitsmarktinspektionen bei der Bundesanstalt für Arbeit finden keine Berücksichtigung und sind auch nicht mehr zu ermitteln.

Bundesweite Kontrollen der Zollbeamten und -angestellten, wie beispielsweise in Spielhallen, auf Großbaustellen, im Güterkraftverkehr, bei Kurier-, Express und Paketdiensten, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus sowie auf Weihnachtsmärkten und bei Unternehmen des Taxigewerbes, ergaben bei durchschnittlich jeder sechsten Kontrolle Hinweise auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung.

Organisationsänderung durch die Strukturveränderungen in der Bundeszollverwaltung

Durch ein im Dezember 2006 vorgestelltes Grobkonzept zur zukunftsweisenden Ausrichtung der Bundeszollverwaltung ergibt sich für die Aufbauorganisation der Hauptzollämter in der Zukunft folgende Änderung:

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Personenüberprüfungen an der Arbeitsstelle 79.269 264.500 355.876 423.175 477.035 481.996 472.542
Prüfungen von Arbeitgebern 32.572 104.965 78.316 83.258 62.256 46.058 51.600
Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Straftaten 9.837 56.900 81.290 91.820 117.441 106.960 104.003
Summe der Bußgelder in Millionen Euro 5,1 32,8 67,1 46,4 51,9 56,7 55,3
Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen in Millionen Euro 348,1 475,6 562,8 603,6 561,8 549,7 624,6
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen in Jahren 305 472 995 1.123 1.398 1.556 1.813
Arbeitsgebiet Änderung
Prävention Zusammenlegung mit operativen Einheiten eines HZA in einem neuen Sachgebiet C "Kontrollen"
Prüfungen und Ermittlungen Arbeitsgebiet steigt auf in die Wertung eines Sachgebietes innerhalb eines HZA
Ahndung Arbeitsgebiet wird der Straf- und Bußgeldsachenstelle zugeordnet

Die fachlich vorgesetzte Behörde "Abteilung FKS bei der Oberfinanzdirektion Köln", wird aufgelöst. Die Aufgaben dieser Behörde nimmt ab der Auflösung die neu eingerichtete Bundesfinanzdirektion West mit Sitz in Köln war.

Resultat

Das bisherige, bei jedem Hauptzollamt angesiedelte, Sachgebiet "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" mit den drei Arbeitsgebieten "Prävention", "Prüfungen und Ermittlungen" und "Ahndung" wird umorganisiert und erhält den neuen Namen "Prüfungen und Ermittlungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit" und wird mit den Beamten und Angestellten des bisherigen Arbeitsbereiches "Prüfungen und Ermittlungen" besetzt. Die verbleibenden Beamten und Angestellten aus den anderen Bereichen (Prävention, Ahndung) werden entsprechend ihrer Eignung den neuen Arbeitsgebieten wie beispielsweise dem neu benannten Sachgebiet C "Kontrollen" zugeführt.

Weitere Informationen bleiben bis zum Feinkonzept (ca. Herbst 2007) abzuwarten. Die hier bereitgestellten Informationen resultieren aus dem Grobkonzept der Bundeszollverwaltung.

Literatur

  • Bernd Josef Fehn: Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Prüfen und Ermitteln nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Bundesanzeiger-Verlag, Köln 2006, ISBN 3-89817-452-2.

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