- Forststraße
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Forststraßen sind für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nichtöffentliche Straßen samt den dazugehörigen Nebenanlagen, die ausschließlich oder überwiegend als Transportwege für die Forstwirtschaft - also die Pflege des Waldes und die Bringung des Holzeinschlags dienen. Forststraßen im Wald sind dabei ein Teil des Waldes.
Im Auwald und sonstigen besonders schützenswerten Gebieten sind Forstwege und -straßen meist durch ein Fahrverbot gekennzeichnet bzw. mit Schranken abgesperrt.
Im Gebirge ist die Situation vielfältiger. Einerseits müssen die Forststraßen auf steilen Hängen breiter sein als im Flachland, um für die großen Maschinen ein sicheres Befahren von Serpentinen (Kehren) zu ermöglichen. Andererseits steigt durch Verbreiterung alter Zufahrten die Gefahr von stärkerer Erosion oder von Hangrutschungen.
Ein zusätzliches Diskussionsthema ist, wieweit die Zugänglichkeit von Forststraßen für Mountainbiker allgemein zuträglich ist. Die Forstwirtschaft sieht sich oft gerade in jenen Regionen zu Einschränkungen veranlasst, wo die Tourismusbranche für freie Befahrbarkeit plädiert. In manchen Regionen ist die Errichtung nicht nur forstrechtlich, sondern auch naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig.[1]
Siehe auch: Wirtschaftsweg in Deutschland, Güterweg in Österreich
Literatur
- Peter Dietz, Wolfgang Knigge, Hans Löffler: Walderschließung. Ein Lehrbuch für Studium und Praxis unter besonderer Berücksichtigung des Waldwegebaus. Parey, Hamburg und Berlin 1984, 426 S., ISBN 3-490-02116-9
- Swen Hentschel, Funktionenbezogene Optimierung der Walderschließung im Göttinger Stadtwald unter Einsatz Geographischer Informationssysteme, insbes. Kap. 3.4 - Herleiten eines bedarfsorientierten Erschließungsnetzes, Diss. Göttingen Juli 1999
- Verwaltungsgericht Köln Urteil Az. 14 K 5008/07, Begründungsteil zur Waldwegedefinition, Köln 2. Dezember 2008
Einzelnachweise
Kategorien:- Walderschließung
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- Straßentyp
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