Diskontgeschäft

Diskontgeschäft

Ein Diskontgeschäft (Diskontkredit) ist der Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln i. d. R. durch Kreditinstitute. Die Wechsel werden diskontiert, also die Zinsen bis zum Fälligkeitstag sowie eine Diskontprovision abgezogen. Der jeweils anzusetzende Diskontsatz richtet sich dabei nach dem aktuellen Diskontsatz der Notenbank.

Als rechtliche Grundlagen des Diskontgeschäfts gilt zum einen das Wechselgesetz, das Bundesbankgesetz sowie die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Banken. Das Diskontgeschäft stellt rechtlich einen Kauf dar und gilt zusätzlich als Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes.

Das Diskontgeschäft ist ein wichtiges Aktivgeschäft der Banken und gilt aufgrund von Wechselstrenge und der Girantenhaftung als ein besonders sicheres Kreditgeschäft. Um die Sicherheit von Diskontgeschäften noch weiter zu erhöhen, diskontieren Banken i. d. R. Wechsel nur bis zur Höhe des dem Kunden gewährten Diskontkreditrahmens. Im Regelfall werden nur Wechsel mit einer verbleibenden Restlaufzeit von drei Monaten angekauft.

Der Wechsel und damit das Diskontgeschäft hat im täglichen Kreditgeschäft an Bedeutung verloren, da der Wechsel aufgrund seiner Urkundeneigenschaft nicht "maschinen- bzw. computerfähig" und damit relativ personal- und kostenaufwendig ist. Daneben hat dieser aufgrund des Wegfalls der Rediskontierungsmöglichkeit von sog. "guten Handelswechseln" bei der deutschen Bundesbank an Attraktivität für Kreditinstitute verloren. Die Europäische Zentralbank rediskontiert keine Wechsel.

Einteilung

  • Wirtschaft-auf-Wirtschaft-Ziehungen, der sogenannte gezogene Wechsel
  • Bank-auf-Wirtschaft-Ziehungen, i. d. R. Finanzwechsel
  • Bank-auf-Bank-Ziehungen, meist Finanzwechsel
  • Einteilung nach der Bonität in
    • gute, aber nicht zentralbankdiskontfähige Wechsel
    • zentralbankdiskontfähige Wechsel
    • bankgirierte Wechsel
    • Privatdiskont

Siehe auch


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