- Flugbuch
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Ein Flugbuch (engl. flight logbook oder pilot logbook) ist die Aufzeichnung aller Flüge eines Piloten.
Jeder Pilot muss selbstständig ein Flugbuch führen und im Luftfahrzeug bei sich haben. In der Luftfahrt muss zusätzlich zum Bordbuch des Luftfahrzeuges vom jeweiligen Piloten ein eigenes Flugbuch als persönlicher Nachweis geführt werden, während das Bordbuch zur Aufzeichnung der Betriebszeit des Luftfahrzeuges dient.
Das Flugbuch dient dem Nachweis von Flugstunden, die für die Verlängerung der Pilotenlizenz erforderlich sind, oder als Nachweis zur Erlangung von Berechtigungen oder Lizenzen, für die Flugerfahrung nötig ist (z. B. Nachtflugberechtigung, Instrumentenflugberechtigung, Luftfahrerschein für Verkehrsflugzeugführer, Schleppberechtigung, Ausbildungsberechtigung, Streu- und Sprühberechtigung).
Inhaltsverzeichnis
Spalten
Es gibt die verschiedensten Flugbücher. Für die Privatpilotenlizenz reichen normalerweise die Spalten:
- Flugnummer (laufende Nummer)
- Datum
- Flugzeugtyp
- Eintragungszeichen des Luftfahrzeuges
- Flug von (ICAO-Abkürzung, z. B. EDHH)
- Flug nach (ICAO-Abkürzung, z. B. EDDW)
- Startzeit
- Landezeit
- Flugzeit
- Startart (nur bei Segelflugzeugen: Flugzeugschlepp (Schleppstart hinter Luftfahrzeugen), Windenstart, Eigenstart, Autostart, Gummiseilstart)
Weitere mögliche Spalten in einigen Flugbüchern sind:
- Off-Block (Zeit des Verlassens der Parkposition)
- On-Block (Zeit des Eintreffens an der Parkposition, falls vorhanden Abstellen des Motors)
- Blockzeit
- Antrieb
- einmotorig
- mehrmotorig
- Motorsegelflug
- Segelflug
- Flugregeln
- Instrumentenflug
- simulierter Instrumentenflug
- Sichtflug
- Kontrollierter Sichtflug
- Nachtflug
- Überlandflug
- Bestätigung gemäß § 120 LuftPersV
- Zweck des Fluges
- Anzahl der Begleiter/Name des Lehrers
- Bemerkungen
Das Format ist meist Querformat (z. B. 12 x 16 cm - also etwas kleiner als DIN A5).
Flugzeit
- Flugzeit als verantwortlicher Pilot
- Der Inhaber einer Lizenz kann alle Flugzeiten, in denen er als verantwortlicher Pilot tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.
- Der Bewerber für eine Lizenz kann alle Alleinflugzeiten oder Ausbildungszeiten mit Lehrberechtigtem als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass die Flugzeit als SPIC von dem Lehrberechtigten gegengezeichnet wird.
- Der Inhaber einer Lehrberechtigung kann alle Flugzeiten, in denen er als Lehrberechtigter in einem Flugzeug tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.
- Der Inhaber einer Anerkennung als Prüfer kann alle Flugzeiten, in denen er einen Pilotensitz einnimmt und als Prüfer auf einem Flugzeug tätig ist, als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.
- Ein Kopilot, der unter der Aufsicht des verantwortlichen Piloten als verantwortlicher Pilot auf einem Flugzeug tätig ist, für das durch die Musterzulassung oder die Bestimmungen von JAR-OPS 1 eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben ist, kann diese Flugzeiten als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass diese Flugzeit als PICUS (siehe (c)(5)) von dem verantwortlichen Piloten gegengezeichnet wird.
- Führt der Inhaber einer Lizenz mehrere Flüge am selben Tag durch, bei denen er jedes Mal zum Startflugplatz zurückkehrt und der Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Flügen nicht mehr als 30 Minuten beträgt, können diese Flüge als eine Eintragung zusammengefasst werden.
- Flugzeit als Kopilot: Der Inhaber einer Pilotenlizenz, der den Sitz des Kopiloten einnimmt, kann alle Flugzeiten auf Flugzeugen, für die durch die Musterzulassung oder die Bedingungen, unter denen der jeweilige Flug durchgeführt wird, eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben ist, als Flugzeit als Kopilot eintragen.
- Flugzeit als Kopilot zur Ablösung im Reiseflug: Ein Kopilot zur Ablösung im Reiseflug kann alle Flugzeiten, in denen er den Sitz eines Piloten einnimmt, als Flugzeit als Kopilot eintragen.
- Ausbildungszeit: Eine Zusammenfassung aller Zeiten, die der Bewerber für eine Lizenz oder Berechtigung als Flugausbildung, Instrumentenflugausbildung, Instrumentenbodenzeit etc. eingetragen hat, ist von dem in geeigneter Weise berechtigten und/oder anerkannten Lehrer, der den Bewerber ausgebildet hat, zu bestätigen.
- Verantwortlicher Pilot unter Aufsicht (PICUS): Vorausgesetzt, dass die Art der Aufsicht den Anforderungen der zuständigen Stelle genügt, kann ein Kopilot Flugzeit als PICUS als Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, wenn alle Aufgaben und Tätigkeiten des verantwortlichen Piloten auf diesem Flug so ausgeführt wurden, dass ein Eingreifen des verantwortlichen Piloten aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich war.
Die Start- und Landezeit wird in koordinierter Weltzeit (UTC) angegeben. Nach dem Start und nach der Landung sollte sich der Pilot die Zeit notieren, damit er sie nach dem Flug - beim Ausfüllen seines Flugbuches noch parat hat.
Nach dem Start kann er auch über Funk die Startzeit erfragen. („Erbitte meine Startzeit“ bzw „request departure time“). Als Antwort bekommt er dann die Minuten durchgegeben (z. B. „Startzeit 52“). Die Stunde muss er selbst wissen und in UTC umrechnen. Die Sommerzeit ist eine zusätzliche Fehlerquelle bei der Umrechnung der Lokalzeit auf UTC. Auch seine Landezeit kann man über Sprechfunk vom Tower abfragen.
Beim Flugleiter wird ein Hauptflugbuch über alle Starts und Landungen geführt (Zeit, Flugzeugkennzeichen). Also könnte der Pilot seine Startzeit auch noch durch einen nachträglichen Telefonanruf im Tower ermitteln.
Einweisungen
Einweisungen in Flugzeuge einer in der Fluglizenz eingetragenen Klassenberechtigung werden auch im Flugbuch eingetragen. Dazu gibt es auf einer separaten Seite die Spalten:
- Datum der Einweisung
- Flugzeugmuster
- Unterschrift des Einweisungsberechtigten
Diese Einweisung ist nicht zu verwechseln mit dem Erwerb einer Musterberechtigung, die in die Lizenz einzutragen ist.
Lizenzen
Weiterhin gibt es eine Seite für Erlaubnisse und Berechtigungen mit den Spalten:
- Art der Erlaubnis
- ausgestellt am
- Behörde
Urkunde
Das Flugbuch ist eine Urkunde, da es eine regelmäßig geführte Aufzeichnung darstellt. Das Flugbuch wird zwar weder vom Piloten noch von der Luftaufsicht im Tower unterschrieben, ist aber bei Bedarf durch einen Vergleich mit den Aufzeichnungen im Tower überprüfbar.
Bei Flugschülern muss der Fluglehrer die Flugstunden im Flugbuch des Flugschülers unterschreiben.
Die gesetzlichen Regelungen zur Urkundenfälschung treffen auch auf das Flugbuch zu.
Kategorien:- Luftfahrtrecht
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