Flugzeugentführung

Flugzeugentführung
Flugbegleiterin bewacht offenes Cockpit einer easyJet-Maschine

Eine Flugzeugentführung (auch Luftpiraterie, engl. Hijacking genannt) ist die Übernahme der Bordgewalt eines Flugzeugs durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt durch einen oder mehrere Luftpiraten.

Die Abgrenzung zu Piraterie im herkömmlichen Sinne ergibt sich daraus, dass Luftpiraten kein finanzielles Interesse an der Aneignung von Gegenständen an Bord des Flugzeugs oder des Flugzeugs selbst haben. Die meisten Flugzeugentführungen werden begangen, indem die Passagiere von den Luftpiraten als Geiseln genommen werden, um den Forderungen der Luftpiraten Nachdruck zu verleihen. Flugzeugentführungen mit Geiselnahmen folgen üblicherweise einem Muster aus Verhandlungen zwischen den Luftpiraten und den Sicherheitsbehörden, auf die dann entweder eine Art „Kompromisseinigung“ oder die Erstürmung des Flugzeuges durch bewaffnete Polizei- oder Spezialeinheiten mit dem Ziel erfolgt, die Geiseln zu retten.

Eine Flugzeugentführung kann die Cockpitbesatzung mit Hilfe des Transponder-Codes 7500 in einem unbewachten Moment ohne Wissen der Flugzeugentführer an die Bodenleitstelle melden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die älteste überlieferte Entführung fand am 21. Februar 1931 in Arequipa (Peru) statt. Byron Rickards, der eine Ford-Tri-Motor flog, wurde am Boden von bewaffneten Revolutionären bedrängt. Er lehnte ab, sie überall hin zu fliegen und erhielt nach einer zehntägigen Pattsituation mitgeteilt, dass die Revolution erfolgreich war und dass er gehen dürfe, wenn er einen von ihnen nach Lima flöge. Die meisten Entführungen sind jedoch weniger harmlos gewesen. Die wahrscheinlich erste Entführung eines kommerziellen Linienfluges trug sich am 16. Juli 1948 zu, bei dem der vergebliche Versuch, die Kontrolle über ein Cathay-Pacific-Wasserflugzeug zu erlangen, dazu führte, dass es in das Meer von Macao stürzte.

Seit 1947 sind 60 % der Entführungen Ausreiseversuche von Flüchtlingen gewesen. 1968–69 gab es einen massiven Anstieg in der Zahl der Entführungen. 1968 gab es 27 Entführungen, bzw. versuchte Entführungen nach Kuba. 1969 wurden weltweit 82 Entführungsversuche notiert, mehr als das doppelte der gesamten Periode 1947–67. Die meisten waren solche, bei denen Palästinenser Flugzeugentführung als politisches Druckmittel einsetzten, um ihr Anliegen publik zu machen und um die israelische Regierung zu zwingen, palästinensische Gefangene aus dem Gefängnis freizulassen.

Nach dem Spitzenwert von 385 Vorfällen in der Zeit von 1967–76 ist die Zahl der Flugzeugentführungen wieder gesunken. Von 1977–86 hatte sich die Zahl auf 300 Vorfälle reduziert, im Zeitraum 1987–96 waren es 212.

Vorbeugende Maßnahmen

Eine von vielen präventiven Maßnahmen: Körperliche Durchsuchungen der Passagiere

Eine Aufgabe der Luftsicherheit nach den hierfür geltenden Bestimmungen ist es, Flugzeugentführungen zu verhindern (Gefahrenprävention). Hat eine Flugzeugentführung bereits begonnen, greifen hingegen die allgemeinen Polizeigesetze. Zu den Hauptbereichen der staatlichen und/oder privaten Prävention zählen die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Flughafenbediensteten und des Flugpersonals, die Kontrolle der Fluggäste, ihres Gepäcks sowie der Fracht sowie Eigensicherungsmaßnahmen der Flughäfen (Flughafensicherheit) und Luftfahrtunternehmen:

  • Überprüfung der Passagierliste hinsichtlich gefährlicher Personen (Abgleich mit einer „schwarzen Liste“)
  • Durchsuchung der Flugpassagiere und deren Handgepäck
  • Untersuchung des Gepäcks (u. a. mit Metalldetektoren)
  • Einsatz von verdecktem Sicherheitspersonal an Bord (sogenannte Sky-Marshals)
  • Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Handgepäck (Messer, Scheren etc.)
  • Gepanzerte Türen zum Cockpit
  • Erfassung aller Bewegungen von Passagieren (wer ist wann wo, Bewegungsbild)
  • Erfassung von Daten der Flugpassagiere und des Personals (Fingerabdrücke, Porträts)
  • Videografien, möglichst mit automatisierter Auswertung biometrischer Daten.

Situation nach dem 11. September 2001

Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 ist ein neuer grundlegender Faktor bei Präventionsmaßnahmen und dem Umgang mit Flugzeugentführungen zu berücksichtigen. Die an diesem Tag erfolgten Flugzeugentführungen unterschieden sich von sonstigen Flugzeugentführungen dadurch, dass keine Forderungen erhoben wurden, sondern die gekaperten Flugzeuge für Kamikazeanschläge unter bewusster Inkaufnahme der dadurch verursachten Ermordung sämtlicher Menschen an Bord benutzt wurden. Die besondere Gefährlichkeit solcher Flugzeugentführungen resultiert über die Benutzung des Flugzeugs als fliegende Bombe hinaus daraus, dass insbesondere religiös motivierte Selbstmordattentäter fest entschlossen sind, ihre Terrortat zu vollenden. Sie sind deshalb keinen Verhandlungen zugänglich, in deren Verlauf oder Ergebnis ein Schaden für die sich an Bord befindlichen Passagiere zumindest teilweise abgemildert werden könnte. Die Geiselnahme der Passagiere dient lediglich dazu, die Sicherheitsbehörden von einem Angriff auf das fliegende Flugzeug abzuhalten. Eine besondere Schwierigkeit für die Sicherheitsbehörden besteht darin, festzustellen, ob es sich tatsächlich um Selbstmordattentäter handelt, das heißt ob die Luftpiraten sich lediglich als solche ausgeben bzw. sich erst kurz vor Erreichen ihres Terrorziels als solche zu erkennen geben. Sollte künftig ein entführtes Flugzeug zum Auftanken zwischenlanden, so dürfte es neben dem Schutz der Passagiere oberstes Ziel der Sicherheitsbehörden sein, einen Weiterflug strikt zu verhindern.

Auch bei der Einschätzung der Situation in einem entführten Flugzeug müssen neue Aspekte in die Verlaufsprognose einbezogen werden[1]: Bisher führten Flugzeugentführungen im allgemeinen zu Verhandlungen mit den Sicherheitsbehörden, in deren Verlauf Luftpiraten meist die Freilassung von allen oder einem Teil der Geiseln in Aussicht stellten, sollten ihre Forderungen (teilweise) erfüllt werden. Geiseln verhielten sich entsprechend ruhig, um eine Eskalation zu vermeiden und so die Entführung unversehrt zu überstehen. Insoweit war für die Entführer die Gefahr gering, dass sich Geiseln in das Geschehen an Bord einmischten. Seitdem nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Entführung mit dem Ziel eines Selbst- und Massenmords erfolgt, ist die Bereitschaft von Geiseln an Bord wesentlich höher, in aktiver Notwehr zu versuchen, ihr Leben durch Überwältigung der Entführer zu retten. So ist Audio-Mitschnitten aus der vierten entführten Maschine des 11. Septembers zu entnehmen, dass die Geiseln versuchten, die Luftpiraten zu überwältigen, nachdem sie über Mobiltelefone von den anderen Anschlägen erfahren hatten. Weil jeder Flugzeugentführer in Zukunft ähnliche Reaktionen einkalkulieren muss, ist die latente Gefahr einer Eskalation an Bord als deutlich höher einzuschätzen.

Entführungsfälle (Beispiele)

  • 1958: Erste Entführung von Kuba in die USA (Flucht von Kuba in die USA per Flugzeug)
  • 1960: Erste Entführung von den USA nach Kuba
  • 1968: Erste arabisch-israelische Entführung, bei der drei Mitglieder der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) ein El-Al-Flugzeug nach Rom entführen. Nach Algier umgeleitet, dauern die Verhandlungen über 40 Tage. Sowohl die Entführer als auch die Geiseln kommen frei. Dies war die erste und einzige erfolgreiche Entführung eines El-Al-Fluges.
  • 1969: Erste Flugzeugentführung der PFLP-Aktivistin Leila Khaled. Der Flug TWA 840 wird nach Damaskus entführt. Die Maschine wird dort evakuiert und danach am Boden gesprengt. Das Bild vom abgerissenen Cockpit geht um die Welt. Syrien nimmt sechs der von den Entführern freigelassenen israelischen Passagieren als Geiseln und tauscht sie später gegen 13 Kriegsgefangene aus.
  • 1970: Bewaffnete Männer der PFLP versuchen während des Schwarzen Septembers, vier Flugzeuge zugleich zu entführen. Sie sind bei dreien erfolgreich und zwingen die Flugzeuge, in die Wüste von Jordanien zu fliegen, wo sie die Flugzeuge sprengen, nachdem die Maschinen zuvor evakuiert und die meisten Geiseln freigelassen wurden. Die letzten Geiseln werden befreit im Tausch gegen sieben palästinensische Gefangene. Der vierte Flug, El Al 219, wird wiederum von Leila Khaled versucht zu kapern. Ihr nikaraguanisch-US-amerikanischer Begleiter Patrick Arguello (1943–1970) wird von einem an Bord befindlichen Sicherheitsmann erschossen und sie selber überwältigt. Nach der Landung in London wird sie festgenommen.
  • 1972: Ein Mann, der sich selbst Dan Cooper nennt, entführt eine Boeing 727 der Northwest Orient Airlines und erhält im Austausch für die 30 Passagiere 200.000 Dollar und vier Fallschirme. Er lässt die Maschine Richtung Mexiko fliegen, springt aber während des Fluges mit Fallschirm und Lösegeld über die Heckklappe der 727 ab. Der Fall wurde nie aufgeklärt.
  • 25. Februar 1972: Die deutsche Bundesregierung zahlt für die Freigabe von Flugzeug, Besatzung und Passagieren eines gekaperten Jumbo-Jets fünf Millionen US-Dollar Lösegeld.[2] Arabische Terroristen unter Wadi Haddad hatten die Maschine auf dem Flug von Tokio nach Frankfurt in ihre Gewalt gebracht und zur Landung in Aden (Südjemen) gezwungen.[3]
  • 1976: Die palästinensisch-deutsche Entführung eines Airliners der Air France wird am Flughafen Entebbe, Uganda, durch die Operation Entebbe ein Ende bereitet: Israelische Kommandoeinheiten greifen das Gebäude an, das die Entführer und die Geiseln beherbergt; sie töten alle palästinensischen und deutschen Entführer und befreien die 105 zumeist israelischen Geiseln; drei Passagiere und ein Soldat werden getötet.
  • 1977: Eine palästinensische Entführung des Lufthansa-Airliners Landshut zwischen Palma de Mallorca und Frankfurt am Main wird in Mogadischu beendet, indem die deutsche GSG9 das Flugzeug stürmt. Drei Entführer werden getötet und 86 Geiseln befreit. Zuvor war der Pilot der Maschine von den Entführern ermordet worden. Die Rote Armee Fraktion war in die Entführung involviert (→ Deutscher Herbst).
  • 1978: Zwei arabische Guerilla erobern ein Flugzeug in Zypern. Ägyptische Kommandoeinheiten fliegen uneingeladen ein, um das Flugzeug zu holen. Zyprische Truppen wehren sich und 15 Ägypter sterben in einer 45-minütigen Schlacht.
  • 1981: Ein Jet der Pakistan International Airlines wird nach Kabul entführt, wo ein Passagier getötet wird, woraufhin das Flugzeug nach Damaskus weiterfliegt. Die Geiseln werden schließlich nach 13 Tagen freigelassen, als die pakistanische Regierung zustimmt, 50 politische Gefangene freizulassen.
  • 1982: Palästinenser nehmen eine EgyptAir-Maschine und fliegen sie nach Malta. 59 Menschen sterben, als ägyptische Kommandoeinheiten das Flugzeug stürmen.
  • 1983: Georgische Entführer versuchen eine Linienmaschine der Aeroflot in die Türkei zu entführen. Die Tiflisser Flugzeugentführung scheitert. Drei Entführer sterben bei der Erstürmung des Flugzeuges durch Spezialeinheiten, die übrigen sechs werden zum Tode verurteilt.
  • 1984: Libanesische Schiiten mit Verbindung zur Terrororganisation Hizbollah überfallen einen Linienflug der Kuwait Airways nach Teheran. Das Flugzeug wird durch iranische Sicherheitskräfte übernommen.
  • 1985: Libanesische Schiiten entführen den Trans-World-Airlines-Flug 847 mit 153 Passagieren an Bord und leiten ihn von Athen nach Beirut um. Die Pattsituation endet, nachdem Israel 31 libanesische Gefängnisinsassen freigibt.
  • 1986: 22 Menschen werden getötet, als pakistanische Sicherheitskräfte einen Flug der Pan Am mit 400 Passagieren und Mannschaft an Bord bei Karatschi nach 16-stündiger Belagerung stürmen.
  • 1988: Bei der versuchten Flugzeugentführung von Irkutsk, die von einer sowjetischen Großfamilie verübt wurde, fordert die Befreiungsaktion neun Todesopfer.
  • 1990: Flugzeugentführer übernehmen ein chinesisches Flugzeug. Das Flugzeug stürzt bei der Landung in Kanton ab. Dabei kommen 128 Menschen ums Leben.
  • 1991: Tschetschenische Terroristen kapern ein russisches Flugzeug mit 178 Passagieren. Es wird nach Ankara entführt. Die Geiseln werden schließlich in Tschetscheniens Hauptstadt Grosny freigelassen.
  • 1993: Auf dem Flug von Tunis nach Amsterdam wird am 14. August eine Boeing 737-400 der niederländischen KLM mit 139 Insassen nach Düsseldorf entführt. Am Tag darauf stürmt die GSG 9 die Maschine und beendet die Entführung unblutig, indem sie den ägyptischen Entführer überwältigen.
  • 1994: Vier islamistische GIA-Terroristen übernehmen am 24. Dezember eine Air-France-Maschine in Algier. Sie wird nach Marseille geflogen, wo französische Kommandoeinheiten sie am 26. Dezember [4] stürmen und die Entführer töten. 171 Passagiere und die Crew überleben.
  • 1996: Der Ethiopian-Airlines-Flug 961 wird entführt und stürzt in den Indischen Ozean, nachdem die Entführer eine Bruchlandung erzwingen. Von den 175 Menschen an Bord überleben 50.
  • 1996: Ein Nigerianer versucht den Piloten einer russischen Tupolew 154 zu zwingen statt Nigeria Deutschland oder Südafrika anzufliegen. 4 Männer des österreichischen EKO Cobra konnten die Flugzeugentführung unblutig in der Luft beenden.
  • 1999: Militante islamistische Kaschmir-Rebellen überfallen ein Flugzeug der Indian Airlines und leiten es nach Kandahar um. Nach einer einwöchigen Pattsituation ist Indien damit einverstanden, drei gefangene militante Kaschmir-Rebellen im Austausch gegen die Geiseln freizulassen.
  • 2001: Terroranschlag am 11. September, östliche USA: 19 arabisch-islamistische Terroristen entführen vier Flugzeuge. Drei der Flugzeuge werden von den Entführern gezielt in das Pentagon und das World Trade Center gesteuert. Die vierte Maschine stürzt auf freiem Feld ab, nachdem einige Flugbegleiter und Passagiere versuchen, die Terroristen zu überwältigen. Es sind die vier verheerendsten Flugzeugentführungen überhaupt, insgesamt sterben in Gebäuden und Flugzeugen ca. 3000 Menschen.

Siehe auch: Flughafensicherheit

Recht

Zur Bekämpfung der Luftpiraterie werden auf internationaler Ebene vor allem die drei Abkommen von Tokio, Den Haag und Montreal angewandt. Diese sollen u. a. dafür sorgen, dass jeder Luftpirat, unabhängig vom Begehungsort, zur Verantwortung gezogen wird. Staaten, die den Luftpiraten Asyl gewähren, müssen sie ebenfalls wegen Luftpiraterie verurteilen. In Deutschland wird Luftpiraterie nach § 316c StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Unter den Tatbestand fallen auch der Schusswaffengebrauch und das Vorhaben, eine Explosion oder einen Brand herbeizuführen, um ein Luftfahrzeug oder seine Ladung zu zerstören. Daneben kommen als Straftatbestände Freiheitsberaubung und Geiselnahme in Betracht. Das österreichische StGB enthält in § 102 (erpresserische Entführung) und §185f. (Luftpiraterie, Luftverkehrsgefährdung) ähnliche Straftatbestände. Für das Schweizer StGB gilt das gleiche in Artikel 183 (Entführung), Artikel 185 (Geiselnahme) und Artikel 237 (Störung öffentlichen Verkehrs).

In Deutschland wurde 2006 ein Gesetz initiiert, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, in Renegade-Fällen ein mit Passagieren an Bord entführtes Luftfahrzeug rechtzeitig abzuschießen (vgl. Luftsicherheitsgesetz). Das Luftsicherheitsgesetz ist aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig.

Literatur

  • Heiko Schäffer: Der Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Terrorismus: Der Beitrag der International Civil Aviation Organization (ICAO). Baden-Baden: Nomos 2007. ISBN 978-3-8329-2435-5.
  • Heiko Schäffer: Terroristische Bedrohungen des Luftverkehrs – Strafrechtliche Antworten in Deutschland und in den USA, Gießen 2009, ISBN 978-3-937983-22-6

Einzelnachweise

  1. Das Täter-Opfer-Dilemma Ivar Ekeland SdW 12/2001
  2. http://www.annalen.net/chronical/02/xxxx_02_25_b.html
  3. http://www.focus.de/politik/deutschland/terrorismus_aid_158523.html
  4. Deutsche Welle: Kalenderblatt vom 26. Dezember 2008, abgefragt am 25. Dezember 2009
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